Rasinger: Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist „Jahrzehntegesetz“

29. Juni 2016 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, die heute im Gesundheitsausschuss behandelt wird, ist ein „Jahrzehntegesetz“, so ÖVP-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Erwin Rasinger. „Mit dem Gesetz wird mit der Pflegefachassistenz ein neuer Beruf geschaffen und die Pflege auf ein völlig neues Niveau gestellt. Es erfolgt nun eine deutliche Klarstellung und Kompetenzerweiterung der Pflegekräfte“, so Rasinger weiter.

Künftig läuft die Ausbildung der Pflegekräfte über drei Bereiche:

  1. Der sogenannte „gehobene Dienst“, bisher besser bekannt als „diplomierte Pflegekräfte“, soll künftig ausschließlich im tertiären Bildungssektor, also auf Fachhochschul-Niveau, ausgebildet werden.
  2. Zudem ist ein völlig neuer Beruf, nämlich die „Pflegefachassistenz“ vorgesehen. Die Ausbildungsdauer dafür beträgt zwei Jahre. Auch diese Fachassistenz soll ausreichende Kompetenzen am Krankenbett haben wie beispielsweise für Infusionen, venöse Blutentnahme, subkutane Injektionen, Wundversorgung und die Durchführung von EKG.
  3. Statt der bisherigen Pflegehilfe gibt es eine aufgewertete „Pflegeassistenz“. Diese Ausbildung dauert ein Jahr, hat auch einen Schwerpunkt Langzeitpflege und ist vor allem für Berufseinsteiger wichtig.Die Pflegefachassistent/innen sollen ebenso wie Pflegeassistent/innen an den bestehenden Krankenpflegeschulen ausgebildet werden.

„Durch die Klarstellung, wer was am Krankenbett machen darf und soll, wird auch ein jahrzehntelanger Streit zwischen Ärzten und Pflegepersonal beendet“, so Rasinger.

„Der Pflegebedarf steigt durch die immer höhere Lebenserwartung ständig an. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt in Österreich mittlerweile schon bei 80 Jahren. Damit wurden in den letzten 40 Jahren im Schnitt zehn Jahre dazugewonnen. Zum Beispiel wird sich die Zahl der 85jährigen in den nächsten 15 Jahren mehr als verdoppeln. Insgesamt sind fast 90.000 Personen im Pflegebereich tätig, davon 80 Prozent Frauen“, sagt der Abgeordnete.

Inkrafttreten soll die Reform ab September 2016 und stufenweise bis 2024 wirksam werden. „Mit diesem Jahrzehntegesetz wird Österreich international eine Führungsrolle einnehmen“, schloss der Abgeordnete.

 

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)