Punktuelle Anregungen zur Pflegebildungsdiskussion

10. April 2023 | Bildung

„Die Zukunft beginnt heute – Leben heißt denken und handeln, denken und handeln aber heißt verändern.“ (James Allen, zit. aus „Pflege neu Denken“ S. 9)

In Verbänden und Gremien der Pflege ist das Thema „Pflegebildung“ ein Dauerbrenner, vor allem hinsichtlich der Frage, wie und wohin soll sie sich langfristig entwickeln.

Lange Zeit ist die Pflege Sonderwege gegangen, beispielsweise in der Bezahlung (KR-Tarif), aber auch in der Bildung. Die Krankenpflegeausbildung wurde weder der schulischen noch der beruflichen Bildung zugeordnet. Brenner betont, dass die Krankenpflegeausbildung der Organisation nach eher ausschließlich eine betriebliche Ausbildung sei, da auch die Krankenpflegeschule in der Regel ein organisatorischer Teil des jeweiligen Krankenhauses ist. „Auch wenn Krankenpflegeschulen den Schulgesetzen des Landes unterstellt wäre, würde dies am betrieblichen Charakter der Ausbildung nichts ändern“ (Brenner 1994 S. 41). Auch Unterrichtsschwestern und -pfleger hatten einen Bildungs-Sonderweg in Fortbildungsinstituten und waren von daher keine akademisch ausgebildeten „Berufsschullehrer*innen“  mit entsprechender Qualifikation, wie es bei anderen Berufsausbildungen Voraussetzung ist.

1781 wurde in Mannheim durch den Arzt Franz Anton Mai die erste öffentliche deutsche Krankenpflegeschule gegründet. Er versuchte eine minimale Ausbildung der Pflegekräfte zu erreichen.

Eine Regelung für die Krankenpflege in Form gesetzlicher Vorschriften wurde am im September 1938 durch das „Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege“ vereinheitlicht und trat reichweit in Kraft.

Das erste Krankenpflegegesetz im heutigen Verständnis wurde 1957  gesetzlich verankert, es folgten Neufassungen und Anpassungen (z. B. 1965, 1985, 2003 …).

Das heutige Pflegeberufegesetz (PflBG), das 2020 Inkraftgetreten ist, spricht von schulischer und betrieblicher Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann mit einem Ausbildungsvertrag. Es gibt zudem primärqualifizierende Studiengänge / Pflegeausbildung an Hochschulen. Diese „Zweigleisigkeit“ müsste auf längere Sicht in eine generelle Akademisierung des Pflegeberufes überführt werden und sich internationalen Standards anzugleichen.

Blick zurück – ein paar Eckpunkte

In diesem Abschnitt werden ein paar wenige subjektiv ausgewählte frühere Veröffentlichungen herangezogen, um einige Anhaltspunkte der bisherigen Diskussion und Entwicklung in der Pflegebildung zu verdeutlichen, die in die dringend notwendige breite Diskussion neben anderen Aspekten mit eingehen sollten.

Das 1972 von der Akademie für Sozialmedizin Hannover e. V. herausgegebene Buch „Lehren und Lernen in der Krankenpflege“ ist eine Sammlung unterschiedlicher Aufsätze und Referate, die auf der ersten Jahrestagung für Unterrichtskräfte in Hannover gehalten wurden.

Dabei fällt auf, dass neben inhaltlich-didaktischen Schwerpunkten betont wurde wie wichtig eine „ständige Überprüfung von Überzeugungen“ sei, Reflexion sei das einzige Mittel Einstellungen zu überprüfen, denn das Zweifeln stehe am Anfang allen Wissens. Hervorgehoben wurde, dass reflektierende Fähigkeiten verbessert und verfeinert und Traditionen, die hinderlich sind, ebenso in Frage gestellt werden müssten, wie Rahmenbedingungen.

In diesem Zusammenhang wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Verantwortung, Anstoß zu notwendigen Veränderungen und berufliche Selbstvertretung selbstverständlich zum Lehren und Lernen in der Krankenpflege gehören.

Festzuhalten ist, dass Reflexionsfähigkeit ein qualitatives Kriterium professionell Pflegender sein muss, ebenso wie berufsständische Selbstverwaltung, die Berufsordnungen, Qualitätsstandards und Inhalte der Aus- und Weiterbildung festlegt.

1979 befasste sich die DGSP, der Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung mit der Situation der verschiedenen Berufsgruppen in der Psychiatrie bzw. der Psychosozia­len Versorgung. Um den Stand der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege zu erarbeiten, trafen sich einige Krankenschwestern und -pfleger. Dabei ergab sich das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich genauer mit den Inhalten psychiatrischer Pflege und mit dem nicht vorhandenen Berufsbild zu befassen. Mit dem Inkrafttreten des Krankenpflegegesetzes mit Ausbildungs- und Prüfungs­verordnung 1985 wurde ein Praktikum der Auszubildenden in der Psychiatrie vorge­schrieben. Auch wenn es mit dem Krankenpflegegesetz von 1985 nicht gelungen ist den inter­nationalen Ausbildungsstandard zu erreichen, wird der psychiatrischen Pflege einen höheren Stellenwert eingeräumt. Als Anregung für die praktische Ausbildung in der Psychiatrie erarbeitete der Arbeitskreis (AK) Pflege in der DGSP 1987 einen fachbezogenen Lernzielkatalog. Der AK Pflege in der DGSP ging dabei von einem Pflegeverständnis aus, das umfassende, ganzheitlich individuelle und geplante Pflege anstrebt. Es wurden mehrere Pflegemodelle heranbezogen, die sich am oben genannten Pflegeverständnis orientierten. Bei der Erarbeitung von Vorschlägen für einen „Lernzielkatalog für die praktische Ausbildung in der Psychiatrie“ wurde von der Vorstellung ausgegangen, dass die Ausbildung in allgemeiner Krankenpflege eine Grundausbildung darstellt, in der von den Auszubildenden eine Grundeinstellung zum Gesundsein und Kranksein erworben werden soll, einschließlich der dazu notwendigen Fähigkeiten wie Kontaktaufnahme, Gesprächsführung und Beobachtung, und die darüber hinaus einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Tätigkeitsfelder der Krankenpflege bieten sollte. Erst nach einem so vielfältigen Überblick während der Grundausbildung kann jemand eine fundierte Entscheidung darüber treffen, wo er/sie in Zukunft seinen/ ihren beruflichen Schwerpunkt suchen will. Danach ist eine 2-jährige Weiterbildung in dem ausgewählten Fachgebiet erforderlich.

Deutlich wird, dass in der Ausbildung der Wissens-Grundstein gelegt wird, um darauf in der jeweiligen Disziplin und entsprechenden Setting der Arbeit aufzubauen.

Dr. Anna-Paula Kruse (Krankenschwester und Dipl. Pädagogin), frühere Ministerialrätin im Niedersächsischen Sozialministerium schreibt 1987 in „Die Krankenpflegeausbildung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts“ an Ende im Kapitel Perspektiven, dass die zukünftige Form der Krankenpflegeausbildung und auch ihre Inhalte weiterhin von dem Berufsverständnis der Krankenschwestern und von dem Maß, eigene Vorstellungen über die Berufsbildung und Berufsausübung bei der gesetzlichen Ausbildungsregelung durchzusetzen, abhängt. „Die berufliche Autonomie der Krankenpflege wird um so mehr zunehmen, desto intensiver es den Krankenschwestern gelingt, gesellschaftlich etablierte Kräfte von der Bedeutung der Pflege kranker Menschen – orientiert an deren Bedürfnissen – zu überzeugen. Verstärkte Ansätze zur Professionalisierung sind vorhanden. Kennzeichen dafür  ist eine sich allmählich ausweitende Reflexion über die berufliche Situation der Krankenschwestern und damit über die Diskrepanz zwischen dem einerseits von der Gesellschaft und der eigenen Berufsgruppe grundsätzlich akzeptierten Anspruch einer patientenorientierten Pflege und andererseits der derzeitigen Aufgabenübernahme innerhalb der Administration – als Helferin der Verwaltung – und der Diagnostik und Therapie – als Gehilfin des Arztes. “

Sie stellt fest, dass ein Umdenken und eine Umstellung Kraft und Mut zu kleinen Schritten der Veränderung benötigt und führt die beiden Modellversuche der Ende 1970er und Anfang 1980er Jahre an:

  1. Modellversuch an der Freien Universität Berlin „Dreijähriger Studiengang für Lehrkräfte an Lehranstalten für Medizinalfachberufe“
  2. Modellversuch an der Universität Osnabrück „Neue Studienangebote für Tätigkeitsfelder im Gesundheitswesen – Teil Lehrpersonal“

Die Ausführungen erinnern daran, dass im pflegerischen Kontext viele Veränderungen, Notwendigkeiten und Ansätze zwar formuliert werden, jedoch zu wenig konsequent verfolgt werden.

1988 veröffentlichten Georg Wodraschke u. a. das Buch „Curriculum: Theoretische Ausbildung in der Krankenpflege“ nach der Novelle des Krankenpflegegesetzes 1985.Das an einer Katholischen Krankenpflegeschule entstandene Buch formuliert Grundlagen und Entwicklungen und bereitet diese gezielt für den Unterricht auf.

Das Curriculum gliedert sich in grundwissenschaftliche Erkenntnisse wie Anthropologie, Sozial- und Naturwissenschaften …; in einen beruflichen Schwerpunkt wie Berufsethik, Recht, praktisches Handeln …; in einen ausführlichen medizinisch-pflegerischen Bereich wie Krankenpflege, Medizin, Arzneimittellehre, Hygiene …

Das Buch umfasst sowohl konzeptionelle Grundlagen und methodische Empfehlungen der Umsetzung als auch Anregungen zur Organisation zeitliche Planung oder thematische Unterrichteinheiten.

Festzuhalten ist: Inhaltliches Wissen und strukturelle Umsetzung sind kontinuierlich dem neusten Erkenntnisstand anzupassen.

Das Buch ist ein Beispiel für das Bemühen, pflegerische Inhalte festzulegen und Wege der Vermittlung zu beschreiben, um dies dann flexibel in der jeweiligen Situation umzusetzen.

Der Arbeitskreis Pflege in der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. veröffentlichte, nachdem er sich längere Zeit mit dem Thema pflegerische Bildung beschäftigt hat, vor 35 Jahren (1988) die Broschüre „Denkanstöße zu bildungspolitischen Konzepten in der Pflege“. Es wurde festgehalten, wie wichtig eine Übergangszeit zur generellen Akademisierung der Pflege ist.

Unter anderem ist in zu lesen: Wenn in Zukunft die Attraktivität des Pflegeberufes zunehmen soll, wenn zudem die Ziele der WHO „Gesundheit für alle im Jahr 2000“ verwirklicht werden sollen und die Pflege der ihr darin zugedachten Rolle gerecht werden soll, ist der Bildungsnotstand der Pflege auf dem [in der Broschüre] dargestellten Weg zu beseitigen. Insbesondere sind Durchlässigkeit des Bildungswesens, Weiterentwicklung von Pflege im Sinne von Gesundheitsförderung und berufliche Eigenständigkeit zu verwirklichen. Individuelle berufliche Planung und ggf. die Änderung der Pläne sind in diesem System leicht möglich und der Veränderung von Interessen anzupassen.

Das vorgelegte Konzept kommt sowohl den Interessen einer guten sowie individuell planbaren beruflichen Bildung entgegen als auch den Interessen einer individuellen beruflichen Planung. Dies fördert nicht nur die Zufriedenheit im Beruf, es eröffnet auch Qualifizierungschancen je nach Lebenssituation und beruflichen wie privaten Bedürfnissen. Damit kann auch erreicht werden, daß Pflegekräfte nicht nur mit ihrem Beruf zufriedener sind und ihn länger ausüben, sondern auch spezifischer ihre Pflegekompetenz (im Sinne von Pflegeexperten) über einen längeren Zeitraum einsetzen.

Leider stieß diese Diskussion auf kein großes Interesse, obwohl ein Anliegen des Arbeitskreises war, Modellprojekte anzustoßen.

Vor 30 Jahren startete der erste Pflegestudiengang an der Fachhochschule in Frankfurt am Main (1993). Es wurde 30 Studierende aufgenommen. In der Schrift des Hochschulverlags Frankfurt „Pflege auf dem Weg zur Hochschule“ wird schon im Begleitwort betont, dass im Grundsatz seit einigen Jahren unumstritten sei, dass die Qualifizierungsangebote für Pflegeberufe erweitert werden müssten. Der Bedarf an professionellen pflegerischen Dienstleistungen sei bedingt durch die gesellschaftlichen Veränderungen stark gestiegen und werde voraussichtlich weiter steigen. Zudem habe sich der qualitative Anspruch an eine individuelle und umfassende Pflegeleistung grundlegend verändert. Festgestellt wird in dem Band, dass eine Öffnung der Hochschule für die Pflegeberufe zum einen auf den Bedarf antworte, der aus den veränderten Ansprüchen an eine zukunftsorientierte und qualitativ hochwertige Pflege resultiere, zum anderen ermögliche sie den professionellen Pflegenden eine weitergehende Qualifizierung. Angesprochen wird auch, dass die bisherigen Ausbildungsgänge als sinnvolle Ergänzung erhalten bleiben sollen, so dass an der Pflege interessierte sich für einen Bildungsweg entscheiden können, der den persönlichen Neigungen und Fähigkeiten am ehesten entspricht. Durch das Studium Pflege sollen Fachkräfte ausgebildet werden, die in der Praxis dringend erforderlich sind. Die Fachhochschule leiste somit einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung des qualitativen Pflegenotstands. Schon aufgrund demographischer Veränderungen werde die Bedeutung zahlreicher Konsumgüter und Dienstleistungen sowie die damit einhergehenden Versorgungsstrukturen abnehmen, andere dagegen, die häufig noch ein Schattendasein in der Gesellschaft führten, würden an Bedeutung gewinnen. Zur letzten Gruppe gehöre auch die Pflege. Insofern gleiche das Pflegestudium nicht nur eine Angebotslücke auf dem Arbeitsmarkt aus, sondern es trage auch zur Gestaltung des Strukturwandels im Gesundheitswesen bei (Fachhochschule Frankfurt 1993, S. 3-5).

Bei näherer Betrachtung muss festgestellt werden, dass die ersten Absolventen von grundständigen Studiengängen der Pflege, die vorher keine Pflegeausbildung hatten, meist nicht in der Pflegepraxis angekommen sind, sondern eher in „Sonderbereichen“ wie Medizinischer Dienst der Krankenkasse, Stabsstellen oder Innerbetriebliche Fortbildung, da in der Praxis die Stellung, Bezahlung usw. nicht geregelt war und auch heute teils noch nicht ist.

Ingeborg Löser fasst in ihrem Buch „Pflege studieren“ zusammen, dass die Angehörigen des Pflegeberufes nicht für das Zugeständnis der Akademisierung auf eine grundsätzliche Neuordnung der Berufsbildung insgesamt verzichten sollten. Eine Verbesserung der Pflegequalität und eine größere Berufszufriedenheit der Pflegekräfte werde sich nur erreichen lassen, wenn ein qualifikatorisches Gesamtkonzept der Aus-, Fort- und Weiterbildung umgesetzt wird, das auf eine berufsfeldbreite Qualifikation abziele, sich in Anlehnung an die Vorschläge der Weltgesundheitsorganisation an den künftigen Aufgaben der Pflege in allen Versorgungssettings orientiert (Löser 1995, S. 86).

Deutlich wird, dass die Akademisierung der Pflegeberufe nicht getrennt vom derzeitigen Bildungssystem der Pflege betrachtet werden kann und eine Strategie einer sinnvollen Überleitung ins tertiäre Bildungssystem zu bewerkstelligen ist.

Viele Denkanstöße enthalten die Veröffentlichungen der Robert-Bosch-Stiftung „Pflege braucht Eliten“ (1992) und „Pflege neu denken – Zur Zukunft der Pflegeausbildung“ (2000).

In der in Auftrag gegebene Studie zum Bedarf an akademisch qualifizierten Pflegekräften wird vor allem die Notwendigkeit von wissenschaftlich qualifizierten Lehrkräften und eine wirtschaftswissenschaftliche Qualifizierung den Leitungs- und Managementbereich der Pflege betont (Denkschrift der Robert-Bosch-Stiftung 1992).

2000 kommen die Mitglieder der „Zukunftswerkstatt zur Verbesserung der Pflegeausbildung“ der Robert-Bosch-Stiftung nach einer systematischen Analyse zu dem Ergebnis, dass eine Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen überfällig sei.

Zentrale Aussagen sind u. a.:

  • Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammenzufassen und einen Ausbildungsabschluss mit Schwerpunktsetzung zu ermöglichen,
  • zwei bis vierjährige Ausbildungsgänge zu schaffen. die sich im Zugangs-, Anforderungs- und Kompetenzprofil unterscheiden,
  • vier Qualifikationsstufen einzurichten, denen patienten- und klienten- sowie organisations- und gesellschaftsbezogene Aufgaben zuzuordnen sind.
  • die Ausbildungsinhalte weitgehend fächerübergreifend zu ordnen, in Modulen zusammenzufassen und entsprechend zu unterrichten,
  • die Leistungsbeurteilung nach einem Kreditpunkt-System vorzunehmen, das auf einer breiten Absprache unter den Bildungseinrichtungen gegründet ist. (Robert-Bosch-Stiftung 2000, S. 4)

Die grundlegende Änderung und das zukunftsgerichtete Modell sollen die Pflegebildung in das bestehende Bildungssystem einbinden, so dass gleichzeitig eine Bildungsdurchlässigkeit im Sinne von Lebenslangem Lernen erreicht wird.

Das Robert-Bosch-Krankenhauses Stuttgart hat im Jahr 2000 durch eine Expertengruppe  ein Curriculum als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel entwickelt und das Modellprojekt „Integrative Pflegeausbildung“ ins Leben gerufen. Es wurden fünf Ausbildungsziele formuliert: Orientierung am Handeln von Menschen, Wissenschaftsorientierung, Lebenslauforientierung, Theorie-Praxis-Vernetzung und Fächerintegration.

Ziel war es dem erweiterten pflegerischen Handlungsbedarf in den Bereichen der Rehabilitation, der Gesundheitsförderung und -beratung Rechnung zu tragen. Außerdem sollten dadurch die Flexibilität, das Aufgabenspektrum und die Berufschancen, auch auf dem europäischen Arbeitsmarkt erweitert werden.

Wenn wir diese wenigen  Eckpunkte auf uns wirken lassen, stellen wir fest, dass es an der Zeit ist die Pflegebildung zukunftsfähig aufzustellen und einen Zeitplan für die Umsetzung festzulegen.

„Man muss lernen, was zu lernen ist und dann seinen eigenen Weg gehen.“ (Georg Friedrich Händel)

Annäherung an einige allgemeine Bildungs-Aspekte

Das Bildungssystem in Deutschland besteht aus fünf großen Bereichen, nämlich dem Elementarbereich (frühkindliche und Vorschulschulbildung), der Primarbereich (Schule Klasse 1-4 oder 1-6, Übergang in andere Schulformen), Sekundarbereich I und II (schulische Bildungsgänge von Jahrgangsstufe 5/7 bis 9/10, Bildungsgänge, die auf dem Sekundarbereich I aufbauen, der Tertiäre Bereich umfasst Abschlüsse an Fach- oder Verwaltungs-Hochschulen, Berufs- und Fachakademien und Universitäten. Die Bildungsbereiche wiederum finden in verschiedene Bildungseinrichtungen statt.

Als „Berufs-Ausbildung“ wird die Ausbildung bezeichnet, die den Berufstätigen in die Lage versetzt, seinen Beruf auszuüben. Zu unterscheiden sind dabei die betriebliche Ausbildung, die schulische Ausbildung, die Ausbildung im dualen System und das Studium.

Berufsausbildung ist die Vermittlung theoretischen Wissens und praktischer Fertigkeiten, die zur beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Die praktische Ausbildung wird durch eine theoretische Wissensvermittlung in einer Berufsschule und/oder außerbetriebliche Bildungseinrichtungen ergänzt (Duale Ausbildung).

Sie dauert in der Regel 2 bis 3 ½ Jahre je nach Beruf, Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Stichworte sind: Bezeichnung des Berufs, Ausbildungsordnung und Rahmenplan, sachliche und zeitliche Gliederung, Prüfungsanforderungen, ggf. Stufenpläne, Verzahnung betrieblicher und schulischer Bildung usw. Das Berufsbildungsgesetz regelt die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Umschulungen.

Darstellung Berufsausbildung im dualen System

Abschluss

nach erfolgreicher Abschlussprüfung vor dem entsprechenden Gremium (zuständige Stelle der Berufsbildung), z. B. Regierungspräsidium; Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.

Ausbildung im Betrieb

durch Ausbilder*innen und Meister*innen, Praxisanleiter*innen und Fachexperten*innen (Einsatzvorgaben usw.)

 

nach Bundeseinheitlichen Ausbildungsordnungen, z. B. drei bis vier Tage wöchentlich oder Blockpraktika usw.

 

monatlich unterschiedliche Ausbildungsvergütung

Ausbildung in der Berufsschule

Fachtheoretischer und fachpraktischer und allgemeinbildender Unterricht durch Fachlehrer*innen nach Lehrplänen, die auf die jeweiligen Ausbildungsordnungen abgestimmt sind.

 

Beispielsweise Blockunterricht oder zwei bis drei Tage wöchentlich (Fächer, Std.-Angaben usw.)

Bewerbung

z. B. direkt im Betrieb, durch Vermittlung Berufsberatung usw.

Festgelegte Voraussetzungen

z. B. unterschiedlicher Zugang, Schulabschluss Ausbildungsdauer (2 bis 3 ½ Jahre) usw.

 
Weitere Aspekte

für die praktische Ausbildung: Berufsbildungsgesetz (BBiG), Handwerksordnung (HWO), Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Ausbildungseignungsverordnung, Verordnungen der jeweiligen Stellen für Berufsausbildung. Jugendschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz usw.

für die Berufsschule:  Schulgesetze, Verordnungen und Lehrpläne (Länder. Bund) usw.

 Eigene Darstellung H. Schädle-Deininger

Fort- und Weiterbildung

Der wesentliche Unterschied zwischen Fort- und Weiterbildung besteht darin, dass die Fortbildung sich auf eine konkrete Anforderung im Rahmen der aktuellen beruflichen Tätigkeiten bzw. auf den Tätigkeitsbereich bezieht, während bei einer Weiterbildung zusätzliche Qualifikationen.

Weiterbildungsmaßnahmen sind umfangreicher und  komplexer als Fortbildungen und zeitaufwändiger. Häufig dienen sie beispielsweise dazu, sich für höherwertige Positionen zu qualifizieren oder fachlich zu spezialisieren.

Der Begriff der Fortbildung ist im Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 4 BBiG) geregelt.

Fortbildungen setzen in der Regel einen Berufsabschluss und Berufserfahrung voraus. Fortbildung dienen dazu, um handlungsfähig im aktuellen Tätigkeitfeld zu bleiben, dazu gehören auch sog. Anpassungsfortbildungen, um auf dem neusten Stand zu bleiben oder  sog. Aufstiegsfortbildungen , um andere oder neue Aufgaben zu übernehmen. Regelmäßige Fortbildungen bieten beispielsweise Fort- und Weiterbildungsträger, Kammern oder Berufsverbände an, häufig werden die Kosten vom Arbeitgeber getragen.

Eine Weiterbildung dient dem Ausbau der im Berufsleben bereits erworbenen Fähig- und Fertigkeiten und erweitert den beruflichen Handlungsspielraum über die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit hinaus. Eine solche Zusatzqualifikation kann dazu dienen, Positionen als Fach- und/oder Führungskraft im Unternehmen zu erreichen – oder aus der Arbeitslosigkeit heraus eine (höherwertige) Anstellung zu finden. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird mit einem Zertifikat, das die erworbenen Qualifikationen bescheinigt, dokumentiert.

Weiterbildungen werden von zertifizierten Weiterbildungsträgern sowie (Fach-) Hochschulen oder Fernuniversitäten angeboten. Die Finanzierung kann (freiwillig) vom Arbeitgeber übernommen werden, der sowohl von der höheren Qualifikation des oder der Mitarbeitenden als auch vom Motivationsschub auf dieser Seite profitieren kann. Zudem besteht, bei privater Finanzierung, die Möglichkeit, staatliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Über das Qualifizierungschancengesetz werden der Arbeitsagentur durch den Bund umfangreiche staatliche Fördermittel für Weiterbildung zur Verfügung gestellt.

Entwicklung und Durchlässigkeit in der Pflegebildung

Durch europäischen Bildungsabkommen (Bologna, Lissabon, Kopenhagen) und Entwicklung von Qualitätsindikatoren (EQR = Europäischer Qualitätsrahmen und DQR = Deutscher Qualitätsrahmen) sind Rahmenbedingungen entstanden, die ermöglichen, dass Bildungsgänge miteinander verglichen werden.

Darstellung der acht Kompetenzniveaustufen des Deutschen Qualitätsrahmens (DQR)

 DQR-Stufe Beschreibung
Niveau Stufe 1

Berufsausbildungsvorbereitung

beschreibt Kompetenzen zur Erfüllung einfacher Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt unter Anleitung
Niveau-Stufe 2

Einstiegsqualifizierung Berufsfachschule

beschreibt Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung
Niveau-Stufe 3

Berufsausbildung 2-jährig

beschreibt Kompetenzen zur selbständigen Erfüllung fachlicher Anforderungen in einem noch überschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld
Niveau-Stufe 4

3-jährige Berufsausbildung

beschreibt Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld
Niveau-Stufe 5

Kurzstudiengang Spezialisten

beschreibt Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.
Niveau-Stufe 6

Bachelor

beschreibt Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet
Niveau-Stufe 7

Master

beschreibt Kompetenzen zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet
Niveau-Stufe 8

Promotion

beschreibt Kompetenzen zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Lösungen und Verfahren in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch neuartige und unklare Problemlagen gekennzeichnet

Eigene Darstellung H. Schädle-Deininger

Der EQR ermöglicht eine internationale Vergleichbarkeit in den EU-Ländern. Gleichzeitig können jeweils eigene nationale Besonderheiten zum Tragen kommen wie im DQR, wenn Transparenz und Vergleichbarkeit gewährleistet ist.

Weitere Aspekte

  • Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat in der beruflichen Bildung das „Lebenslange Lernen“ hohe Priorität, es wird betont, dass „Schlüsselkompetenzen“ für Beruf und Arbeitswelt besonders wichtig sind. Das BMBF unterscheidet drei Arten von Bildungsangeboten: die allgemeine und politische Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung und die Weiterbildung an Hochschulen.
  • Die Agentur für Arbeit definiert zum Begriff „Weiterbildung“, welche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildungsförderung (§§ 179, 180 SGB III) zugeordnet werden können. Die Aussagen gelten für beide Rechtskreise (SGB II und SGB III) gleichermaßen.

Mögliche Ansätze in der psychosozialen Versorgung

Nur ein Ineinandergreifen unterschiedlicher Qualifikationen und damit verschiedene Zugangswege werden den Bedarfen und Bedürfnissen psychisch erkranktet Menschen und ihrem sozialen Umfeld individuelle Hilfen im jeweils notwendigen Ausmaß anbieten können. Die vielfältigen Aufgaben im psychosozialen Arbeitsfeld und umfassende Angebote an Unterstützung und Hilfen haben das Ziel zum  Wohlbefinden und zur Gesundung beizutragen. Unterschiedliche Qualifikationen und Qualifikationsbedarfe des „Pflegens“, im Sinne des „sich sorgen um“, kann nicht nur von professionellen Helfern sinnvoll erbracht werden. Dies kann nur gemeinsam mit Psychiatrie-Erfahrenen und Bezugspersonen und im multiprofessionellen Miteinander gelingen.

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit, auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung bzw. im Studium von Sozial- und Gesundheitsberufen muss unter Einbezug von Betroffenen und Angehörigen erfolgen.

Einige Ansatzpunkte von Qualifikationsgraden und Bildungsdurchlässigkeit

 

Qualifikationen

 

 

Einordnung

 

Einsatz und Weiterentwicklung

 

Service- und Betreuungskräfte (unterschiedliche Angebote

Nach Bedarf Angebote für verschiedene begrenzte Alltagsbereiche (z. B. Alltagsunterstützung, Putz- und Einkaufdienste) Keine besondere formale Qualifikation für diese Hilfestellungen, einfach Menschen, die zugewandt sind und Kontakt aufnehmen können, regelmäßige Besprechungs- und Reflexionsmöglichkeit und fachliche Begleitung
 

Assistenz und Alltagsbegleiter

Peers, Angehörige, Bürgerhelfer, andere Begleiter*innen, die „Normalität“ vermitteln und menschlich begleitend, auch aufgrund eigener Krisenerfahrung tätig sind Peer- oder EX-IN-Ausbildung oder andere Grundlage der Auseinandersetzung mit Krankheit und Psychosozialer Versorgung

Fortbildungsangebot mit Zertifikat (ähnlich wie bei den Hospizhelfern), evtl. Schwerpunktsetzung z. B. Sozialassistenten, Gruppen- oder Einzelangebote

Berufliche Weiterqualifizierung – Bildungsdurchlässigkeit mit Abschluss bei entsprechenden Voraussetzungen/Qualitätsrahmen
 

Pflegeassistenten

Erweiterte Kranken- oder Altenpflegehilfeausbildung

Theorie-Praxis-Verknüpfung

Möglichkeit der Weiterqualifikation durch Schwerpunktsetzung z. B.  in den unterschiedlichen Disziplinen, Settings, Altersgruppen
Berufliche Weiterqualifizierung – Bildungsdurchlässigkeit mit Abschluss bei entsprechenden Voraussetzungen/Qualitätsrahmen
 

Bacherlor of Nursing

Grundausbildung professioneller Pflege (generalistisch) auf wissenschaftlicher Basis, Theorie-Praxis-Verknüpfung Um eine erweiterte Pflegekompetenz in einer Disziplin zu erlangen ist ein Masterstudium oder gestufte qualitätsgesicherte Bildungsnachweise erforderlich, der Bacherlor Pflege ist eine Ausbildung auf Hochschulebene
 

Master of Nursing

Weiterbildungsstudium in unterschiedlichen Bereichen und Schwerpunkten sowohl berufsgruppenübergreifend als auch berufsgruppenspezifisch Pflegepädagogik, Management, Public Health, fachspezifische z. B. Psychiatrie, Onkologie usw. Pflegeexperten in der Praxis, erweiterte Pflegekompetenz ANP (Advanced Nursing Practice)

Dieser Bereich bedarf der Entwicklung

 

Promotion – (Pflegewissenschaft und Forschung)

Wissenserweiterung, spezifische und übergreifende Forschung, systematische und statistische Grundlagen, Förderung der Praxis aufgreifen von Fragen usw. Pflegewissenschaftler, die neue Erkenntnisse in der Praxis implementieren, ein vertiefendes Verständnis für den sozialen Kontext und Interaktionen vermitteln, die Qualität sichern, trialogisch orientiert sind, Forschungsnotwendigkeiten erkennen usw.

Schädle-Deininger, H.: veränderte Darstellung in Anlehnung Pflege Professionell 2/2021

Die Tabelle zeigt deutlich, dass nur ein Zusammenspiel unterschiedlicher Qualifikationen und Kompetenzen zu einem umfassenden und partnerschaftlich arbeitenden Hilfesystem möglich ist. Nur ein Miteinander der unterschiedlichen Akteure in der psychosozialen Versorgung auf „Augenhöhe“ kann die verschiedenen Bedürfnisse eines Menschen, der sich in einer Krise befindet oder über einen längeren Zeitraum Begleitung, Betreuung und Hilfe benötigt, hinsichtlich seiner Gesundung und seines Wohlbefindens unterstützen.

Wie die Zusammensetzung im Einzelnen sein muss, ist mit den Vertretern unterschiedlicher Kompetenzen, einschließlich der Experten aus Erfahrung (Betroffenen) und Experten aus Miterleben (Angehörige und Bezugspersonen, soziales Umfeld oder „Zugehörige“), gemeinsam zu erarbeiten und immer wieder neu zu reflektieren und zu überprüfen.

Dazu gehört auch die Auseinandersetzung, dass an Hochschulen ausgebildete Pflegeexperten ganz selbstverständlich in der Praxis mitarbeiten und ihre Expertise einbringen.

Trialogisch Inhalte vermitteln

Ob im Studium professioneller Pflege oder in der Fort- und Weiterbildung der unterschiedlichen aufgezeigten Qualifikationsgrade in der Begleitung und Betreuung psychisch erkrankter Menschen muss die Sichtweise und die selbstverständliche Beteiligung von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen immer mitgedacht werden, denn nur so kann eine umfassende und qualitativ gute, an den Bedürfnissen und am Bedarf orientierte psychosoziale Versorgung gelingen. Ausgangspunkt ist, dass es inhaltliche Themen gibt, die ohne die Betroffen und/oder Angehörigen nicht zu vermitteln sind, wie beispielsweise Krisen, Vorurteile, Stigmatisierung oder bedarfsorientierte psychosoziale Versorgung oder auch Gewalt. Die gemeinsamen Themen sind je nach Curriculum und Zielsetzung festzulegen und kontinuierlich trialogisch zu reflektieren und zu überprüfen. „Nur durch das unterschiedliche Expertentum können spezifische Anliegen nahegebracht und vermittelt werden und somit zu einer verständnisvolleren und humaneren psychiatrisch/psychosozialen Versorgung beitragen und vermitteln, wie wichtig es ist, sich gegenseitig zuzuhören und respektvoll miteinander umzugehen. Voneinander lernen bedeutet im gemeinsamen Erleben die eigene Wahrnehmung und die des anderen zu vervollständigen und gegenseitige Vorurteile abzubauen. Störungen und Erkrankungen aus allen drei Perspektiven wahrzunehmen ermöglicht ein individuelles Gesundheits- und Krankheitsverständnis, das Ressourcen auf allen Seiten in den Blick nimmt und partizipative Strukturen schafft.“ (Nolde / Schädle-Deininger 2022)

Schlussfolgerung

  • Es muss in der Bildungsdiskussion darum gehen, das gängige Bildungssystem mitzudenken und keinen Sonderweg zu gehen.
  • Im Kontext der Diskussion um eine qualitativ gute psychosoziale Versorgung müssen Peers und Zu- oder Angehörige selbstverständlicher Bestandteil psychosozialer Arbeit sein und in das System integriert werden.
  • In diesem Zusammenhang gilt es einen Weg zu finden, dem differenzierten Peer-Angebot, auch in der Bildungsdiskussion, den entsprechenden Stellenwert einzuräumen, nach konstruktiven und sachdienlichen Lösungen zu suchen und dies konzeptionell umzusetzen.
  • Zu unterschiedlichen Qualifikationen könnten auch Strukturen, Vorgaben und gesetzliche Verankerungen wie beispielsweise in der Hospizarbeit mit herangezogen werden.
  • Eine qualitätsbasierte Durchlässigkeit der verschiedenen Qualifikationsstufen, im Sinne von Lebenslangem Lernen muss verankert sein und unterstützt werden.
  • Es ist an der Zeit, die Diskussion um eine generelle Reform der pflegerischen Bildung, der Verankerung trialogischer Arbeitsweisen und die Frage nach finanziellen, nicht Profit-orientierten Rahmenbedingungen des Gesundheits- und Sozialwesens in geeigneter Form in die Politik zu bringen.

Fazit

Die fehlenden sachlich-fachlichen Diskussionen innerhalb der professionellen Pflege stehen den notwendigen politischen Auseinandersetzungen im Weg. Es ist an der Zeit dies zu ändern.

Wäre es nicht erstrebenswert, wenn sich mehr junge Menschen bewusst für den Pflegeberuf auf den unterschiedlichen Ebenen entscheiden und sich mit ihrer Tätigkeit identifizieren können, weil sie Sinn macht? Freude am Beruf schafft Zufriedenheit und Wohlberinden!

„Mit anderen kann man sich nur belehren, begeistert wird man nur allein.“ (Johann Wolfgang von Goethe)

Literatur

Arbeitskreis Pflege in der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V.:

Broschüre:

Brenner, R.: (1994). Krankenpflegeausbildung – Berufsausbildung im Abseits, Mabuse Verlag Frankfurt am Main

Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe Hrsg.: (2006). Pflegebildung offensive, Elsevier Urban & Fischer München

Ertl-Schmuck, R.: (1990).Die Ausbildung zum Lehrer für Krankenpflege – Eine Analyse der Curricula und der didaktisch-methoden Konzepte aus Sich der Erwachsenenbildung, Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbH, Melsungen

Fachhochschule Frankfurt am Main: (1993). Pflege auf dem Weg zur Hochschule – Ein neuer Studiengang, Band 60 Fachhochschulverlag Frankfurt am Main

Kruse, A.-P.: (1987). Berufskunde II; die Krankenpflegeausbildung seit der Mitte des 10, Jahrhunderts, Verlag W. Kohlhammer GmbH Köln Stuttgart Berlin Mainz

Kurtenbach, H.; Golombek, G,; Siebers, H. (1986). Krankenpflegegesetz mit Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Krankenpflege – Kommentar, Krankenhausrecht Band 5, Verlag W. Kohlhammer GmbH Köln Stuttgart Berlin Mainz

Löser, I.: (1995). Pflege studieren – Der Akademisierungsprozeß in den Pflegeberufen am Beispiel hessischer Pflegestudiengänge, Mabuse Verlag Frankfurt am Main

Nolde, E.; Schädle-Deininger, H.: Trialogisch lehren und lernen – fragmentarischer Rückblick -fachliches und Erfahrungswissen zusammenbringen, Pflege Professionell – Die Open Source Fachzeitschrift für den Gesundheitsbereich, Frühling 2022

Dr. Rachold-Raps, R.: (1975). Krankenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsordnung – Kommentar, Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München

Robert-Bosch-Krankenhaus: (ohne Jahreszahl). Neue integrative Pflegeausbildung – Qualifiziert für die Zukunft, Modellschule Auerbachstr. 108, 70376 Stuttgart

Robert Bosch Stiftung; (1992). Pflege braucht Eliten – Denkschrift zur Hochschulausbildung für Lehr- und Leitungskräfte in der Pflege, Band 28

Robert Bosch Stiftung GmbH Stuttgart: (1999). Neue Wege in der Pflege – Förderung der Robert-Bosch-Stiftung für die Praxis und Theorie – Zur Zukunft der Pflegebildung, Heidehofstraße 31, 70184 Stuttgart

Robert Bosch Stiftung GmbH Stuttgart: (2000). Pflege neu denken – Zur Zukunft der Pflegebildung, Schattauer Stuttgart New York

Schwitajewski, H.; Rohde J.J. Herausgegeben für die Akademie für Sozialmedizin Hannover e. V.: (1972). Lehren und Lernen in der Krankenpflege – Inhalte. Methoden, psycho-soziale Voraussetzungen Urban & Schwarzenberg München-Berlin-Wien

Wodraschke, G. u. a.: (1988). Curriculum: Theoretische Ausbildung in der Krankenpflege, Lambertus Verlag Freiburg im Breisgau

Weiterführende Literatur

Aktion Psychisch Kranke e. V.: (1979(. Weiterbildung für Pflegepersonal in der Psychiatrie – Tagungsbericht – 3. Fortbildungstagung am Niedersächsischen Landeskrankenhaus Wunstorf

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung (1988). 4. Bayerische Berufsbildungskongreß:„Beruflich qualifizieren – im Wettbewerb bestehen – Studien und Berichte zur Berufsbildung, 24. bis 27. November 1988 in Nürnberg

Berkefeld, T.¸Frie, G.:(2007). Gesundheit und Pflege Basiskompetenzen, Verlag Dr. Vüchner – Handwerk und Technik Hamburg

Bundesinstitut für Berufsbildung (bibb): Becker, W.; Bergmann-Krause, B.: (1978). Weiterbildungsmaßnahmen im Gesundheits- und Sozialwesen – Berichte zur beruflichen Bildung Heft 15, bibb, Fehrbelliner Platz  3, Berlin

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Im Auftrag des Hessischen Sozialministerium, Curriculum-Kommission. Vorsitz Dr. Gerhard Schmidt Regierungspräsidium Darmstadt: (1985/1986) Curriculum Krankenpflege 1. und 2.  Ausbildungsabschnitt

Im Auftrag des Hessischen Sozialministerium, Curriculum-Kommission. Vorsitz Dr. Gerhard Schmidt Regierungspräsidium Darmstadt: (1985/1986) Curriculum Kinderkrankenpflege 1. und 2.  Ausbildungsabschnitt

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Schädle-Deininger, H.: (2015) Entwicklungen in der Pflegebildung – Einige unfrisierte Gedanken zur Pflegebildung in Deutschland, PADUA – Zeitschrift für Pflegepädagogik, Patientenedukation und -bildung, Bern Hogrefe Verlag

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Stahler, S. (1995). Die spezialisierte Ausbildung für Pflegepersonal in der Psychiatrie /Neurologie/Psychotherapie seit 1945 auf gesamtdeutschen Gebiert, unveröffentlichte Diplomarbeit am Karl-Sudhoff-Institut für Geschichte der Medizin und Naturwissenschaften Leipzig

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