„Offen bleibt die Frage der geburtshilflichen Versorgung der jüdischen Bevölkerung.“

2. Januar 2019 | Diabetes, Geschichte | 0 Kommentare

Mit dem Machtantritt der NSDAP 1933 erlebte das deutsche Gesundheitssystem einen dramatischen Umbau. Das sofort nach der Regierungsübernahme verabschiedete „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) machte von Anfang an klar, dass Selektion und Eliminierung vermeintlich oder tatsächlich genetisch bedingter Krankheiten oberste Prämisse war; Ziel jeglicher Behandlung war nicht mehr die Gesundung des Individuums, sondern die Schaffung des „gesunden Volkskörpers“.

Nicht nur eugenische, sondern rassistische und antisemitische Ausgrenzung waren ebenso prägend für die Umgestaltung des Gesundheitswesens. In Preußen hatte die „Säuberung“ bereits im Februar 1933 begonnen, als der Arzt Dr. Leonardo Conti (1900-1945) zum „Kommissar zur besonderen Verfügung“ ernannt und mit der Entfernung oppositioneller und jüdischer Ärztinnen und Ärzte beauftragt wurde.[1] In den folgenden Jahren wurden die Befugnisse jüdischer und jüdischstämmiger Medizinerinnen und Mediziner zunehmend beschränkt und ihnen im Juli 1938 schließlich die Approbationen entzogen.[2]

Der in der NS-Ärztehierarchie so rasant aufsteigende Leonardo Conti war der Sohn der Hebamme Nanna Conti (1881-1951). Aufgewachsen in einem bildungsbürgerlichen, nationalkonservativen preußischen Elternhaus in Leipzig und Lugano kam sie früh mit den Schriften des rechtsexremen Verlegers Theodor Fritsch in Kontakt und bewegte sich im Umfeld des Alldeutschen Verbands, bevor sie nach dem Ersten Weltkrieg zunehmend mehr ins rechtsextreme Spektrum rückte und 1930  der NSDAP beitrat. Nanna Conti war mindestens seit 1918 in den Hebammenverbänden der Weimarer Republik aktiv und als rechtsextrem bekannt. Diverse Artikel in den Hebammenjournalen zeugen von den Auseinandersetzungen zwischen den gewerkschaftsnahen sozialdemokratischen Hebammen und dem völkischen Flügel in den Hebammenverbänden, deren Gesicht Nanna Conti war.[3]

Währenddessen war Conti als freiberufliche Hebammen in eigener Praxis und vermutlich auch in der Privatklinik des jüdischstämmigen Arztes Professor Dr. Jürgen  Wolff (1874-1941) tätig. Im Gedenkbuch für die jüdischen Kassenärztinnen und -ärzte Berlin (2009) heißt es zur Beziehung Wolffs zu Nanna Conti:

(…) Wolff verpachtete die Klinik an einen »arischen« früheren Domänenpächter. Die Klinik ging 1936 in Konkurs; das Inventar wurde für 6.000 bis 8.000 RM verschleudert. Das NS-Klinikpersonal hatte die Situation ebensowenig erleichtert. Beispielsweise hatte 1934 die spätere Leiterin der Reichshebammenschaft, Nanna Conti, nach 20-jähriger Klinikzugehörigkeit als Oberschwester ihren Chef, Dr. Bruno Wolff, wegen »illegaler Abtreibungen« angezeigt. Sein Freund und Skatbruder Hüttmann[4], ebenfalls ein ambitionierter Nazi, hatte ihn jedoch vor der drohenden Verhaftung gewarnt. Für etwa zwei Monate nach Marienbad in die Tschechoslowakei geflüchtet, bis er freigesprochen worden war.[5]

Der Sohn Wolffs, Prof. Dr. Frederick Wolff[6], erinnerte sich 2012 an Nanna Conti als „chief operating nurse“. Diese Bezeichnung wäre durch eine häufige Assistenz bei Kaiserschnitten zu erklären.

Ein vager Hinweis Nanna Contis auf eine mögliche Kliniktätigkeit findet sich in einem Beitrag in der ADHZ 1930, in dem sie sich äußerst kritisch zu Narkosen während unauffällig verlaufender Entbindungen äußerte:

(…) Die durch Betäubungsmittel lahmgelegte Gebärmutter arbeitet auch nach der Geburt nicht kraftvoll weiter; der Arzt bemüht sich um die blutende Frau, die Hebamme um das scheintote Kind. Ich habe in letzter Zeit gerade wieder solchen Anschauungsunterricht in derartigen „Geburten mit Schmerzlinderung“ genossen, wenn ich auch aus begreiflichen Gründen Einzelheiten hier nicht angeben kann, so daß es einmal ausgesprochen werden muß, daß eine solche Entwickelung [sic] der Geburtshilfe niemals ein Segen für die werdende Mutter ist, sondern alles andere. Die Gebärende selbst hat nicht die Vorbildung, um diese Zusammenhänge zu begreifen, im Gegenteil: der Arzt, der den Schmerz lindert und die Zange macht, ist in ihren Augen ihr Retter; die Gebärende ist auch ohnehin in ihren Schmerzen nicht voll urteilsfähig. Die Hebamme wird vielleicht versuchen, dem Stören und Zerstören des wunderbaren natürlichen Geburtsverlaufs entgegenzutreten; sie wird es nur in bescheidenem Maße können, denn sie ist vielfach finanziell abhängig von dem Arzte.[7]

Diese Passage ist erklärlich, wenn sie angestellt oder als Beleghebamme in einer Klinik gearbeitet hätte, da sie als Freiberuflerin nicht in einem unmittelbaren finanziellen Abhängigkeitsverhältnis gestanden hätte. Frederick Wolff erinnert sich auch, dass sein Vater Leonardo Contis Studium unterstützte, was die „vielfache“ Abhängigkeit erklären würde. Nanna Conti selbst gab 1937 an, etwa die Hälfte ihrer Tätigkeit in Privatkliniken ausgeübt zu haben.[8]

Im Jahr darauf berichtete sie über ihre Erfahrungen mit Schälblaseninfektionen[9] bei Neugeborenen. Darunter befand sich der Fall eines Kindes, das zwischen 1913 und 1923 in einer Privatklinik geboren wurde.[10] Nanna Conti berichtete über einen Konflikt mit dem ärztlichen Leiter:

(…) Auf meinen ängstlichen Hinweis, die Bläschen sähen doch schälblasenverdächtig aus, meinte Dr. W., der Arzt der Klinik, angeborene Schälblasen gäbe es nicht, und ich sei mit den Selbstquälereien bald für die Nervenheilanstalt reif.[11]

Dieser Absatz weist auf fachliche wie persönliche Konflikte zwischen Nanna Conti und dem Arzt W. – vermutlich Bruno Wolff – hin. Der Vorfall beschäftigte Conti noch nach Jahren: Anfang 1942 wies sie in der DDH auf einen kurz zuvor berichteten, gleichartigen Fall hin und erwähnte ihr eigenes Erlebnis.[12]

Wolff muss unter den zunehmenden Demütigungen und dem sich abzeichnenden Niedergang seiner Klinik sehr gelitten haben, zumal er sich selbst nicht als Jude definierte, ausgesprochen deutsch-national eingestellt war und durchaus Sympathien für den Nationalsozialismus hegte[13]. Er wurde herzkrank und litt an Depressionen. Im Juli 1939 floh er mit seiner Frau nach Belgien, wo er 1941 starb.[14]

Der Berliner Medizinhistoriker Dr. Manfred Stürzbecher erinnerte sich 2010 in einem Telefonat an Berichte ehemaliger jüdischer Bewohnerinnen und Bewohner des Viertels, nach denen Nanna Conti unter den jüdischen Familien einen guten Ruf als Hebamme genoss und gerne gerufen wurde.[15] In der Zeitschrift der Fachschaft Deutsche Hebammen beschrieb sie 1937 ein dramatisches Wochenbett in den 1910er Jahren:

In einer jüdischen Familie lag das erste, recht große Kind in Vorderhauptslage; es wurde eine schwierige Zange, die ein jüdischer Arzt machte. Während der Zange war ein hörbares Knacken zu vernehmen. Das Kind kam lebenskräftig zur Welt, die Besichtigung des Dammes durch den Frauenarzt, den 2. Arzt, der die Narkose gemacht hatte, und durch mich ergab einwandfrei, daß nicht der  kleinste Einriß im im Damm vorhanden war, man kann sagen, zu unserer aller Überraschung. Das Befinden der jungen Mutter im Wochenbett war gut. Nach beendigtem Wochenbett, wenn ich nicht irre am 11. oder 12. Tage, wollte ich mich verabschieden und wurde von der Wochenpflegerin mit der Schreckensmeldung empfangen, es läge ein totaler Dammriß vor. Ich wollte dies zunächst überhaupt nicht glauben, mußte mich dann aber tatsächlich davon überzeugen. Dieser Fall führte zu einer sehr unangenehmen Klage zwischen der Familie und dem Frauenarzt, dem aber der 2. Arzt und ich bescheinigten, daß bei der Geburt nicht der mindeste Dammriß vorhanden gewesen war. Wie war dieser Fall zu erklären? Es wurde angenommen, daß eine größere Verletzung zwischen Scheide und Mastdarm durch die schwierige Zange und die Lage des Kindes entstanden war und daß diese Verletzung in Eiterung gekommen und den Damm einschließlich des After-Schließmuskels sozusagen durchgefressen hätte. (…)[16]

Abgesehen von einer interessanten medizinhistorischen Darstellung ist der Bericht insofern bemerkenswert, als die Religion der Patientin und ihres Arztes in keinerlei Zusammenhang zum Geschehen stand, aber dennoch von Nanna Conti erwähnt wurde. Sie schrieb 1934, dass 20-30% ihrer Patientinnen jüdisch gewesen wären.[17] Conti gab an, dass ihr schon früh eine im Vergleich zur restlichen Bevölkerung hohe Zahl missgebildeter Neugeborener in diesen Familien aufgefallen wäre, gab jedoch zu, dass die Zahl insgesamt zu klein für Rückschlüsse wäre. Ihren eigenen Zahlen zufolge müsste sie grob geschätzt wenigstens 300-500 jüdische Kinder entbunden haben.[18]

Ihre Schwiegertochter Elfriede Conti erzählte 1982, dass ihre Schwiegermutter „sehr anerkannt“[19] gewesen wäre. Sämtliche jüdische Familien hätten sie als Hebamme gerufen, selbst nachdem sie sich um 1920 öffentlich antisemitisch geäußert hätte. Auch wäre sie zu Beschneidungen durch den Oberrabbiner hinzugerufen worden, da sie die Rituale genau gekannt hätte. Man hätte sie sogar mit Vornamen angesprochen.[20] Sollten diese Überlieferungen stimmen, hätte Nanna Conti in ihrem Auftreten sorgfältig zwischen Beruf und politischem Engagement getrennt und ihren jüdischen Patientinnen keinen Grund gegeben, an ihrer Professionalität zu zweifeln.

Häufig bettete Nanna Conti ihre antisemitischen Ausfälle in Tagungsberichte ein. So schrieb sie 1934 über die Bevölkerungsentwicklung in Österreich 1934: „Die Einwanderung vom Balkan, besonders jüdischer Elemente, ist stark und übersteigt die Auswanderung, so daß, ähnlich wie im alten Rom und auch wie im Deutschland der Nachkriegsjahre, die Einwohnerzahl steigt, aber die rassische Zusammensetzung sich verschlechtert.“[21]

Als sie über ihre Teilnahme an der wallonischen Hebammentagung 1935 in Brüssel berichtete, führte sie bzgl. der Äußerung eines Arztes, dass er auch Entbindungen von Laienhebammen („Pfuscherinnen“) betreuen würde, aus:

(…) Der betreffende Arzt machte auf mich einen durchaus jüdischen Eindruck im Aussehen, Art des Sprechens und in dem Inhalt seiner Ausführungen, doch wurde mir erklärt, daß er „streng katholisch sei“ und eine konfessionelle Hebammenschule leite. Einige Menschen fangen wohl schon an, die jüdische Gefahr zu sehen, die Allgemeinheit aber noch nicht. Es ist mir aufgefallen, wie wenig Juden ich im ganzen sah und daß auch unter den Ärzten, außer dem hier genannten Sprecher, anscheinend nur noch ein Jude vorhanden war, der über geschlechtliche Fragen zu sprechen pflegte (…)[22]

 

Währenddessen standen die jüdischen Hebammen oder solche mit jüdischen Wurzeln in Deutschland vor dem beruflichen Aus. Das 1938 beschlossene Reichshebammengesetz (RHG)[23] war Ausdruck einer Entwicklung seit 1933, die Kirsten Tiedemann (2004) als einen „Prozess tiefgreifender Umstrukturierungen des Berufes“ beschrieb, den sie als „nationalsozialistisch modifizierte Form einer an bürgerlichen Berufen orientierten Professionalisierung“ bezeichnete[24]: Der Arbeitsbereich der Hebamme wurde auf Beratungstätigkeiten und die Meldepflicht, also eine diagnostische Tätigkeit, erweitert, ihre Ausbildung reichseinheitlich festgelegt, Fortbildungen verpflichtend, eine rudimentäre Berufsethik wurde im RHG verankert und mit dem Tätigkeitsmonopol wurden eindeutige Vorbehaltstätigkeiten definiert. Ein weiteres wesentliches Element war die Verknüpfung der Niederlassungserlaubnis mit der Mitgliedschaft in der nun in „Reichshebammenschaft“ umbenannten Berufsorganisation. Mit der sechsten Durchführungsverordnung zum RHG konnte die politische Zuverlässigkeit einer Schülerin überprüft werden.[25]

Das Gesetz sicherte zunächst jeder Frau im Deutschen Reich Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu[26] und verpflichtete die Hebammen zur Hilfeleistung unabhängig von Zahlungsfähigkeit und Stand der Schwangeren, der Gebärenden oder Wöchnerin und ihrem Kind. Gleichzeitig bestimmte § 3, dass jede Schwangere oder Kreißende und auch ein hinzugezogener Arzt oder eine Ärztin eine  Hebamme zur Geburt rufen musste, wobei nach § 4 nur ausgebildete Hebammen mit Niederlassungserlaubnis oder in Anstellung Geburtshilfe leisten durften.[27] Damit war das Tätigkeitsmonopol der deutschen Hebammen, wie es heute noch existiert, gesichert. Allerdings stellte Nanna Conti die Hilfestellung bei Jüdinnen durch nichtjüdische Frauen unterschwellig in Frage, indem sie anmerkte: „(…) Offen bleibt die Frage der geburtshilflichen Versorgung der jüdischen Bevölkerung. (…)“[28] Nichtsdestotrotz waren die Hebammen zur Geburtshilfe bei jüdischen Frauen verpflichtet.[29]

Das Reichshebammengesetz schloss Jüdinnen de facto von der Berufsausbildung und -ausübung aus. Ausnahmen waren nur in den engen Grenzen der Geburtshilfe jüdischer oder „jüdischstämmiger“ Hebammen für ebenso kategorisierte Frauen möglich.[30] Der allgegenwärtigen Diskriminierung und dem zunehmenden Terror durch die Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten um sie herum waren diese Hebammen und ihre Patientinnen ohnehin ausgesetzt. Während des Verfahrens über die Rückgabe beschlagnahmter Vermögenswerte durch die Alliierten stellte die Berliner Kommission für Ansprüche auf Vermögenswerte den nationalsozialistischen Charakter und die Exklusion jüdischer Hebammen 1954 ausdrücklich fest.[31]

Aufgrund falscher Angaben durch die Verbandsfunktionärinnen entschied die Kommission jedoch zugunsten des Nachfolgeverbands und übertrug den nach 1945 wieder aufgebauten Hebammenverbänden das bis 1945 erworbene Vermögen.[32]

Wenn man nach den Konsequenzen von Nanna Contis Handeln als „Reichshebammenführerin“ fragt, stellt sich auch die Frage nach dem Schicksal ihrer jüdischen Kolleginnen, für deren Ausgrenzung sie als oberste Hebammenfunktionärin, mutmaßliche Mitverfasserin des Reichshebammengesetzes und Schriftleiterin[33] der Hebammenzeitung  mitverantwortlich war.

Zunächst stellte sich heraus, dass es äußerst schwierig ist, die Namen jüdischer Hebammen zu ermitteln, zumal im „Altreich“ angeblich nur vier jüdische Hebammen freiberuflich tätig waren: zwei in Berlin, eine in Bayern und eine in Norddeutschland. Einige andere befanden sich bereits im Ruhestand. Mischlinge wären nur wenige Hebammen gewesen. Die jüdischen Anstaltshebammen konnten mit Sondergenehmigung weiterhin in jüdischen Krankenhäusern arbeiten.[34]

Die Zahlen scheinen angesichts der großen jüdischen Gemeinden vor allem in Berlin zu niedrig angesetzt, wo es mutmaßlich mehrere jüdische Hebammen gab. Das Jüdische Adressbuch für Groß-Berlin von 1929/1930 führt allerdings keine Hebammen in seinen gewerblichen Seiten.[35] Getaufte, vormals jüdische Hebammen wurden dort allerdings nicht erfasst.

Im Vereinsregister sind mehrere Verbände aufgeführt, die bedürftige Wöchnerinnen unterstützten, darunter der Frauen-Verein der Berliner Logen U. O. B. B. mit einem Mütter- und Säuglingsheim in der Brunnenstraße und einem Entbindungsheim in der Elsasser Straße.[36] Zumindest im Entbindungsheim müssen Hebammen angestellt oder hinzugerufen worden sein. Da es sich um eine konfessionelle Einrichtung handelte, kann man davon ausgehen, dass jüdische Hebammen bevorzugt wurden.

Der Kölner Franz Keens (2007) erinnerte sich im Kölner Stadtanzeiger an die am 06.12.1887 geborene Hebamme Irma Klinger, die in der Agrippastraße 33 lebte:

 

(…) Die jüdische Hebamme konnten wir noch 1939 auf dem jüdischen Friedhof Bocklemünd beerdigen. Der Taxifahrer, der uns hinbrachte, sagte, dass er uns schon ein paar Straßen vorher aussteigen lassen müsse, damit er und wir nicht in Schwierigkeiten kämen. Der Vater Klinger behielt bis zum Tode seinen typisch jüdischen Humor. Als in der Toreinfahrt ein großer Hundehaufen lag, meinte er ganz trocken: „Dat hät bestemp ne Jüd jedonn“.[37]

 

Leider wurden die entsprechenden Unterlagen des Gesundheitsamts beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009 zerstört. Sicher war aber auch diese Hebamme von den Restriktionen betroffen.[38]

Vergleichsweise gut ist das Schicksal der Hebamme Adele Spitzer dokumentiert, die am 21.11.1876 in Budapest geboren wurde. Sie lebte ab 1900 mit ihrem Mann und vier Kindern in Karlsruhe und absolvierte 1904 in Heidelberg die Hebammenausbildung. Seit 1922 besaßen alle Familienangehörigen die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie musste mit ihrem Mann und zwei unverheirateten Kindern 1939 in ein „Judenhaus“ ziehen. Adele Spitzer litt an Diabetes mellitus und war auf Insulin angewiesen, das ihr als Jüdin verweigert wurde. Sie vergiftete sich am 01.10.1940 mit Schlaftabletten. Ihr Mann Emmanuel[39] starb am 08.10.1942 im Internierungslager Nexon in Südfrankreich. Eine ihrer Töchter wurde mit ihrer Familie wahrscheinlich in Auschwitz ermordet, die übrigen drei Kinder überlebten.[40]

Wie weitreichend die Folgen des nationalsozialistischen Denkens in rassistischen und antisemitischen Kategorien waren, zeigt der Lebensweg der 1891 geborenen Bielefelder Anstaltshebamme Emmy Augustin. Augustin entstammte einer weit verzweigten Pfarrersfamilie. Sie war 1914 in das Diakonieseminar Magdeburg-Sudenburg des Evangelischen Diakonievereins eingetreten und hatte nach Stationen in der Krankenpflege 1926 das Hebammenexamen abgelegt.[41] Seitdem arbeitete sie in der städtischen Entbindungsklinik in Bielefeld. Ihre Schwester Luise war ebenfalls Diakonieschwester und leitende Schwester der Diakonieschwestern in der Bielefelder Bezirksfürsorge.[42] Bereits im August 1933 wurde beiden gekündigt, da die Eltern ihres Großvaters mütterlicherseits ursprünglich jüdisch waren. Sie hatten sich 1805 taufen lassen. Der sechs Jahre später geborene Großvater der Schwestern Augustin wurde evangelisch erzogen und wie zahlreiche seiner Nachkommen Pfarrer.[43] Nach der nationalsozialistischen Einstufung war Emmy Augustin somit jedoch „Vierteljüdin“. Trotz ihres Einsatzes als Kriegskrankenschwestern im ersten Weltkrieg mussten sie und Luise Augustin ihre Stellen im Frühjahr 1935 verlassen. Liselotte Katscher (1990) zufolge unterstützte der Diakonieverein beide Mitglieder tatkräftig.[44] Emmy Augustin arbeitete später als leitende Schwester in einer Entbindungsklinik in Frankfurt am Main und übernahm 1946 die Leitung eines Berliner Altenheims.[45] Sie starb 1983.

Ab 1938 gehörten auch die österreichischen Hebammen zum Deutschen Reich. Bisher sind drei jüdische Hebammen in Wien bekannt. Der am 05.04.1871 in Nagy-Van geborenen Emilie Pfeifer[46] und der am 01.06.1874 in Tarnow in Galizien geborenen Sara Patlaschenko[47] wurde die Niederlassungserlaubnis entzogen. Beide Hebammen wehrten sich selbstbewusst dagegen, sodass sie ab 1940 wenigstens Jüdinnen weiter entbinden durften. Während Pfeifer immerhin ein Schild mit der Bezeichnung „Jüdische Hebamme“ an ihrer Wohnung anbringen durfte, war dies Patlaschenko verboten. Die am 08.01.1897 in Wien geborene Hebamme Irma Kornfein arbeitete als Klinikhebamme im Rothschildspital und war somit wenigstens von diesen Schikanen nicht betroffen.[48]

Emilie Pfeifer wurde am 29.11.1941 in Kaunas in Litauen[49] unmittelbar nach der Ankunft des Deportationszugs mit 1.000 Wiener Jüdinnen und Juden erschossen. Sara Patlaschenko wurde am 18.09.1942 im Vernichtungslager Maly Trostinec in der Nähe von Minsk wahrscheinlich sofort nach ihrer Ankunft erschossen oder vergast.[50] Irma Kornfein wurde am 01.04.1942 in das KZ Theresienstadt und am 12.10.1944 in das KZ Auschwitz verschleppt. Dort verliert sich ihre Spur.[51]

Eine ambivalente Rolle nahm die am 24.09.1879 in Wien geborene Hermine Baron ein, die seit 1906 niedergelassen war.[52] Nach der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich trat Baron in die NSDAP ein, im Mai 1938 auch in die NS-Frauenschaft. Mit ihrem Eintritt erklärte sie unter anderem, „deutsch-arischer Abstammung“ und „frei von jüdischem Rasseeinschlag“ zu sein.[53] Im November – noch bevor ihr Aufnahmeantrag in der NSDAP registriert worden war – wurde in der Reichskartei eine „Warnkarte“ für Baron angelegt, um eine Mitgliedschaft dauerhaft zu verhindern, da die Gauleitung Wien erfahren hatte, dass Barons Vater Jude gewesen war und Baron folglich als „Mischling 1. Grades“ galt.[54]

Baron besaß seit 1934 zusätzlich einen Gewerbeschein für den Verkauf „hygienischer Artikel“, nachdem sie zuvor wegen Inserierens in einer Zeitung zu einem Bußgeld verurteilt worden war.[55] Ab April 1941 wurde nun wiederum wegen Anzeigen in Zeitungen gegen Baron ermittelt. Auslöser war ein Brief Nanna Contis an das Wiener Hauptgesundheitsamt:

 

Wie wir mehrfach festgestellt haben, inserieren Wiener Hebammen in dortige Tageszeitungen. So ist z.B. ein Inserat der Hebamme Frau H.  B a r o n , Wien 9, Tendlergasse 6, Ruf B 43-7-44 ,  in der Kleinen Volkszeitung vom 23.März 1941 ( Nr. 82) aufgefallen. Dieselbe Hebamme inserierte ein anderes Mal wieder, dass sie „hygienische Artikel“ verkauft.

Wir sehen Inserate von Hebammen als standesunwürdig an,und bitten das Hauptgesundheitsamt Wien, solche Inserate nicht mehr zu erlauben.

Im übrigen wurden unseres Wissens Inserate von Hebammen durch das Propaganda-Ministerium bereits seit 1933 verboten , jedoch ist diebetreffende [sic] Anordnung nicht in unserem Besitz. – Erfahrungsgemäß sind es auch nicht die besten Hebammen, welche inserieren. – Ein dreimaliges Inserieren einer Hebamme nach deren Niederlassung,oder nach einem Wohnungswechsel,sehen wir als zulässig an.[56]

 

Es fällt auf, dass Nanna Conti sich selbst mit einer derartigen lokalen Angelegenheit befasste und sich zudem bezüglich der rechtlichen Grundlagen nicht sicher war. Conti führte auch nicht aus, ob sie Vorbehalte gegen die Art von „hygienischen Artikeln“ hatte, die Hermine Baron vertrieb. Der Verkauf von Gegenständen, die der Verhütung einer Schwangerschaft dienten, war seit Januar 1941 untersagt.[57]

Angesichts der ausdrücklichen exemplarischen Nennung Barons, die nun auch noch als „Mischling“ galt und versucht hatte, unter Verschweigen ihrer Abstammung Parteimitglied zu werden, war dies wahrscheinlich der Versuch, eine unerwünschte Hebamme aus dem Beruf zu drängen. Aufgrund von Barons Gewerbeschein und einer Auskunft des „Reichsverbands der deutschen Zeitungsverleger“, nach der solche Anzeigen nicht gesetzwidrig wären, musste das Verfahren 1942 eingestellt werden.[58] Das Leben Barons in den folgenden Jahren lässt sich derzeit nicht rekonstruieren.

Am 24.06.1945 erhängte Hermine Baron sich in ihrer Wohnung. Eine Aktennotiz dazu lautet: „(…) Das Motiv dürfte gewesen sein, daß sie als Mischling 1. Grades der NSDAP angehört hatte. (…)“[59] Möglicherweise führten sowohl die anhaltende Repetition antisemitischer Klischees als auch das Stigma der zumindest versuchten Kollaboration dazu, dass Baron ihrem Leben ein Ende setzte.

Mit der Besetzung Belgiens 1940 waren auch die 50.000 dort lebenden Jüdinnen und Juden vom nationalsozialistischen Terror betroffen. Im Februar 1942 erkundigte sich das belgische Ministerium für Inneres und Volksgesundheit bei der deutschen Militärverwaltung, ob die beiden jüdischen Hebammenschülerinnen Elisabeth Marx und Renée Weiss ihre Ausbildung bis zum 15.09.1942 an der Ecole Universitaire d’Infirmières in Brüssel zu Ende bringen dürften. Man sicherte auch zu, dass die beiden Schülerinnen nur „israelitische Frauen“ entbinden würden.[60] Nichtsdestotrotz wurde ihnen die Weiterführung des Kurses verboten. Die Deutsche Elisabeth Charlotte Marx wurde am 10.10.1911 in Witten geboren. Sie war wie die am 23.02.1919 in Anderlecht geborene Renée Gisèle Weiss Krankenschwester. Beide gaben keine Religionszugehörigkeit an.[61] Während das weitere Schicksal von Renée Weiss unbekannt ist, lassen sich die letzten Lebensmonate von Elisabeth Marx anhand der belgischen Deportationslisten rekonstruieren: Sie war mit dem Belgier Charles Vankelecom verheiratet.[62] Am 12.09.1942 wurde sie in das Transitlager Mechelen verschleppt und am 15.09.1942 zusammen mit ihrer Mutter nach Auschwitz deportiert, wo sie am 17.09.1942 ankam. Die Transportliste führte sie als Krankenschwester und Hebamme.[63] Nach Kriegsende wurde sie für tot erklärt.[64]

Es ist juristisch nicht einwandfrei zu klären, inwiefern die einheimischen Hebammen in den besetzten Ländern dem Reichshebammengesetz und der Kontrolle durch die Reichshebammenschaft unterstanden. Einer Radiosendung (1983), in der mehrere ehemalige Hebammen interviewt wurden, zufolge wurden in Schlesien zwei Jüdinnen von der Ausbildung ausgeschlossen. In diesem Fall müsste es sich um die Hebammenlehranstalt in Breslau gehandelt haben. Hier sind aber weder Namen noch Zeitpunkt bekannt, so dass eine Überprüfung der Angaben derzeit aussichtslos ist.[65]

Während christliche Hebammen in den besetzten osteuropäischen Ländern so weit wie möglich aus dem Beruf gedrängt wurden und gegenüber den aus dem Deutschen Reich entsandten Hebammen benachteiligt wurden, waren jüdische Hebammen unmittelbar bedroht. Sie wurden in Ghettos zwangseingewiesen, in Konzentrationslager verschleppt und ermordet.[66]

Eines der wenigen überlieferten Schicksale einer jüdischen polnischen Hebamme stellt die Lebensgeschichte von Rachel Herszenberg aus Lodz dar.[67] Rachel Herszenberg (1901 in Lodz – 1977 in New York) war ausgebildete Krankenschwester und Hebamme und seit Anfang der 1920er Jahre in Lodz freiberuflich tätig. Nach der Besetzung Polens und der Einverleibung der Stadt Lodz in den „Warthegau“ nahm Herszenberg zunächst eine Stelle in einer Entbindungsklinik an. Die Klinik lag innerhalb des 1940 geschaffenen Ghettos „Litzmannstadt“. Die geburtshilflichen Bedingungen im Ghetto waren katastrophal; ein Großteil der dort geborenen Kinder starb. Nach dem Abtransport der nicht arbeitsfähigen Gefangenen in das Vernichtungslager Kulmhof 1942 wurde jede Schwangerschaft zu einem Risiko für die verbliebenen Frauen. Die Entbindungsklinik wurde zu einer Abtreibungsklinik. Herszenberg arbeitet dort als Assistentin. Währen der Auflösung des Ghettos 1944 schaffte Herszenberg es, sich und ihre Familie in das „Aufräumkommando“ zu manövrieren. Ihre Tochter Dr. Salomea Kape (geb. 1926) erinnert sich an zwei heimliche Geburten während dieser Zeit, bei denen ihre Mutter Hilfe leistete. In einem Fall weist ihr Bericht zumindest Anzeichen für einen Infantizid auf, um die Mutter des Kindes und die anderen Frauen des Kommandos zu schützen. Herszenberg erlebte mit ihrer Familie die Befreiung des Ghettos durch die sowjetische Armee im Januar 1945. Aufgrund des um sich greifenden Antisemitismus in Polen in den 1960er Jahren emigrierte sie mit ihrem Mann 1968 zu ihrer Tochter in die USA.[68]

Nanna Conti selbst berichtete von zahlreichen Gesprächen in Belgien und Frankreich zur Reform des Hebammenwesens[69], und der Hebammen-Kalender 1943 führte unter den Mitgliedern der Reichshebammenschaft „Hebammen fremder Nationalität, die der Reichshebammenschaft unterstehen“ auf.[70] Die Internationale Hebammenvereinigung [IMU, heute International Confederation of Midwives/ICM] wurde Nicht zuletzt war Conti seit 1942 amtierende Generalsekretärin der IMU und somit in erster Linie dem Wohlergehen aller Hebammen verpflichtet. Man muss also von einer berufsständischen Verantwortung der Reichshebammenschaft und Nanna Contis persönlich auch für die jüdischen Hebammen ausgehen, die unter deutscher Verwaltung lebten und ausgegrenzt und ermordet wurden.

Einer Zeitzeugin zufolge beteiligten sich nichtjüdische Hebammen an der Durchführung des Holocausts, indem sie in staatlichem Auftrag Jüdinnen auf der Suche nach verborgenem Schmuck vaginal untersuchten.[71] Diese Aussage gilt es noch zu überprüfen. Zudem stellte die kanadische Autorin Gina Roitman, die 1948 in Passau als Kind von Shoah-Überlebenden geboren wurde, 2013 eine Dokumentation über eine Hebamme vor, die laut den Aussagen eines Zeitzeugen jüdische Neugeborene tötete.[72] Sollten diese Vorwürfe zutreffend sein, wären dies so eklatante Verstöße gegen das Berufsethos gewesen, dass die bisherige Hebammengeschichte bis in die 1950er Jahre und das berufliche Selbstverständnis der Hebammen[73] grundlegend überprüft werden müssten.

Es ist bemerkenswert, dass Nanna Conti 1935 einen Artikel über das Hebammenwesen in Palästina zusammenfasste, aus dem eindeutig hervorging, dass die Qualität der Geburtshilfe durch den Einsatz europäischer, jüdischer Hebammen gestiegen war. Conti stellte also die Fähigkeiten jüdischer Hebammen an sich nicht in Frage.[74]

Einer Hebamme konnte nach § 8 RHG die Anerkennung bei Entzug der bürgerlichen Ehrenrechte entzogen werden oder auch, wenn anhand „schwerer strafrechtlicher Verfehlungen“ oder „gröblicher Verletzung ihrer Berufspflicht“ festgestellt wurde, dass ihr die „erforderliche Eignung oder Zuverlässigkeit“ fehlte.[75] Es gab aber bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes vereinzelt Bestrebungen, unangepasste Hebammen aus dem Beruf zu drängen: Im Oktober 1938 beantragte die Kreisleitung der NSDAP in Arnstadt in Thüringen zu überprüfen, ob man der Hebamme Frieda Lückemann in Neustadt die Niederlassungserlaubnis entziehen könnte, da diese nicht nur der „jüdischen Reisevertreterin Selma Kleeblatt, Erfurt“ mehrfach Unterkunft gewährt hatte, sondern sich darüber hinaus kritisch zur Behandlung der jüdischen Deutschen geäußert hatte.[76] Es entspann sich ein intensiver Briefwechsel zwischen verschiedenen Behörden und Lückemann, in dem diese ihre Unschuld und ihr Unwissenheit darüber, dass Kleemann eine Jüdin sei, beteuerte.[77] Im Zuge des Verfahrens äußerte sich auch Nanna Conti: Zwar sagte sie, dass Lückemann sich bereits einige Verfehlungen, wie üble Nachrede und Falschaussage, zuschulden hatte kommen lassen;[78] sie berücksichtigte aber auch die Möglichkeit, dass Lückemann tatsächlich nicht geahnt hatte, dass Kleemann jüdisch sei, zumal der Name „nicht unbedingt jüdisch“ sei und Kleemann von der Konfirmation ihres Sohnes erzählt hätte. Infolgedessen riet sie zu einer milderen Bestrafung durch strenge Verwarnung und Geldstrafe.[79]

Es ist bemerkenswert, dass Conti zwar im Grunde zugunsten der Beschuldigten urteilte, jedoch dennoch eine Maßregelung empfahl. Dies spricht dafür, dass hier eine unliebsame Kollegin verwarnt werden sollte. Darüber hinaus ist die Causa ein Beleg dafür, in welchem Ausmaß Conti über die Vorgänge in den Landesfachschaften informiert war. Frieda Lückemann wurde nach Bittstädt in einen Hebammenbezirk strafversetzt, der wegen seiner Größe und Infrastruktur für eine ältere Frau nur mühsam zu bedienen war. Lückemann trat die Stelle nicht an und war für ein Jahr arbeitslos, bevor sie einen neuen Bezirk in Kerpsleben übernehmen konnte.[80] Ihr weiterer Lebensweg ist derzeit nicht bekannt.

Selma Kleeblatt, geboren am 30.07.1877 in Aachen als Selma Salomon, wurde im September 1942 über Weimar, Halle und Leipzig in das Ghetto Theresienstadt verschleppt, wo sie 1943 starb.[81]

 

Nanna Contis Nachfolgerin als Präsidentin des Weltverbands war die Vorsitzende des französischen Hebammendachverbands Union Nationale des Syndicats des Sage-Femmes, Clémence Mosse. Conti schrieb den Namen häufig „Mossé“. Conti zufolge war Mosse Katholikin jüdischer Herkunft.[82] Am 18.05.1942 übernahm Nanna Conti das Amt der Generalsekretärin der IMU von Prof. Daels[83] in Gent. Eine Wahl fand nicht statt. Angeblich war es Daels‘ Wunsch, das Amt abzugeben und das Sekretariat nach Berlin zu verlegen, um die Fortsetzung der bisherigen Arbeit der IMU im Krieg zu gewährleisten.[84] Conti versprach eine engagierte Verbandsführung:

 

Die bisher schon von der Reichshebammenschaft gepflegten internationalen Beziehungen werden künftighin in Berlin, vom Generalsekretariat der Internationalen Hebammenvereinigung, gewissenhaft und mit wirklicher Begeisterung für die gute Sache gepflegt und ausgebaut werden.[85]

 

Nach der Übergabe der Geschäftsführung verlegte Nanna Conti hinter dem Rücken der amtierenden Präsidentin Mosse die Geschäftsstelle der IMU nach Berlin und stahl de facto die Unterlagen des Weltverbands:[86]

 

Nun hat Herr Professor Daels mir gegenüber vor kurzem auch selbst den Wunsch geäussert, das Generalsekretariat abzugeben und nach Deutschland zu geben. Vielleicht ist dieser Wunsch nur seiner vorübergehenden Stimmung entsprochen; jedenfalls will ich unbedingt das Eisen schmieden, solange es heiss ist. (…) Die  nominelle Vorsitzende der internationalen Hebammenvereinigung ist leider Mlle. Mossé, Paris, eine Jüdin, die jetzt zur katholischen Kirche übergetreten ist. Ich möchte sie in Paris nicht sehen und sie auch nicht wissen lassen, dass ich das General-Sekretariat nach Berlin bringe.Wahrscheinlich machen wir es so,dass Prof.Daels es mir schriftlich vertretungsweise übergibt.Das Weitere wird sich schon finden. (…) Mlle. Mossé wurde im Übrigen durch eine regelrechte Schiebung, deren Urheberin Miss Pye, die englische Hebammen-Vorsitzende, war, überhaupt in ihr Amt als Leiterin des […?] Paris gebracht. (…) Es sollte der nächste internationale Hebammenkongress 1941 in Rom sein; er wurde verschoben auf 1942 und wird ja selbstverständlich nicht stattfinden können. Auf diese Weise ist es gekommen, dass die Jüdin Mossé formell [handschriftlich: noch] die Präsidentin der internationalen Hebammenvereinigung ist; sie hat aber weder das Bestreben dafür zu arbeiten, noch hat sie Geldmittel, noch hat sie ein Büro. Seit 1936 wurde praktisch alle internationale Arbeit für die Hebammen [handschriftlich: in] unserer hiesigen Geschäftsstelle durchgeführt[87]

 

Aus dem Brief erschließt sich nicht, ob Nanna Conti bereits früher Antipathien gegenüber Clémence Mosse und Edith Pye hegte. Wahrscheinlich störte sie sich bereits früher an der jüdischen Herkunft von Mosse, thematisierte diese aber aus diplomatischen Gründen innerhalb des Verbands nicht. Clémence Mosse starb 1955. Laut ihrer Nachfolgerin im französischen Verband, Marie-Anne Frey, war es der von Nanna Conti so verachteten Mosse ein Anliegen, dass die IMU wieder aufgebaut werden sollte. Sie vermachte der IMU ihre Wohnung und Geld, um dort die neue Geschäftsstelle einzurichten.[88] Ob die IMU/ICM das Erbe antrat, ist nicht bekannt.

Der Bund Deutscher Hebammen (heute Deutscher Hebammenverband e.V.) bekannte sich als Nachfolgeorganisation der Reichshebammenschaft 2001 in einer Erklärung den Ausschluss der jüdischen Hebammen und das daraus resultierende Berufsverbot.[89] Ein offizielles Gedenken des Verbands an die ermordeten und vertriebenen Kolleginnen oder eine Entschuldigung gegenüber den Überlebenden für die Diskriminierung und den mangelnden Schutz durch Berufsschwestern und -organisation erfolgte jedoch nicht. Die Geschichte des jüdischen Hebammenwesens in Deutschland, Österreich und den besetzten Ländern stellt nach wie vor ein Forschungsdesiderat dar.

 

[1]   Vgl. Peters (2018), S. 94 f.

[2]   Vgl. Makowski (2018), https://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/32349, 25.07.2018.

[3]   Vgl. Peters (2018), S. 31 ff.

[4]   Vorname und Lebensdaten unbekannt.

[5]   Schwoch (2009), S. 903.

[6]   Geb. 1920 als Friedrich Wolff, 1939 von den Eltern in Großbritannien eingeschult, Professor emeritus an der George Washington University, USA. Prof. Wolff bestätigte alle Angaben bei Schwoch in einem Telefonat am 30.01.2012. Der Kontakt kam durch die freundliche Vermittlung Dr. Ruth Jacobs zustande, die sich für das Gedenken an die vertriebenen und ermordeten jüdischen Ärztinnen und Ärzte in Berlin-Schönberg im Rahmen des Gedenkbuchs und der Dauerausstellung „Wir waren Nachbarn“ engagiert.

[7]   Conti (1930), S. 366.

[8]   Vgl. Sammlung, Rott, Kasten 140, Der Öffentliche Gesundheitsdienst, I. Korrektur 3. 6. 1937.

[9]   Ältere, volkstümliche Bezeichnung für Pemphigus neonatorum.

[10] Nanna Conti nennt als Zeitraum das zweite Jahrzehnt ihrer Berufstätigkeit; vgl. Conti (1931), S. 448.

[11] Ebd.

[12] Vgl. N. C.: Angeborene Pocken und Schälblasen, in: DDH, 57. Jg. 1942, S. 18.

[13] Vgl. Schwoch (2009) S. 902 f. und Telefonat mit Frederick Wolff am 30.01.2012.

[14] Vgl. Schwoch (2009), S. 903.

[15] Telefonat mit Dr. Stürzbecher am 12.10.2010. Er erinnerte sich auch lebhaft an ein Heft mit von Nanna Conti verfassten „Lebenserinnerungen“, das bei der Auflösung der Medizinischen Zentralbibliothek „unter die Räder gekommen wäre“. Trotz intensiver Nachforschungen konnte dieses Heft nicht ausfindig gemacht werden.

[16] N. C.: o. T. (1937), S. 179.

[17] Vgl. N. C.: Mißbildungen (1934) S. 534.

[18] Vgl. Peters (2018), S. 64 und 69.

[19] ZeS, Gesprächsprotokoll, S. 3.

[20] Ebd.

[21] N. C.: Fragen (1934), S. 414.

[22] Conti: Gast (1935), S. 539.

[23] Hebammengesetz vom 21. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1893).

[24] Tiedemann (2006), S. 93.

[25] Vgl. Sechste Verordnung zur Durchführung des Hebammengesetzes. Aus- und Fortbildung der Hebammen. Vom 16. September 1941. (RGBl. I S. 561.), in: Reichsarbeitsgemeinschaft für Mutter und Kind (Hg.): Sammlung der gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiete des Hebammen- und Wochenpflegerinnenwesens, Berlin 1943, S. 11.

[26] Vgl. RHG § 1.

[27] Vgl. Conti, Hebammen-Gesetz (1939), S. 66.

[28] Vgl.  a.a.O., S. 67.

[29] Vgl. N. C. (1942), S. 24. Ebenso stand jüdischen Patientinnen im Notfall ärztliche Hilfe zu. Von materieller Unterstützung waren sie hingegen fast vollständig ausgeschlossen; vgl. a.a.O., S. 23 f.

[30] Vgl. § 7 (4) RHG.

[31] Vgl. Peters (2018), S. 337.

[32] Vgl. ebd. S. 338.

[33] „(…) Kein Heft der Zeitschrift erscheint, an dessen Inhalt und an dessen Gestaltung sie nicht maßgebend beteiligt ist.“ Anonym: Conti (1941), S. 104.

[34] Vgl. Conti, Hebammen-Gesetz (1939), S. 67.

[35] Vgl. Jüdische Gemeinde: Adressbuch (1929). In den Unterlagen der jüdischen Archive in Berlin sind Hebammen verzeichnet.

[36] Jüdisches Adressbuch, S. 416-448.

[37] Keens (2011).

[38] Ihr Grab befindet sich auf dem jüdischen Friedhof Köln-Bocklemünd, Flur 20A/2476 ; vgl. NS-Dokumentationszentrum Köln, Grabliste Jüdischer Friedhof Köln-Bocklemünd.

[39] Geb. 18.04.1867 in Zombor in Österreich-Ungarn.

[40] Vgl. Stadtarchiv & Historische Museen Karlsruhe, Gedenkbuch für die Karlsruher Juden, Eintrag Spitzer, Adele, ID: 4105. Danke an Professor Dr. Robert Jütte für den Hinweis.

[41] Vgl. Katscher (1990), S. XXI.

[42] Vgl. a.a.O., S. 190 f.

[43] Vgl. ebd.

[44] Vgl. a.a.O., S. 192 ff.

[45] Vgl. a.a.O., S. XXI.

[46] Vgl. Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA),  M.Abt.212, A 2: 5017/40.

[47] Vgl. a.a.O.,  M.Abt. 212, A 2: 3912/40.

[48] Vgl. a.a.O., M.Abt. 212, A 2: 4462/41; alle drei Hebammen wurden zuerst anonymisiert in Ledebur, Hebammen in Wien, S. 150 genannt. Nach Rücksprache mit dem Wiener Stadt- und Landesarchiv habe ich ihre Namen im Interesse der Erinnerung an die jüdischen Opfer des NS genannt und ihr weiteres Schicksal dargestellt. Hermine Baron, deren Verhalten zwischen Anpassung und Ausgrenzung retrospektiv schwierig zu beurteilen ist, wurde a.a.O. ebenfalls erstmalig dargestellt.

[49] Kowno; vgl. http://www.doew.at/ausstellung/shoahopferdb.html, 24.04.2012.

[50] Vgl. http://www.deathcamps.org/occupation/maly%20trostinec_de.html, 24.04.2012.

[51] Alle Todes- und Deportationsdaten vgl. die Opferdatenbank des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands: www.doew.at, 24.04.2012.

[52] Vgl. WStLA, M.Abt. 212, A 1: 2003/45.

[53] BArch Berlin, BArch (ehem. BDC), NS Frauenschaft/Deutsches Frauenwerk, Baron, Hermine, 29.9.79.

[54] Vgl. a.a.O., BArch (ehem. BDC), PK, Baron, Hermine, 24.9.79.

[55] Vgl. a.a.O.

[56] WStLA, M.Abt. 212, A 1: 2003/45.

[57] Vgl. Reichsminister des Innern: Polizeiverordnung über Verfahren, Mittel und Gegenstände zur Unterbrechung und Verhütung der Schwangerschaft, in: DDH, 56. Jg. 1941, S. 39.

[58] Vgl. ebd.

[59] Vgl. ebd.

[60] Vgl. Archives Nationales, Paris, Schreiben des Ministeriums des Innern und der Volksgesundheit an Herrn Oberstabsarzt Dr. Holm vom 17.2.42.

[61] Vgl. Dossin, Jodenregister.

[62] Vgl. ebd.; während sie in den  belgischen Akten unter Marx geführt wird, ist sie in der Datenbank in Yad Vashem unter ihrem Ehenamen verzeichnet: vgl. http://db.yadvashem.org/names/nameDetails.html?itemId=7854554&language=en, 30.04.2012.

[63] Vgl. Dossin, Deportation Lists.

[64] http://db.yadvashem.org/names/nameDetails.html?itemId=3864192&language=en, 30.04.2012.

[65] Vgl. WDR 3, Hebammen im Dritten Reich; bzgl. einer Liste der Hebammen-Lehranstalten vgl. Anonym: Die Hebammen-Lehranstalten in Deutschland., in: Deutscher Hebammen-Kalender für das Jahr 1942, Dreiundfünfzigster Jahrgang, Osterwieck am Harz und Berlin 1942, S. 377-379.

[66] Vgl. Lisner (2017), S. 229-246. Siehe auch Lisner/Peters (2014), S. 164-197.

[67] Kape/Lisner/Peters (2013), S. 71-74.

[68] Ebd.

[69] Vgl. Conti, Rückblick 1943, S. 237 f.

[70] Vgl. Anonym: Die Organisation der Reichshebammenschaft, in: Deutscher Hebammen-Kalender für das Jahr 1943. Vierundfünfzigster Jahrgang, Osterwieck am Harz und Berlin 1943, S. 355.

[71] Vgl. WDR 3, Hebammen im Dritten Reich.

[72] Vgl. Roitman: Mother (Dokumentation 2013).

[73] In den Vorabsprachen über einen Artikel für den Newsletter der ICM ging die zuständige Redakteurin Ende 2012 selbstverständlich davon aus, dass ein solcher Artikel die heroischen Taten tapferer Hebammen unter den schwierigen Kriegsbedingungen darstellen würde. Dass Hebammen in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwickelt gewesen sein könnten, war nicht vorstellbar.

[74] Vgl. N. C.: Hebammenwesen (1935), S. 662.

[75] Vgl. RHG, § 8. (1) 2. und (2) 2.

[76] Vgl. Thüringisches Staatsarchiv Rudolstadt; vgl. auch Gibas (2006), S. 159 ff. Die Verfolgung der beiden Frauen wurde hier erstmals anonymisiert skizziert. Frieda Lückemann wurde am 12.12.1878 als Kind des Ehepaars Hofmann in Erfurt geboren, war evangelisch, verheiratet und kinderlos und nicht Mitglied der NSDAP; vgl. ThStA Rudolstadt, Bl. 37.

[77] Vgl. a.a.O.

[78] Eine Auseinandersetzung zwischen Lückemann und einer weiteren Hebamme 1939, vermutlich ein Konflikt konkurrierender Hebammen, vgl. a.a.O., Bl. 40.

[79] Vgl. a.a.O.,Bl. 46-48.

[80] Vgl. a.a.O., Bl. 74-82.

[81] Vgl. http://db.yadvashem.org/names/nameDetails.html?itemId=4812771&language=en, 07.09.2013.

[82] Vgl. Archives Nationales, Paris, cote AJ/40/60 dossier «Personnel sanitaire et maison de santé (1940-1943)», Brief von Nanna Conti an Herrn Oberstabsarzt Dr.Holm, 1.Mai 1942. Die in meiner Dissertation zitierten Dokumente aus dem französischen Nationalarchiv wurden von Dr. Yves Louis recherchiert und großzügig zur Verfügung gestellt. Vgl. auch Peters (2018), S. 187.

[83] 1882-1974, Professor für Gynäkologie an der Universität  Gent, flämischer Nationalist, Flucht in die Schweiz 1945, 1946 in Belgien wegen Kollaboration zum Tode verurteilt, Rückkehr nach Belgien 1959 und Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit; vgl. Peters (2018), S. 171, Fußnote 22.

[84] Vgl. Conti, Nanna: Besuch (1942), S. 171-172, und Krause, Elfriede: Arbeitsbesprechung (1942), S. 264. Das Ereignis war sogar einigen überregionalen Zeitungen zumindest eine kurze Meldung wert; vgl. Anonym: ohne Titel (1942), S. 2.

[85] Conti, Besuch (1942), S. 172.

[86] Das Wissen um diesen Vorgang ging in der ICM schnell verloren. Die wenigen Akten, die sich heute im Bestand der Wellcome Collection befinden tragen die Vermerke „Records 1929-1953 do not survive“ und „gaps in archive due to inter-war documents being destroyed in Ghent during WWII“; vgl. Peters (2018), S. 196.

[87] Archives Nationales, Paris; Brief von Nanna Conti an Herrn Oberstabsarzt Dr. Holm vom 1.Mai 1942.

[88] Vgl. Wellcome Collection, SA/ICM/R/3. Möglicherweise bezog sich die französische Delegierte Marthe Jay auf dieses Erbe, als sie während des Internationalen Hebammen-Kongresses 1950 in Rom anregte, eine internationale Vereinigung zu gründen (?) und für das neue Hauptquartier in Paris ein Zimmer mit Telefon zur Verfügung stellte; vgl. B. A. (1951), S. 215.

[89] Vgl. Bund Deutscher Hebammen e.V. (Hg.): Rolle (2006), S. 5.

Autor:in

  • Anja Peters

    Dr.in Anja Katharina Peters, Pflegefachfrau, Dipl.-Pflegewirtin (FH), Vertretung der Professur „Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt familienorientierte Pflege“, Evangelische Hochschule Dresden (ehs) Anja.Peters@ehs-dresden.de | www.ehs-dresden.de