Wien (OTS/SK) – Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hat heute, Donnerstag, im Nationalrat betont: „Ich bin stolz auf die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG). Wir haben einen guten, gangbaren Kompromiss im Sinne der Berufstätigen und der PatientInnen getroffen.“ Auf die Sorgen mancher Interessensvertretungen wurde reagiert, indem die Novelle evaluiert werden wird. „Wir werden weiter drauf schauen, dass die Qualität in der Pflege hoch ist“, so Oberhauser. Im bisherigen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sei unklar geregelt gewesen, wer am Krankenbett wofür zuständig ist. „Darunter gelitten haben das Arbeitsklima und auch die Patientin, der Patient“, so Oberhauser. „Mit der Novelle ist es nach jahrelangen Verhandlungen endlich gelungen, klarzulegen, wer am Krankenbett im Spital eigenverantwortlich wofür zuständig ist.“
Zudem werden mit der Novelle durchlässige Karrieremöglichkeiten vor allem für Frauen – denn sie sind hauptsächlich in diesem Bereich tätig – geschaffen.
Die Gesundheitsministerin dankte allen Beteiligten, von den Abgeordneten bis hin zu ihrem Kabinett, für die Erarbeitung des Gesetzes.
Die GuKG-Novelle wird eine hohe Ausbildungsqualität gewährleisten und eine optimale und bedarfsorientierte Versorgung sicherstellen. Es sieht eine einheitliche dreistufige Ausbildung für Pflegekräfte und mehr Kompetenzen für Fachkräfte vor. Neben einer Pflegeassistenz ist auch die Schaffung einer Pflegefachassistenz mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung vorgesehen. Die gehobenen Pflegefachkräfte sollen künftig ausschließlich akademisch an Fachhochschulen ausgebildet werden. Inkrafttreten soll die Neuregelung stufenweise von September 2016 bis mindestens 2024.