Tabutäter

20. November 2020 | Bildung | 0 Kommentare

Nach dem passenden Zeitpunkt befragt, um mit Sexualaufklärung bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu beginnen, gaben Mitarbeitende in Einrichtungen der Behindertenhilfe noch 1999 an, dass bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen später als bei anderen Menschen mit der Sexualaufklärung begonnen werden sollte. Desweiteren gehen sie davon aus, dass bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung die Pubertät später einsetzt als bei anderen Menschen. Seit ähnlicher Erhebungen aus dem Jahre 1977 hat sich der Wissensstand der Tätigen in der Behindertenhilfe auf diesem Gebiet kaum vermehrt. (vgl Wiesner 1999 und Boeckmann et al 1999)

Bis 1960 war es Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnten, auf Grund ihrer Lebenswelt nur sehr begrenzt möglich Sexualität auszuleben. Der Sexualtrieb wurde gehemmt und verurteilt. Hierbei wurde kein Unterschied zwischen erwünschter Sexualität und sexualisierter Gewalt gemacht. „Weshalb Bedürfnisse wecken, die zusätzliche Probleme hervorrufen und nicht mehr steuerbar sind? Im Ergebnis der Mensch mit Behinderung, ein von seinem Trieb gelenktes Monster, das nicht mehr zu kontrollieren ist.“  (Brosette  2010, 39)

In Bezug auf Sexualität wird Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung eine bestimmte Rolle zugewiesen (Winges-Yanez 2013): Männer mit geistiger Behinderung werden als aggressiv und mit Defiziten in der Impulskontrolle gelabelt, Frauen mit geistiger Behinderung als asexuell und Opfer sexualisierter Gewalt. Es wird Menschen mit geistiger Behinderung abgesprochen, in der Lage zu sein Entscheidungen über ihre eigene Sexualität zu treffen. Weiters nehmen Frauen mit kognitiver Beeinträchtigung Programme, die sie vor sexualisierter Gewalt schützen sollen, als restriktiv war. Die Problemlage wird letztlich verschärft, da diese Programme es nicht schaffen, sie vor sexualisierter Gewalt zu schützen, sondern sie vielmehr in der Rolle als schutzbedürftiges Opfer verankert. Darüber hinaus wird die Sexualität ihrer Klienten und Klientinnen von den Betreuenden als störendes bis nicht relevantes Thema eingestuft. Sexualität wird somit nur thematisiert, wenn sie ein Problem im Institutionsalltag darstellt. Teilweise wird offen die Meinung vertreten, dass es pauschal nicht richtig sei, wenn Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sexuell aktiv seien, „that ‘‘they’’ should not have sex at all.“ (ebd., 111) „All you need to know is that if they’re caught having sex on your shift, you’re red.” (ebd., 107) Insbesondere Frauen und Männer mit kognitiver Beeinträchtigung, die eine andere Sexualität oder Genderidentität bei sich feststellen, fehlt es an Akzeptanz, Informationen und an professioneller Unterstützung.

Bei Vorfällen sexualisierter Gewalt unter Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen fühlen sich Fachkräfte unsicher und mit dem Thema alleingelassen. (Klein et al 1999) Dort wo Sexualaufklärung stattfindet, ist der Fokus ausschließlich auf sexualisierter Gewalt. Auffallend ist, dass einerseits eine Täterschaft von Frauen mit geistiger Behinderung als „lediglich hypothetisch“ (ebd., 503) von Mitarbeitern eingeschätzt wird, jedoch bei der Beschreibung, was sie zu der Annahme führt, dass eine Frau mit Behinderung wahrscheinlich Opfer sexualisierter Gewalt wurde, angegeben wird: „‘wahllose, übermäßige Anhänglichkeit‘, ‚Distanzlosigkeit‘ (…) ‚sexualisiertes Verhalten‘“ (ebd., 505) Ähnliche Verhaltensweisen bei männlichen Bewohnern werden bereits als  sexualisierte Gewalt und deviantes Verhalten eingestuft. Dies führt zu einer Viktimisierung von Frauen, die in der Ansicht gipfelt, dass Frauen mit Behinderung, die sexualiserte Gewalt erlebt haben, komplett von Männern separiert werden sollten,  (ebd.,  511) um sie vor den möglichen sexualiserten Übergriffen anderer Mitbewohner zu schützen. Hier werden weibliche Bewohnerinnen generell als potentielle Opfer und männliche Mitbewohner generell als potentielle Täter sexualisierter Gewalt verstanden. Ein positiver Umgang mit Sexualität wird beiden Geschlechtern nicht vermittelt. Wenn Interventionen angeboten werden, richten sich diese ausschließlich an das Opfer sexualsierter Gewalt.  Fachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe sehen sich so nicht in der Lage, professionell auf Klienten mit kognitiver Beeinträchtigung zu reagieren, die potentiell zu sexualisierter Gewalt neigen könnten. (Zinsmeister und Tandler 2010) „Es gibt kaum präventive Bildungsangebote zum Beispiel auch für ‚Männergruppen‘. Es gibt in kaum einer Einrichtung geeignete (sexual-)pädagogische Angebote für die überwiegend männlichen tätlichen Bewohner. Wenn von diesen eine Gefahr für andere Bewoner/Bewohnerinnen oder Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ausgeht, wissen die Einrichtungen nicht, wie sie die Männer weiter betreuuen sollen.“ (ebd., 51)  In Einrichtungen der Behindertenhilfe Tätige sehen sich bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt unter Bewohner und Bewohnerinnen auch der Schuldzuweisung ausgesetzt, nicht ihrem Schutzauftrag in ausreichendem Maße nachgekommen zu sein. (vgl. Herzka und Mowler 2015, S.124)

In Bezug auf die Täter sexualisierter Gewalt muss beachtet werden, dass bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen meist unangepasstes Sozialverhalten der Auslöser ist und nicht bewusste Gewaltanwendung (Thom et al. 2017).  Dies wird auch in der Art der sexualisierten Gewalt deutlich, die Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen begehen: „The persons with intellectual disabilities are more likely to commit fewer serious assaults and tend to be more socially inappropriate than assaultive. For example, among persons with intellectual disability, the incidence of public masturbation is higher than the incidence of sexual aggression towards non-consenting persons, compared to non-cognitively impaired sex offenders” (ebd., 24) Entscheidende Faktoren hierbei sind Defizite in Urteilsvermögen, Sozialkompetenzen oder Impulskontrolle.  Hierbei muss beachtet werden, dass die Definition darüber, welches Verhalten als unangepasstes Sozialverhalten im sexuellen Bereich gilt, von Institution zu Institution differieren kann. „Inappropriate sexual behaviors among persons with cognitive impairments may simply be due to the day to day realities of living in long-term care facilities where any type of sexual behavior would likely be considered inappropriate.“ (ebd., 25)

Frauen mit kognitiven Beeinträchtigungen die in Einrichtungen leben, haben sowohl im Vergleich zu Frauen ohne Beeinträchtigungen, als auch zu Frauen mit Beeinträchtiungen, die in Privathaushalten leben ein erhöhtes Risiko, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden (Schröttle et al 2012)

Im Rahmen von zwei Studien befragte Zemp (2002, 617-622) 130 Frauen und 117 Männer mit Beeinträchtigungen, die hauptsächlich im kognitiven Bereich lagen, nach ihren Erfahrungen zu Sexualität und sexualisierter Gewalt.  Die Befragten wohnten jeweils in Einrichtungen der Behindertenhilfe. 52% der befragten Frauen und 66% der Männer wurden nicht sexuell aufgeklärt. Insbesondere die befragten Frauen haben ihr gesamtes Wissen über Sexualität aus sexualisierten Gewalterfahrungen. 64% der Frauen und 50% der Männer gaben an, dass sie bereits Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. Bei den Frauen, die sexualisierte Gewalterfahrungen machen mussten, sind hierbei männliche Mitbewohner mit 13% drittgrößte Tätergruppe, noch vor der Tätergruppe des männlichen oder weiblichen Personals der Einrichtungen.  Bei Männern, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden, sind Mitbewohner und Mitbewohnerinnen mit 44% die größte angegebene Tätergruppe. 22% der Männer, die über sexualisierte Gewalterfahrungen berichten, geben dabei unabhängig von der Tätergruppe an, von einer weiblichen Person belästigt worden zu sein. Anders als bei den Frauen, die weibliche Täter nur in Form von Personal angeben, sind bei männlichen Opfern weibliche Mitbewohnerinnen und Kolleginnen nach männlichen Mitbewohnern und Kollegen die zweitgrößte Tätergruppe noch vor der Tätergruppe des männlichen und weiblichen Personals. 37% der Männer geben an, selbst sexualisierte Gewalt begangen zu haben. 60% dieser Männer wurden zuvor selbst Opfer sexualisierter Gewalt und stufen das Erlebte als normale Sexualität ein, die sie an andere weitergeben. 75% des Personals in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe fühlen sich unsicher, wenn sie von sexualisierter Gewalt an Mitbewohnern erfahren. Selbst unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit einer Dunkelziffer in Bezug auf sexualisierte Gewalt durch Personal in Einrichtungen der Behindertenhilfe, wird aus den oben aufgeführten Daten ersichtlich, dass Täter in Einrichtungen meist andere Klienten und Klientinnen und nicht das Fachpersonal sind.

Während Zemp (a.a.O.) feststellte, dass Männer mit kognitiver Beeinträchtigung, die Täter sexualisierter Gewalt werden, gehäuft selbst im Vorfeld Opfer sexualisierter Gewalt wurden, konnten Wissik et al (2014) nachweisen, dass dies auch für Täterinnen sexualiserter Gewalt gilt, die ebenso gehäuft selbst Opfer sexualisierter Gewalterfahrungen sind.  Dominantes und aggressives Verhalten kann Reaktion auf eigene Erfahrungen sexualisierter oder physischer Gewalt und das dadurch ausgelöste Gefühl der Hilflosigkeit sein. So werden bereits Kinder in Einrichtungen der Behindertenhilfe öfter Opfer wiederholter sexualisierter Gewalt als andere und lernen oft bis ins Erwachsenenalter keine andere Form der Sexualität kennen.

Ortland et al (2016, 1085–1092 ) weisen darauf hin, dass sexualisierte Übergriffe durch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung von Mitarbeitern teilweise als Teil der Behinderung betrachtet wird. Es ist davon auszugehen, dass dies den Mitarbeitern hilft, das sexualisite Gewaltverhalten von Bewohnern auszuhalten.

Während innerhalb von Institutionen ein Konsens bei Gewaltprävention erreicht werden kann (Siehlert 2014), ist die Haltung in Bezug auf Sexualität ein individueller Prozess, bei dem institutionsintern eventuell kein Konsens erreicht werden kann. Während eine Ablehnung von Gewalt einfach ist, ist es schwierig die Grenzen von gewaltfreier Sexualität und sexualisierter Gewalt konkret zu benennen, wenn die Fähigkeit zu Einvernehmlicher Sexualität per se in Frage gestellt wird.  Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden von Gesellschaft und Mitarbeitenden der Einrichtungen nach wie vor tendenziell als asexuell aufgefasst (Tellier 2017) und dort wo im Bereich geforscht wird, besteht ein heteronormativer Blick, der deviante sexuelle Neigungen nicht berücksichtigt und sogar als grundsätzlich gefährlich einstuft, auch wenn diese bewusst und einvernehmlich ausgelebt werden. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die deviante sexuelle Neigungen haben, verdrängen deshalb ihre Gefühle zu sich selbst und fühlen sich in der Fähigkeit ihre Sexualität zu äußern körperlich und verbal eingeschränkt. Eine bewusste Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität und klare Absprachen in Bezug auf das Ausleben von Sexualität im Einvernehmen könnte nach Tellier in einzelnen Fällen bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen durch Kommunikationstechniken der sado-masochistischen Subkultur unterstützt werden. Eine umfassende Sexualagogik kann hier eine individuelle und einvernehmliche Sexualität ermöglichen. Hierfür sei Wissen über die eigene Sexualität und über sexuelle Handlungen notwendig, ohne die ein Einvernehmen in Sexualität nicht möglich ist. Auch Siehlert (a.a.O.) warnt davor, von einer umfassenden Sexualagogik abzusehen und diese nur unter dem Aspekt der opferzentrierten Gewaltprävention zu sehen. Sexualagogik ist mehr als Sexualaufklärung und mehr als Teilnehmer dazu zu befährigen, zu äußern, wenn sie einer sexualisierten Handlung nicht zustimmen. Sexualagogik befähigt darüber hinaus zur informierten Einwilligung in Sexualität. „Die Konzentration auf die Gefahren der Sexualität steht der selbstbestimmt-lustvollen Aneignung sexueller Erlebnisweisen im Wege.“ (ebd, 117) Delinquentes Verhalten wie sexualisierte Gewalt hat ihren Ursprung in der Regel in der Nichtbefriedigung von Bedürfnissen auf anderem Wege, auf Grund von strukturellen, sozialen oder persönlichen Faktoren.  „In der Regel geht es zunächst um das Bedüfnis nach der Freiheit, das Leben in die eigene Hand zu nehmen (…) Menschen wollen handlungsmächtig bleiben und in sehr eingeschränkten Lebenslagen dienen gewaltsame Übergriffe dazu, diese Erfahrung zu machen. (…) Das alles ist aber kaum von Belang, wenn sexuelles Selbstbewusstsein und Sprachkompetenz fehlen, ein positives Verhältnis zum eigenen Körper erst in Ansätzen vorhanden ist und kraftspendendes Begehren unterentwickelt blieb. Gedeihen können diese sexuellen Basiskompetenzen, wenn in den bisherigen Lern- und gegenwärtigen Bildungsräumen positive Beispiele sexueller Selbstverwirklichung existieren und sexuelle Verschiedenheit anerkannt wird. Sexualität und sexuelle Bildung haben also einen Wert an sich, der nicht durch Präventionsabsichten legitimiert werden muss.“ (ebd, 117-118) Nur in einem Umfeld, welches eine klare Haltung zu positiv gelebter Sexualität durch Sexualpädagogik erfahrbar macht, kann sowohl durch die Mitarbeitenden der Institutionen als auch durch die Klienten und Klienteinnen zwischen sexualisierter Gewalt und einvernehmlicher Sexualität unterschieden werden. Wer den Fokus dabei ausschliesslich auf die Vermeidung von sexualisierter Gewalt legt und nicht darauf, wie Sexualität einvernehmlich gelebt werden kann, limitiert die Wirksamkeit von Gewaltprävention. Sexualagogik hilft Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen diese Kompetenz zu erwerben. Sexuelle Autonomie ist ein Prozess, in dem der Mensch mit kognitiven Beeinträchtigungen seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung fortlaufend erweitert. Dieser Prozess erweitert somit gleichzeitig die individelle Freiheit und die erfahrbare Gleichstellung des jeweiligen Menschen. (vgl Grauman, 2016) Sexualaufklärung erlaubt Menschen mit Behinderung eine bessere Körperwahrnehmung und eine Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualität als  positiv (Ortland et al, 2016). Dadurch entsteht die Möglichkeit gewünschte von nicht erwünschter Sexualität zu unterscheiden und sexualisierte Gewalt zu identifizieren.

Björnsdóttir et al (2017) zeigen in ihrer Studie auf, welches Rollenbild Männer und Frauen mit kognitiven Beeinträchtigungen entwickeln können ohne begleitende und aufklärende Sexualagogik.

Die befragten Männer mit kognitiven Beeinträchtigungen geben ein traditionelles Rollenverständnis an. Der Mann ist Kämpfer, die Frau „nurturing, submissive, and sexualized“ (ebd., 7) Homosexualität wird als unmännlich eingestuft “which can be linked to sexism and the systematic devaluation of women and the feminine’’ (ebd.) Dadurch, dass die Überzeugung, dass ein Mann stark zu sein hat, bei den befragten Männern teilweise nicht mit dem erlebten Selbst und der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Männern mit kognitiven Beeinträchtigungen zusammenpasst, entsteht Aggression, die sich teilweise bis zur Misogynie ausweiten kann. Diesen Männer muss im Rahmen von Sexualagogik ein Vokabular vermittelt werden, dass ihnen ermöglicht, Autonomie auszudrücken ohne auf frauenfeindliche Aussagen zurückzugreifen. Die befragten Männer haben ihr Wissen über Sexualität und ihr Frauenbild aus Pornoheften und -filmen bezogen. „The men did not question the place of women in pornographic material nor discuss the ethics of porn with the researchers.” (ebd, 13)

Die Frauen in der Studie von Björnsdóttir et al (2017) geben an, dass von ihnen oft Unterordnung unter hierarchisch übergeordnete Personen wie Personal, Partner usw. erwartet wird. Hinzu kommt, dass Frauen mit einer kognitiven Beeinträchtigung häufig nahegelegt wird, sich sterilisieren zu lassen. Ein Mann mit kognitiver Beeinträchtigung sagt deshalb: ‘‘I just bang these girls without condoms. They have been sterilized. No babies“ (ebd., 9) Die Sterilisation der Frauen wird teilweise als Prävention sexualisierter Gewalt gerechtfertigt, sie verhindert jedoch nicht die sexualisierte Gewalt, sondern nur die daraus drohende Schwangerschaft. Die Hälfte der teilnehmenden Frauen hat sexualisierte Gewalt erlebt. Sowohl die männlichen als auch die weiblichen Teilnehmer geben an, keinen Zugang zu Sexualaufklärung zu haben. Dort wo Sexualaufklärung angeboten wird, ist sie problemorientiert auf den Schutz vor sexualisierter Gewalt ausgerichtet ohne die Möglichkeit zur Diskussion von Themen wie Vertrauen und Intimität, die eine positive Sexualität und einen positiven Umgang mit Gender ermöglichen.

Fuerey und Niesen (1994)  werteten 72 Fälle aus, in denen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sexualisierte Gewalt an anderen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen verübt haben. In 35 dieser Fälle war die Tat auf institutionelle Vernachlässigung zurückzuführen. Institutionelle Vernachlässigung umfasst hierbei nach Fuerey und Niesen das Versagen, Menschen zu beschützen. Davon ist neben dem Nichtverhindern können von konkreten Handlungen sexualisierter Gewalt auch bereits dann zu sprechen, wenn Klienten nicht sexuell aufgeklärt werden, indem zum Beispiel Sexualität negativ konditioniert wird, Segregation nach Gender betrieben wird und so der Umgang mit dem anderen Geschlecht nicht eingeübt werden kann sowie dann, wenn selbstorganisierte Sexualaufklärung unterbunden wird. Dies kann zu unerwünschten sozialen und sexuellen Überzeugungen führen. Männer mit kognitiver Beeinträchtigung, die auf Grund der institutionellen Strukturen keinen erlaubten Zugang zu sexuellen Kontakten mit Frauen haben und rein deshalb und nicht auf Grund von Homosexualität den sexuellen Kontakt zu männlichen Mitbewohnern suchen, machen die Erfahrung, dass das Personal der Einrichtungen dies akzeptabler findet als sexuelle Kontakte zu weiblichen Mitbewohnerinnen, da die Gefahr einer Schwangerschaft ausgeschlossen ist. Das Ausleben der eigentlich heterosexuellen Sexualität wird vom Personal der Einrichtung unterbunden und scharf kritisiert, während der homosexuelle Kontakt zu Mitbewohnern akzeptiert wird, obwohl er nicht der eigentlichen Sexualität entspricht. Diese Haltung zu Homosexualität ist jedoch nicht heterogen und andere Mitarbeitede der Einrichtung kritisieren homosexuellen Kontakt der Bewohner untereinander. Diese widersprüchlichen intrinsischen und extrinsischen Haltungen zu Sexualität führen dazu, dass die eigene Sexualität als Problem wahrgenommen wird und als Mittel Macht auszuüben. „They are often disciplined for expressing what is natural to human beings. (…) This sexual oppression may have a direct correlation to the sexual abuse that occurs between adults with mental retardation and concurrent facility neglect and institutional abuse.” (ebd., 288-289) Diese Annahme würde erklären, warum Männer mit kognitiver Beeinträchtigung nicht geschlechtsspezifische sexualisierte Gewalt ausüben. Anders als bei männlichen Tätern ohne Behinderung sind ihre Opfer nicht zum Großteil weiblich, sondern zu 50% männlich. Es geht bei sexualisierter Gewalt durch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung dann nicht um Sexualität, sondern um ein Ausagieren von Macht auf Grund erlernter Hilflosigkeit. „One method of asserting what little power one has is by victimizing someone more vulnerable.” (ebd. 293) Um Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Institutionellen Umfeld die Unterstützung zu geben, die sie brauchen,um nicht zu Tätern oder Täterinnen sexualisierter Gewalt zu werden ist eine speziell auf Sie zugeschnittene Sexualagogik notwendig. Diese  sollte Verständnis dafür vermitteln, dass nicht nur die eigenen Grenzen beachtet werden müssen, sondern auch die Grenzen der anderen.

Die Studie „Can you breath?“ von Faccini und Saide (2012) kann sowohl in Bezug auf bereits angesprochene Möglichkeit, dass auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eine nicht heteronorme Sexualität aufweisen können, gewertet werden. als auch als Beispiel, wie eine erfolgreiche tertiäre Prävention sexualiserte Gewalt auflösen und eine positive Sexualität ermöglichen kann.  Die Studie analysiert eine männliche Person, die neben ihrer kognitiven Beeinträchtigung  sexuelle Paraphilien aufweist und sexualisierte Gewalt gezeigt hat. Paraphilien der Person umfassen autoerotische Asphyxiation, Asphysiophile, Bondage und Cross-Dressing, Sadismus und Masochismus. Diese äussern sich ähnlich wie entsprechende Paraphilien bei Menschen ohne kognitive Beeinträchtigungen. Die Person hat hierbei jedoch zusätzlich pädophile Interessen. Er fertigte pornographische Schriften an und führte ein Tagebuch seiner sexuellen Handlungen. Auch hier ist festzuhalten: Seine eskalierende Entwicklung und Vorgehensweise ist der von Sexualstraftätern ohne kognitive Beeintächtigungen ähnlich. Die Person hatte mehrere traumatische Erlebnisse bis zur Adoleszenz zu verarbeiten. Seine Pflegefamilie lies ihn seinen Cross-Dressing-Fetish ausleben. Gefragt nach seinen ersten sexuellen Erfahrungen gibt er an, dass er mit dem Pflegevater einen sexuell expliziten Horrorfilm, „The Last House on the left“, konsumiert habe. Auch seine Cross-Dressing-Neigung führt er auf das Konsumieren eines Filmes zurück: „ The Rocky Horror Picture Show“. Innerhalb der Pflegefamilie kam es zu mehreren Situationen sexualisierter Gewalt, in der die Person teils Täter, teils Opfer war. Mit 15 Jahren hatte er eine andauernde sexuelle Beziehung zu einem 8 jährigen. Seine nächste sexuelle Beziehung  hatte er dann mit einem 15 jährigen, der ihn vergewaltigte während er Frauenkleider trug. Mit diesem 15 jährigen entsteht im Anschluss eine 9 Monate anhaltende sexuelle Beziehung, die als weitere Paraphilie Atemreduktion umfasste. Er fertigte weiterhin Pornographie  und beschriftet sie mit „I can’t breathe“. „He would also rub and grab himself in public, as well as ‚fall into others’‘, which he attributed to an unsteady gait due to his CP, despite having good balance.” (ebd.,Seite 100). Seine Therapie umfasste neben medikamentöser Einstellung auf Haldol und Zoloft soziales Training und Gruppensitzungen für Sexualstraftäter. Die Paraphilien, die er im Laufe seiner Lebensgeschichte erlernt und angenommen hatte, hat er ablegen können. Einzig seine Neigung, Frauenkleider anzuziehen, die als in seiner Persönlichkeit angelegte, angeborene sexuelle Neigung gewertet werden kann, lebt er weiterhin aus. Seine Betreuenden haben ihm hierfür einen akzeptablen Rahmen aufgezeigt und es scheint für den Klienten wichtig, weiterhin zugang zu dem Film „Rocky Horror Picture Show“ zu haben.  Der Fall des Mannens, den Faccini und Saide hier vorstellen ist für das vorliegende Thema in mehreren Aspekten interessant. Zunächst ist festzuhalten, dass sich sexualisiertes Fehlverhalten durch selbst erfahrende sexualisierte Gewalt entwickelt werden kann. Gleichzeitig gibt es sexuelle Neigungen, die von Geburt an in der Person angelegt sind und ähnlich wie die sexuelle Orientierung nicht abgelegt werden können. Im vorliegenden Fall ist anzunehmen, dass dies Transvestitismus, das Tragen von Kleidern des anderen Geschlechts, umfasst. Außerdem ist anzumerken, dass die vorgestellte Person erst im institutionellen Rahmen die Sicherheit und Unterstützung bekam, um ein sozial angepasstes Sexualverhalten zu entwickeln. Dies ist die Chance von Präventionsarbeit im institutionellen Bereich., die einen sicheren strukturellen Rahmen bieten kann, der insbesondere Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen dabei unterstützen kann, ein positives, sozial angepasstes Sexualleben zu entwickeln.

Quellenverzeichnis

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Autor:in

  • Carmen Mayer

    Carmen Mayer hat an der HS Ravensburg-Weingarten Soziale Arbeit (Bachelor) studiert. Sie hat in den Bereichen Bewährungshilfe und der Arbeit mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gearbeitet. Heute ist sie Gesamtleitung einer Kinderkrippe in München und spezialisiert in den Bereichen Sexualpädagogik, Hochbegabung sowie Autismus-Spektrum.