Staatssekretär Karl-Josef Laumann ermutigt die Pflegeeinrichtungen, attraktivere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu schaffen. In einem Schreiben an alle rund 27.000 ambulanten und stationären Einrichtungen zeigt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Chancen auf, wie die Einrichtungen die aktuellen Pflegereformen des Gesetzgebers jetzt ganz konkret nutzen können, um verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehören für Laumann vor allem flächendeckend faire Löhne, weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Bei der Umsetzung dieser Ziele sei man natürlich auf die Unterstützung der Einrichtungsbetreiber und der Pflegekräfte angewiesen, wofür Laumann diesen ausdrücklich seinen Dank ausspricht.
Hintergrund ist: Die Menschen werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Und damit es auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes und motiviertes Fachpersonal zur Versorgung der Pflegebedürftigen gibt, braucht es gute und faire Arbeitsbedingungen, damit die Pflege im Wettbewerb um gute Mitarbeiter attraktiv bleibt und so die Pflege für die Menschen gesichert wird.
„Ich habe mich sehr für die nötigen Gesetzesänderungen eingesetzt, damit unsere Pflegekräfte überall fair bezahlt werden. Zudem können die Arbeitgeber in den Pflegevergütungsverhandlungen viel selbstbewusster agieren – nicht nur was die Personalkosten anbelangt. Denn sie haben jetzt auch ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag“, sagt Laumann.
Der Pflegebevollmächtigte weist in dem Schreiben darauf hin, dass mit den Pflegestärkungsgesetzen ein wichtiger Grundstein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte geschaffen worden ist. Bereits seit 2015 gilt: Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif bezahlen, bekommen die Gehälter von den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern in der Pflegevergütung finanziert. Die Kostenträger haben auf der anderen Seite das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Regelung bei der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen auch für nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen.
Um dem Problem unfreiwilliger Teilzeit zu begegnen, betont der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit in seinem Schreiben auch die Chancen, die sich aus dem Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen ergeben können. „Gerade in den ostdeutschen Bundesländern arbeiten viele Pflegekräfte nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz haben wir deshalb klargestellt, dass Einrichtungs- und Kostenträger auch Gesamtversorgungsverträge abschließen können. Dadurch können Mitarbeiter eines Trägers flexibler in mehreren Versorgungsbereichen eingesetzt werden – etwa auch in der Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt Laumann.
Brief an die Pflegeeinrichtungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat in den letzten drei Jahren große Veränderungen für die Pflege auf den Weg gebracht. Dies war notwendig, um die Versorgung der zunehmenden Anzahl an Pflegebe-dürftigen – sei es durch professionelle Pflegekräfte oder durch Angehörige – langfristig sicher-zustellen und die Qualität der Pflege weiter zu stärken. Als Pflegebevollmächtigter der Bundes-regierung war mir dabei besonders wichtig, dass wir den gesetzlichen Rahmen verbessern, um möglichst attraktive Arbeitsbedingungen in den Pflegeeinrichtungen schaffen zu können. Aus meinen Gesprächen mit Pflegekräften weiß ich, dass dazu insbesondere faire Löhne, verlässli-che Arbeitszeiten und so wenig Bürokratie wie möglich gehören.
Deshalb möchte ich Sie ermutigen, von den gesetzlichen Verbesserungen zugunsten der Pfle-gekräfte sowie der von ihnen versorgten Pflegebedürftigen in Ihrer Einrichtung so weit wie möglich Gebrauch zu machen. Denn nun liegt es an Ihnen und den Einrichtungs- und Kosten-trägern vor Ort, die Pflegereformen in die Praxis umzusetzen. Mir ist bewusst, dass insbeson-dere die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eine gewaltige Umstellung erfor-dert, welche nur mit erhöhtem Engagement erfolgreich gelingen wird. Ich zähle hier auf Ihre Hilfe und will Ihnen dafür bereits an dieser Stelle meinen herzlichen Dank ausdrücken. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir auch zukünftig genügend Menschen für den verantwortungs-vollen und spannenden Pflegeberuf gewinnen. Ich möchte Ihnen daher gern konkrete Chancen der Pflegereformen für verbesserte Arbeitsbedingungen in Ihrer Einrichtung aufzeigen.
Erleichterte Refinanzierung fairer Löhne
Bereits seit Anfang 2015 gilt: Wer seine Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflege-einrichtungen nach Tarifvertrag oder kirchenarbeitsrechtlichen Vereinbarungen entlohnt, be-kommt die Gehälter von den Kostenträgern in der Pflegevergütung refinanziert. Die Pflegekas-sen haben im Gegenzug das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen, dass das Geld tatsächlich bei den Pflegekräften und den weiteren Beschäftigten ankommt.
Auf meine Initiative hin hat der Gesetzgeber mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz zum 1. Ja-nuar 2017 auch die Refinanzierung von Löhnen in nicht-tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erleichtert. Ab sofort müssen Pflegekassen und Sozialhilfeträger in den Vergütungsverhand-lungen mit den Betreibern von Pflegeeinrichtungen auch die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen als wirtschaftlich anerkennen. Dies gilt auch, wenn sich die Löhne in den Einrichtungen an einen Tarifvertrag oder entsprechende kirchliche Arbeitsrechtsver-einbarungen anlehnen. Damit können auch nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen höhere Pflegevergütungen mit den Kostenträgern verhandeln, um die Löhne ihrer Mitarbeiter bis auf Tarifniveau zu entwickeln. Über Tarifniveau hinausgehende Löhne können bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ebenfalls vereinbart werden. Die Kostenträger können sich im Gegenzug nachweisen lassen, welche Löhne Einrichtungsbetreiber tatsächlich ausbezahlt haben. Die Rah-menvertragspartner haben den gesetzlichen Auftrag erhalten, das Nähere über die vorzulegen-den Nachweise zu bestimmen.
Die Grundlage für transparente, attraktive Löhne in der Altenpflege ist also gelegt: Auch nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen können jetzt attraktive Löhne zahlen und in den Ver-handlungen der Pflegevergütung eine Refinanzierung von den Kostenträgern verlangen.
Ausdrücklich klargestellt wurde vom Gesetzgeber zudem, dass den Betreibern weiterhin eine angemessene Vergütung von Wagnis und Gewinn zusteht. Auch diese ist mit den Kostenträ-gern zu vereinbaren, etwa über einen festen umsatzbezogenen Prozentsatz oder die Auslas-tungsquote. Falls dazu eine Schiedsstelle angerufen werden muss, muss diese nun schneller, nämlich spätestens innerhalb von drei Monaten, eine Entscheidung treffen.
Chancen eines Gesamtversorgungsvertrags
Laut den Ergebnissen einer von mir in Auftrag gegebenen Studie sind Altenpflegekräfte vor allem in den ostdeutschen Bundesländern häufig nur deshalb in Teilzeit beschäftigt, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Damit unfreiwillige Teilzeit den Fachkräftemangel nicht verschärft, sollten Arbeitgeber in der Pflege alles dafür tun, um Teilzeitbeschäftigten auf Wunsch Vollzeit-stellen anbieten zu können. Ein bislang nur wenig genutztes Instrument hierfür kann ein Ge-samtversorgungsvertrag mit der Pflegekasse über mehrere ambulante, voll- oder teilstationäre Leistungssegmente unter Leitung einer einzigen verantwortlichen Pflegefachkraft sein.
Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wurde klargestellt, dass Einrichtungs- und Kostenträger Gesamtversorgungsverträge vereinbaren können, u. a. damit Beschäftigte eines Trägers in mehreren Versorgungsbereichen tätig werden und ggf. ihre Arbeitszeit aufstocken können, sofern sie dies möchten. Gesamtversorgungsverträge bieten mehr Flexibilität für mitarbeiterorientierte Arbeitszeitmodelle. Insbesondere können eingestreute Tages- und Kurzzeitpflegeplätze im Rahmen eines Gesamtversorgungsvertrags zugelassen werden. Das ist wichtig, denn trotz erheblich ausgeweiteter gesetzlicher Leistungsansprüche sind leider noch nicht überall flächendeckend ausreichende Angebote für Tages- und Kurzzeitpflege entstanden.
Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
Wie Sie sicherlich wissen, fördere und unterstütze ich gemeinsam mit den Verbänden der Einrichtungs- und Kostenträger, den Prüfinstanzen, den Bundesländern und dem Bundesministerium für Gesundheit die Einführung des vereinfachten Dokumentationsmodells („Strukturmodell“). Bereits mehr als 42 Prozent aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben sich schon für die Umstellung entschieden (Stand: November 2016). Jetzt kommt es darauf an, das Strukturmodell konsequent in den Einrichtungen umzusetzen. Gesetzlich haben wir ausdrücklich sichergestellt, dass die erreichten Zeiteinsparungen von den Kostenträgern nicht zum Anlass für Vergütungskürzungen genommen werden können, sondern der Pflege zugutekommen müssen und so auch die Pflegekräfte entlasten. Falls Ihre Einrichtung noch nicht an diesem Projekt teilnimmt, können Sie diese bei dem von mir beauftragten Projektbüro Ein-STEP registrieren. Alle erforderlichen Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website www.ein-step.de. Bitte wenden Sie sich an Ihren Trägerverband, um Schulungen durch ausgebildete Multiplikatoren oder eine weitere Beratung zu bekommen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Ihnen auf diesem Weg persönlich für Ihr Engagement bei der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu danken. Mein Dank gilt allen Beschäftigten der Einrichtungen. Sie leisten tagtäglich eine unschätzbar wertvolle Arbeit für die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in unserem Land. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit wünsche ich Ihnen auch weiterhin alles Gute.