WHO CARES? – Was pflegenden Angehörigen hilft

7. Juli 2016 | News Deutschland, Pflegende Angehörige | 0 Kommentare

Wie die Situation pflegender Angehöriger sich in Deutschland darstellt:

Pflege ist weiblich, wird je nach Bundesland unterschiedlich unterstützt und die Unterstützungsangebote treffen nur teilweise die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen. Wichtig ist es, Rechtsansprüche auf Leistungen durchzusetzen und keine Pauschallösungen, die kostenintensiv, aber nicht genug wirksam sind, anzubieten. Das Thema Gewalt in der Pflege muß ernst genommen werden, da der Druck der Situation zu unterschiedlichsten Formen von Aggression führen kann. Dabei brauchen überforderte Menschen Beratung, Hilfe und Begleitung.

In der Diskussion mit dem Publikum wird besonders das fehlende Schnittstellenmanagement angeführt. Durch die nicht vorhandene Vernetzung zwischen professionellen Kräften bis hin zu Freiwilligen kommt es immer wieder zu Komplikationen, die die pflegenden Angehörigen zu spüren bekommen. Versuche des Vereins „Pflege in Not“ auch mit Hausärzten in Kontakt dazu zu kommen, waren nicht sehr erfolgreich.

Die Pflegestützpunkte, die eingerichtet wurden, sollten grundsätzlich unabhängig von Pflegekassen sein, um nicht unter Druck zu stehen.

Politisch muß verstanden werden, dass das Pflege ohne die pflegenden Angehörigen unfinanzierbar wäre.

Eurocarers als europäische Organisation kennt auch die Modelle aus den nordischen Ländern, in denen Pflege und Betreuung solidarisch über die höheren Steuersätze finanziert wird. In UK haben sich Unternehmen zusammengeschlossen, die pflegende Angehörige unterstützen.

Döhner: Stimme der pflegenden Angehörigen sollte gehört werden. In UK sind flächendeckende Organisationen vorhanden, sie haben dort auch ein Mitspracherecht.

Tammen-Parr: Es sollte in jeder größeren Stadt in Deutschland eine Einrichtung Pflege in Not (neben den Stützpunkten) geben, die entlastend wirken und Gewalt in der Pflege verhindern

Scharfenberg: Statt Krankheit zu finanzieren, Gesundheit finanzieren. Gesetze die auf pflegende Angehörige zutreffen an deren Lebensrealität anpassen und auf ihre Tauglichkeit prüfen. Gießkannenprinzip ist nicht hilfreich.

Link zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz:

Pflegereform 2016-2017 – Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige ab 01.01.2017

https://kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php

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Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)