Pünktlich zum „Internationalen Tag der Pflegenden“ am 12. Mai präsentierte Bundesminister Rauch die mehrfach angekündigte und oftmals verschobene Pflegereform. Auf den ersten Blick sind die Eckpunkte vielversprechend, einige davon haben jedoch ihren Pferdefuß. Da wäre einmal die Bezahlung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenten und Pflegeassistenten, angehoben um durchschnittlich ein Monatsgehalt – leider vorerst nur für die Jahre 2022 und 2023, offen ist somit die Finanzierung danach. Ein weiteres Zuckerl winkt in Form von Freizeit. Eine zusätzliche Entlastungswoche für alle Pflegepersonen ab dem 43. Geburtstag, sowie 2 Stunden Zeitguthaben pro Nachtdienst – offen ist, welche Personalressourcen diese fehlende Präsenz in der Pflegepraxis kompensieren werden.
Auch das Thema Ausbildung soll in erster Linie mit Geld angegangen werden – aber nicht durch den weiteren Ausbau von FH – Studienplätzen, auch nicht durch die weitere Förderung von Ausbildungswegen über berufsbildende höhere Schulen und auch nicht durch eine finanzielle Unterstützung beim Erwerb von Zusatzqualifikationen. Immerhin stehen künftig als Basis zumindest 600. – Euro Ausbildungszuschuss für die Erstausbildung zur Verfügung, für Umsteiger und Wiedereinsteiger winken Pflegestipendien von 14. 00, — Euro pro Monat.
Ob das fehlende Interesse bei Jugendlichen für Pflegeberufe durch die bundesweit geplanten Modellversuche der Lehrlingsausbildung für Pflegeberufe geweckt werden kann, ist abzuwarten. Sicher ist, dass, bei, bereits jetzt mangelnden Ressourcen am Sektor Praxisanleitung für den praktischen Teil der Pflegeausbildung, weitere Belastungen entstehen werden. Höchst fraglich ist auch, ob die geplanten Kompetenzerweiterungen für Pflegefachassistenten und Pflegeassistenten in der Pflegepraxis die gewünschten Effekte erzielen.
Vielmehr wurde die große Gruppe des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege völlig ignoriert – oder gar vergessen? Wo ist für diese Qualifikationslevels die Nutzung und Ausweitung ihrer fundierten Pflegefachkompetenz vorgesehen – Stichwort Versorgung chronisch Kranker, Stichwort Weiterentwicklung der Primärversorgung und des Handlungsfeldes der Community Nurse? Und was ist für die mobilen Dienste vorgesehen?
Echte und vor allem nachhaltige Reformschritte sind bei dieser sogenannten Pflegereform derzeit nicht zu finden. Dabei wäre es dringend notwendig, etwa die Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe im Sinne gezielter pflegerischer und medizinischer Leistungsangebote strukturell zu fördern, bedarfsorientiert zu gestalten, sowie die Angebote der Sozialberufe besser zu nutzen.
Pflegefachkompetenz und medizinische Versorgung funktionieren wie kommunizierende Gefäße, daher hat die Abstimmung der Handlungsfelder von Pflege und Medizin enorme gesundheitspolitische Relevanz – eine Tatsache, die leider wieder einmal ignoriert und auch bei dieser Pflegereform nicht beachtet wurde. Wieder eine Chance für bedarfsorientierte Angebote verpasst.