Schritt für Schritt…

5. Februar 2018 | Bildung | 0 Kommentare

Einleitung
Im St. Anna Kinderspital wurde die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle) mit großer Spannung und Sorge erwartet. Um einerseits mit dieser Sorge aller betroffenen MitarbeiterInnen und andererseits mit den konkreten Änderungsbedarfen konstruktiv umgehen zu können, wurde bereits im Dezember 2015 anhand verfügbarer Entwürfe der GuKG-Novelle begonnen, die Umsetzung (vor) zu denken.

Mit dieser Vorbereitungsarbeit wurde die Autorin beauftragt. Diese Beauftragung umfasst die intensive inhaltliche Auseinandersetzung mit der GuKG-Novelle sowie die Leitung der Umsetzung in enger Kooperation mit der Pflegedirektorin sowie den KollegInnen aus der Stabstelle Qualität und Entwicklung in der Pflege.

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum bisherigen Vorgehen sowie einen Ausblick, auf die nächsten Schritte zur Umsetzung der GuKG-Novelle im St. Anna Kinderspital.

Umsetzung der geänderten Erfordernisse

Von Anfang dieses Prozesses an wurden in der Pflegedirektion folgende zwei Vorgehensweisen festgelegt:

  1. Information der MitarbeiterInnen
  2. Schrittweise Umsetzung

1.     Information der MitarbeiterInnen

Bereits vor Inkrafttreten der GuKG-Novelle wandte sich die Pflegedirektorin an alle MitarbeiterInnen in der Pflege, um sie auf die bevorstehenden Veränderungen hinzuweisen.

Im Oktober 2016 veranstaltete die Pflegedirektorin eine Informationsveranstaltung zur GuKG-Novelle, die sich an MitarbeiterInnen aller Berufsgruppen wandte. Ziel der Präsentation war die Beantwortung folgender Fragen zur GuKG-Novelle:

  • Was ist neu?
  • Was wird sich ändern?
  • Was sind die nächsten Schritte?

Die Informationsveranstaltung war dreiteilig aufgebaut: Im ersten Teil wurden die für das St. Anna Kinderspital besonders relevanten Inhalte präsentiert, nämlich

  • die geänderten Bezeichnung der Kompetenzen des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  • die geänderten Kompetenzen selbst, insbesondere die Pflegerischen Kernkompetenzen (§14)und die Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie (§15)
  • die Ausbildung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • die veränderte Fortbildungsverpflichtung für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP)
  • die neuen Berufsbezeichnungen
  • der neue Gesundheits- und Krankenpflegeberuf sowie
  • eine Gegenüberstellung der Ausbildungen von Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz.

Anschließend bekamen die TeilnehmerInnen die Möglichkeit ihre noch offen gebliebenen Fragen in Kleingruppen zu besprechen und für die anschließende Weiterarbeit zu sammeln.

Im dritten Teil wurden diese Fragen beantwortet bzw. zur späteren Beantwortung übernommen. Besonders viele Fragen wurden zu den Themen Ausbildung an Schulen und an Fachhochschulen und die daraus resultierenden Unterschiede sowie zur Akademisierung von langjährigen Pflegepersonen gestellt. Darüber hinaus wurden Fragen zu erforderlichen Spezialisierungen und zum Einsatz von Pflege-(fach-)AssistentInnen im St. Anna Kinderspital beantwortet.

Um Transparenz bzgl. aller gestellten Fragen und gegebenen Antworten zu schaffen, wurde das Protokoll der Veranstaltung allen MitarbeiterInnen zugesandt sowie online zur Verfügung gestellt.

Während des gesamten Projektes sind alle MitarbeiterInnen aufgefordert Fragen zu stellen, die umgehend von den MitarbeiterInnen der Pflegedirektion in Einzelgesprächen, per Email etc. beantwortet werden. Zudem wird über die relevanten Projektschritte und-inhalte ausführlich informiert.

2.     Schrittweise Umsetzung

Von der Projektleiterin und allen MitarbeiterInnen der Pflegedirektion wird intensiv an der Implementierung der erforderlichen Veränderungen gearbeitet. Im Folgenden werden die aktuell bedeutendsten Schritte beschrieben, nämlich „Spezialisierungen“, „§ 15“ sowie „Pflegefachassistenz“.

2.1. Spezialisierungen

Die besondere Situation im Kinderspital ist, dass nur Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit Spezialisierung Kinder- und Jugendlichenpflege beschäftigt werden dürfen[1]. Zwar können auch GeneralistInnen angestellt werden, sie müssen allerdings die Spezialisierung in der Kinder- und Jugendlichenpflege innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen haben. Eine Versetzung an eine Abteilung ohne Spezialisierungsbedarf ist im Kinderkrankenhaus nicht möglich.

Aufgrund dieser Tatsache  wurden die Qualifikationen aller bereits angestellten MitarbeiterInnen überprüft und im Anlassfall die Spezialisierungen geplant. Die Vorgehensweisen für neu einzustellende MitarbeiterInnen wurden festgelegt.

2.2. Übernahme der Tätigkeiten im Bereich „Pflegerische Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie“

Der § 15 GuKG sieht eine Kompetenzerweiterung im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie vor, völlig neu jedoch sind nur „Zi 6) (…), einschließlich der patientennahen Blutgruppenüberprüfung mittels Bedside-Tests“ sowie „Zi 20) Durchführung medizinisch-therapeutischer Interventionen (z.B. Anpassung von Insulin-, Schmerz- und Antikoagulantientherapie), insbesondere nach Standard Operating Procedures (SOP)“

Vorweg…

Im St. Anna Kinderspital war der §15 GuKG bis dato nicht vollständig umgesetzt. Und das hatte gute Gründe. So werden beispielsweise periphere Venenverweilkanülen von ÄrztInnen gelegt, weil es hier für Turnus- und AssistenzärztInnen die einzige Gelegenheit ist, das zu lernen und weil darüber hinaus zum Legen dieser Kanüle zwei bis drei MitarbeiterInnen erforderlich sind. Zudem wird auf den onkologischen Stationen besonders auf eine vertrauensvolle, unbelastete Beziehung zwischen PatientIn/Bezugsperson und der betreuenden Pflegeperson geachtet, weshalb diese schmerzhafte Intervention von ÄrztInnen durchgeführt wird.

Der Leitspruch für die Arbeit am §15 GuKG lautet:

„Vorerst bleibt alles beim Alten. Alleingänge einzelne MitarbeiterInnen sind verboten.“

Damit soll sichergestellt werden, dass nicht einzelne MitarbeiterInnen, die einzelne, noch nicht umgesetzte Kompetenzen bereits anwenden könnten, „lospreschen“ und damit ein Gefälle zwischen „guten“ (weil hilfreichen) und „bösen (weil unwilligen) Pflegepersonen entsteht.

Vorgehensweise

In den Vorbereitungen zur vollständigen Umsetzung des § 15 GuKG wurden in einem ersten Schritt mit allen pflegerischen Leitungen Folgendes erhoben:

  • Status der Umsetzung: Welche der Kompetenzen kommen auf meiner Station/in meiner Ambulanz/ in meinem Bereich bereits zur Anwendung?
  • Potenzial: Welche Kompetenzen könnten meines Erachtens dort einfach und rasch umgesetzt werden.

Basierend auf diesen Daten erfolgte die Erstellung einer Übersichtmatrix, die von den Mitgliedern der Pflegedirektion bearbeitet wurde. In dieser bearbeiteten § 15-Matrix ist festgelegt, welche Kompetenzen im St. Anna Kinderspital von DGKP

  • angewendet werden
  • nicht angewendet werden, weil sie
    • gar nicht vorkommen bzw.
    • weil das Risiko in der Arbeit mit den speziellen PatientInnen besonders hoch ist.

Darüber hinaus gibt es Kompetenzen, deren Anwendung  von der kollegialen Führung noch entschieden werden muss. Bei diesen Kompetenzen handelt es sich um besonders zeit- und mitarbeiterInnenintensive. Da es aufgrund der vorhandenen zeitlichen und personellen Ressourcen nicht möglich und sinnvoll ist, die mit den Kompetenzen verbundenen Tätigkeiten „einfach“ von den ÄrztInnen zu den Pflegenden zu transferieren, ist es vorweg erforderlich den Fragen nachzugehen, was Pflege an wen abgeben bzw. was sie vollständig weglassen kann. Mit dieser Arbeit wird Ende Herbst 2017 begonnen werden.

In einem zweiten Schritt wurden alle PflegemitarbeiterInnen im Rahmen der einzelnen Teambesprechungen über die Ergebnisse der Entwicklung der § 15-Matrix  informiert und hatten die Möglichkeit Antworten auf ihre Fragen zu bekommen. Die Information der ÄrztInnen ist für September 2017 geplant.

Um die Anwendung der Kompetenzen, die bereits beschlossen wurden, vollständig umsetzen zu können, wird aktuell als dritter Schritt der Umsetzung des § 15 GuKG der Qualifizierungsbedarf aller DGKP mit einer online Befragung anonym erhoben. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Erhebung wird ebenfalls ab Herbst 2017 mit den gezielten Qualifizierungsmaßnahmen begonnen werden.

2.3. „Lange Bank“

Aktuell arbeiten drei PflegeassistentInnen im Haus, und mit den ersten PflegefachassistentInnen ist erst mit Sommer 2019 zu rechnen. Wie weit für sie Spezialisierungen gefordert sind, ist aus heutiger Sicht noch unklar.

Deshalb ist die Aufgabenverteilung zwischen diesen einzelnen Berufsgruppen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe erst in Vorbereitung.

Abschluss

Die MitarbeiterInnen der Pflegedirektion sind davon überzeugt einen guten und gangbaren Weg eingeschlagen zu haben und damit eine tragfähige Basis für die weiteren notwendigen Schritte geschaffen zu haben: Die ersten Schritte sind getan, ein langer anspruchsvoller Weg liegt noch vor uns.

[1] Ausnahmen dazu bestehen nur in den Bereichen, die andere Spezialisierungen erfordern, z.B.: Pflege im Operationsbereich, (Kinder-)Intensivpflege, Anästhesiepflege.

Dieser Artikel wurde ursprünglich in der Österreichischen Pflegezeitschrift 01/2017 abgedruckt. Hier erscheint er in der im Juli 2017 aktualisierten Version.

Autor

  • Helene Breiteneder-Aigner

    Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (Kinder- und Jugendlichenpflege), Organisations- und Personalentwicklerin, systemische Coach, Stabstelle Qualität und Entwicklung in der Pflege, St. Anna Kinderspital Wien, Kontakt: helene.aigner@stanna.at