Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und Gesundheitsberuferegister-Gesetz beschlossen

7. Juli 2016 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS) – Heute wurden durch den Nationalrat die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) und das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRegG) beschlossen.

Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege künftig auf hochschulischer Ebene ausgebildet wird. Gleichzeitig werden die Ausbildungsinhalte der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinder- und Jugendlichen Pflege, sowie der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege zusammengeführt. Eine komplette Ausrollung dieser künftigen Ausbildungswege findet bis 2024 statt. Auf die Berufsberechtigung der momentan in den Systemen tätigen Pflegepersonen hat dies keine Auswirkungen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung der 2-jährig ausgebildeten Pflegefachassistenz, welche durch ihr Handlungsspektrum die direkte pflegerische Patientenversorgung unterstützt. Die 1-jährig ausgebildete Pflegehilfe wird in Pflegeassistenz umbenannt und künftig ausschließlich für die Pflegepraxis, gemäß des definierten Handlungsspielraumes eingesetzt. Die Anwendungsmöglichkeiten der nun gesetzlich formulierten pflegerischen Kompetenzen sind nun von allen Qualifikationsstufen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe für die Umsetzung in der Pflegepraxis in den Vordergrund zu rücken.

Als zweites wichtiges Gesetz wurde die Errichtung eines Registers für alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege beschlossen. Es ist am Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. Mit der Umsetzung des Registers wird die Gesellschaft Gesundheit Österreich (GÖG) beauftragt. Durch den verpflichtenden Eintrag in ein Berufsregister werden künftig valide Daten über die Berufsangehörigen vorliegend sein. Darüber hinaus wird mehr Transparenz für pflegerische Leistungen möglich sein. Mit der Erfassung wird ab 2017 begonnen. Der ÖGKV ist im Fachbeirat vertreten und wird eine wichtige Rolle in der Bearbeitung von Qualitätsthemen, wie beispielsweise der Fortbildung, einnehmen.

Somit sind mit dem heutigen Tag zwei essentielle Forderungen des ÖGKV gesetzlich verankert, die für die Professionalisierung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe in der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages von enormer Bedeutung sind.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)