Rasinger: Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist Jahrzehntegesetz

14. Juni 2016 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Mit der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, die heute im Ministerrat beschlossen wurde, wird ein „Jahrzehntegesetz“ auf den Weg gebracht, zeigt sich ÖVP-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Erwin Rasinger erfreut. „Die Menschen werden immer älter, dadurch steigt auch der Pflegebedarf. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt in Österreich mittlerweile schon bei 80 Jahren, damit wurden in den letzten 40 Jahren im Schnitt zehn Jahre dazu gewonnen. Zum Beispiel wird sich die Zahl der 85jährigen in den nächsten 15 Jahren mehr als verdoppeln.“ Insgesamt sind fast 90.000 Personen im Pflegebereich tätig, davon 80 Prozent Frauen.

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht eine Reform der Ausbildung mit drei Berufen. „Die Pflege wird auf ein völlig neues Niveau gestellt“, hebt Rasinger hervor. Die Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte soll nur mehr künftig an Fachhochschulen stattfinden. Zusätzlich wird ein neuer Beruf, die Pflegefachassistenz, geschaffen und der Basiseinstieg durch die Pflegeassistenz, die ein Jahr dauern soll, ausgeweitet. „Dies ist vor allem für die Langzeitpflege und für Berufswiedereinsteigerinnen wichtig.“

Rasinger weiter: „Der jahrzehntelang andauernde Streit zwischen Ärzten und Krankenschwestern, was am Krankenbett gemacht werden darf, wird nun durch eine deutliche Klarstellung und Kompetenzerweiterung der Pflegekräfte gelöst.“

Künftig läuft die Ausbildung der Pflegekräfte über drei Bereiche:

Der sogenannte „gehobene Dienst“, bisher besser bekannt als „diplomierte Pflegekräfte“, sollen künftig ausschließlich im tertiären Bildungssektor, also auf Fachhochschul-Niveau ausgebildet werden.

Zudem ist ein völlig neuer Beruf, nämlich die „Pflegefachassistenz“ vorgesehen. Die Ausbildungsdauer dafür dauert zwei Jahre. Auch diese Fachassistenz soll ausreichende Kompetenzen am Krankenbett haben, hebt Rasinger beispielsweise Infusionen, venöse Blutentnahme, subcutane Injektionen, Wundversorgung und die Durchführung von EKG hervor.

Statt der bisherigen Pflegehilfe gibt es eine aufgewertete „Pflegeassistenz“. Diese Ausbildung dauert ein Jahr und hat auch einen Schwerpunkt Langzeitpflege.

Die Pflegefachassistentinnen oder -assistenten sollen ebenso wie Pflegeassistent/innen an den bestehenden Krankenpflegeschulen ausgebildet werden.

„Entscheidend ist aber, dieses Gesetz mit Leben zu erfüllen. Dieses Gesetz ist eine Chance, die wichtige Rolle der Pflege im Gesundheitswesen abzusichern“, so der Abgeordnete.

Inkrafttreten soll die Reform ab September 2016 und stufenweise bis 2024 wirksam werden. Eine Evaluierung der Reform ist für das Jahr 2023 vorgesehen. (Schluss)

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)