24 Stunden vor der Parlamentsabstimmung scheint es zu massiver Gegenwehr zu kommen. Nun hat auch die ÖGB/ARGE-FGV für Gesundheist und Sozialberufe einen Brief an die Abgeordneten verfasst:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
wir erlauben uns unsere Anmerkungen zur GuKG-Novelle darzulegen. Die ÖGB/ARGE-FGV für Gesundheits- und Sozialberufe begrüßt das Bestreben das Berufsbild der Gesundheits- und Krankenpflege gesetzlich einen modernen, zukunftssicheren und europaweit vergleichbaren Status schaffen zu wollen. Positiv ist die Überführung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in den tertiären Bildungssektor und dass die bisherigen Tätigkeitsbereiche erweitert und in Kompetenzbereichen neu definiert wurden. Ebenso als wichtigen Schritt in die richtige Richtung werten wir die „Weiterverordnung von Medizinprodukten“ durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege.
Seitens der ÖGB/ARGE-FGV für Gesundheits- und Sozialberufe wird allerdings die neu geplante Dreigliedrigkeit der Pflege in Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege kritisch gesehen. Durch das gleichzeitige Nebeneinander dieser Berufsgruppen besteht die Gefahr des fehlenden Überblicks und eines Kompetenzwirrwarrs.
Die Haftungsproblematik wird durch die Zunahme an Berufsgruppen, (Sozialbetreuungsberufsangehörige, Pflegeassistenten, Pflegefachassistenten, Diplomkräfte, Bachelor, Master, Arzt) zweifellos verstärkt. Durch die vermehrten Schnittstellen zwischen diesen Berufsgruppen können sich zahlreiche neue Fehlerquellen ergeben. Die neue dreigliedrige Ausbildung kann sich nur qualitätssteigernd auswirken, wenn die Länder ihre Sparstiftpolitik überdenken und auch Geld in die Hand nehmen. Wir befürchten aber, dass es in der Praxis zu einer Personalpolitik kommt, die dann auf Grund der Einsparungen zu einem ein Qualitätsverlust führen kann. Weiters steht für die ÖGB/ARGE-FGV die Abnahme der Anzahl des gehobenen Dienstes für die Gesundheits- und Krankenpflege im krassen Widerspruch zur vermehrten Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten durch eben diese Berufsgruppe. Zur Vermeidung dieser Probleme präferiert die ÖGB/ARGE-FGV das Auslaufen der Pflegeassistenz.
Das in S 117 (Abs. 23) erwähnte Auslaufen der Pflegeassistenz im stationären Bereich (ein Auslaufen im mobilen Bereich konnte nicht erreicht werden) kann auf Grund des Bedarfs (Qualität, Mehrkosten) durch drei Länder abgelehnt werden. Qualitative Pflege für die Patientinnen und Patienten gibt es nicht umsonst.
Bundessekretär Karl Preterebner