Mückstein: Neues Gesundheits- und Krankenpflegegesetz braucht verbindlichen Mindestpersonalschlüssel

7. Juli 2016 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS) – Das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurde heute im Nationalrat mit den Stimmen der Grünen beschlossen. Es bringt umfangreiche Verbesserungen für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. Gleichzeitig wurden auch zwei neue Pflegeberufe geschaffen: Eine einjährige Pflegeassistenz (früher Pflegehilfe) sowie eine zweijährige Pflegefachassistenz, die in groben Zügen das Tätigkeitsprofil der früheren diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen umfasst.

„Dieses Gesetz schafft die Rahmenbedingungen, damit die einzelnen Pflegeberufe praxisnah und gemeinsam eine qualitativ hochwertige Pflege für die Patientinnen sicherstellen können. Es besteht aber die Gefahr, dass in Zukunft vermehrt die zwei kostengünstigeren und kürzer ausgebildeten Pflegeberufe eingesetzt werden. Ohne einen österreichweiten und verbindlichen Personalschlüssel, der das Verhältnis der unterschiedlichen Qualifikationsniveaus in den verschiedenen pflegerischen Einrichtungen festlegt, kann keine qualitativ hochwertige Pflege sichergestellt werden“, betont Eva Mückstein, Gesundheitssprecherin der Grünen.

Die Grünen haben daher in einem Entschließungsantrag einen Mindestpersonalschlüssel für die Pflege gefordert, der leider keine Mehrheit im Parlament gefunden hat. Mückstein: „Auch wenn dieser Personalschlüssel heute im Parlament abgelehnt wurde, so bleiben wir an diesem Thema dran. Denn wir sehen uns in dieser Frage breit unterstützt von Gewerkschaften, Arbeiterkammer und den in den Pflegeberufen Beschäftigten. Wir werden das schon im nächsten Gesundheitsausschuss wieder ansprechen, weil es uns wichtig ist, dass die pflegerische Qualität in den Krankenanstalten und Pflegeheimen auch in Zukunft sichergestellt bleibt.“

Heute wurde – ebenfalls mit den Stimmen der Grünen – das Gesundheitsberufe-Register-Gesetz beschlossen. In letzter Minute konnte man sich noch auf einen Fachbeirat einigen, der eine Qualitätssicherung in der Fort- und Weiterbildung für die sieben Gesundheitsberufe der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sicherstellen soll. Mückstein: „Ich freue mich sehr, dass dieses Gesetz für eine große Beschäftigtengruppe im Gesundheitswesen eine Verbesserung bringt. Die Registrierung ist ein Meilenstein in der Professionalisierung dieser Gesundheitsberufe und trägt zur Qualitätssicherung enorm bei.“

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)