„Mit Nähe zu den Menschen…“ Interview mit Nationalrat Josef Muchitsch (SPÖ)

24. August 2017 | Demenz, Pflegende Angehörige, Politik | 0 Kommentare

„Oberste Priorität in meiner täglichen Arbeit als Abgeordneter hat für mich die Nähe zu den Menschen, die mir ihre Probleme und Anliegen dadurch direkt vermitteln können. In vielen und kontinuierlich abgehaltenen Sprechtagen sowie bei unzähligen Veranstaltungsbesuchen gibt es ausreichend Gelegenheit, die Probleme der Menschen direkt zu erfahren. Es ist immer wieder erfreulich, für die Menschen etwas zu erreichen, starre Strukturen aufzubrechen und etwas bewegen zu können! Ich unterscheide dabei nicht nach politischer Einstellung bzw. Herkunft der Betroffenen. Das unterscheidet mich von anderen PolitikerInnen. Mit meinen Initiativen und Kampagnen sichern und schaffen wir gemeinsam Arbeitsplätze und schützen die Gesundheit unserer Bevölkerung!“ – Josef Muchitsch

Und genau dieses Gefühl bekommt man von Nationalrat Josef Muchitsch ab der ersten Minute an vermittelt. Schnell wurde das Interview zu einem offenen Gespräch mit einem Menschen auf Augenhöhe. Sich um andere kümmern, mit Respekt behandeln. Natürlich waren wir jetzt umso mehr auf die Antworten gespannt…

Pflege Professionell: Die Bevölkerung wächst und wird immer älter. Parallel dazu wächst aber das Gesundheitssystem nicht mit – im Gegenteil, es werden eher Kapazitäten abgebaut oder nicht nachbesetzt. Wie möchte man diesem Auseinanderdriften entgegnen?

Josef Muchitsch: Mit dem Beschluss des Primärversorgungsgesetzes wurde eine Basis für eine flächendeckende, moderne Gesundheitsversorgung auch in Zukunft gelegt. Bis 2021 sollen 75 neue Primärversorgungseinheiten in ganz Österreich entstehen und den Menschen qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung nahe am Wohnort ermöglichen.

Pflege Professionell: Viele Ärztinnen und Ärzte der Babyboomer-Generation werden in den kommenden Jahren in Pension gehen, es gibt aber immer weniger Jungärzte, die nachrücken. Wie will man hier gegensteuern?

Josef Muchitsch: In dem wir attraktive Rahmenbedingungen – insbesondere auch am Land – sicherstellen: Durch den Ausbau der regionalen Gesundheitszentren können ÄrztInnen und andere Gesundheitsberufe in einem modernen Arbeitsumfeld im Team arbeiten und sich innerhalb des Teams leichter spezialisieren und gleichzeitig fachlich austauschen. ÄrztInnen wollen auch nicht mehr rund um die Uhr erreichbar sein. Durch die Vernetzung mit anderen ÄrztInnen werden familienfreundlichere Arbeitszeiten und Vertretungen im Urlaub erleichtert.

Pflege Professionell: Ein wesentlicher Indikator für die Qualität von medizinischen Leistungen ist das Erreichen von Mindestmengen. Nach wie vor gehört Österreich zu jenen Ländern, in denen ausgewählte medizinische Leistungen nicht auf bestimmte Standorte konzentriert werden. Welche Pläne stehen diesbezüglich auf ihrer Agenda?

Josef Muchitsch: Bei speziellen medizinischen Leistungen, wie zum Beispiel in der Onkologie, ist es entscheidend, welche praktischen Erfahrungen die ÄrztInnen haben und wie die technische Ausstattung des Standorts aussieht. Daher macht es Sinn, hochspezialisierte Leistungen an gut ausgebauten Standorten zu konzentrieren. Damit PatientInnen sich im Gesundheitswesen orientieren können und rasch den „Best Point of Service“ finden, gibt es etwa Unterstützung durch die neue telefonische Gesundheitsberatung 1450. Unter dieser Nummer erhält man auch Hinweise zur Selbstbehandlung, sodass unnötige Arzt- oder Ambulanzbesuche vermieden werden können und Wartezeiten erspart bleiben.

Pflege Professionell: Wie wollen Sie sicherstellen, dass die geplanten Primärversorgungszentren gut mit dem Pflege- und Betreuungssystem zusammenarbeiten?

Josef Muchitsch: Jedes regionale Gesundheitszentrum wird über ein Versorgungskonzept verfügen, in dem zum einen festgelegt ist, wie sich das Team zusammensetzt und welche Leistungen angeboten werden und zum anderen, wie die bestehenden Einrichtungen strukturiert und verbindlich eingebunden werden können. Es ist im PHC-Gesetz klar geregelt, dass jedes regionale Gesundheitszentrum über ein Kernteam verfügen muss, in dem auch die diplomierte Pflege vertreten ist.

Pflege Professionell: Einerseits bekennt man sich zum öffentlichen Auftrag der Gesundheitsversorgung, andererseits will man privaten Investoren Tür und Tor öffnen. Wohin soll es tatsächlich gehen?

Josef Muchitsch: Es gibt überhaupt keinen Grund zur Sorge, dass die Gesundheitsversorgung von privaten Investoren oder Großkonzernen übernommen wird. In den letzten Jahren hat sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert. Wenn ein Privater ein Ambulatorium betreiben möchte, war das auch bisher möglich.

Pflege Professionell: Personal ist eine der wichtigsten und wertvollsten Ressourcen im Gesundheitswesen. Gegenwärtig stellt es sich so dar, dass es keine einheitliche Bemessung des Personalbedarfs gibt. Jedes Bundesland kalkuliert nach anderen Grundlagen und es stehen keine transparenten, objektivierten und vergleichbaren Berechnungsmodelle zur Verfügung. Was planen Sie diesbezüglich?

Josef Muchitsch: Gemäß § 8d des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) verpflichtet das Land die Träger von bettenführenden Krankenanstalten dazu, regelmäßig den Personalbedarf, bezogen auf Berufsgruppen, auf Abteilungen und sonstige Organisationseinheiten, zu ermitteln. Die Personalplanung, insbesondere die Personalbedarfermittlung, der Personaleinsatz und der Dienstpostenplan, ist daher Angelegenheit der Krankenanstaltenträger. Über die Ergebnisse der Personalplanung ist jährlich der Landesregierung zu berichten.

Pflege Professionell: An der Schnittstelle zwischen dem Gesundheits- und Sozialsystem gibt es sehr viel Reibung und auch Reibungsverluste. Ein Beispiel dafür ist der „Drehtüreffekt“ bei Menschen mit hohem Pflegebedarf. Welche Konzepte verfolgen Sie, um ein gutes Miteinander und eine koordinierte Vorgehensweise vor allem zwischen dem Akutspital und der Langzeitpflege herzustellen?

Josef Muchitsch: Ein gutes Entlassungsmanagement in Krankenanstalten ist eine wichtige Säule bei der Versorgung von PatientInnen mit Langzeitpflegebedarf nach einem Krankenhausaufenthalt. Bei kurzfristigem Pflegebedarf wird zum Beispiel im Hinblick auf die Koordination der Versorgungsangebote auch den regionalen Gesundheitszentren eine wichtige Bedeutung zukommen.

Pflege Professionell: Welches sind ihre Schwerpunkte in der Kinder- und Jugendgesundheit?

Josef Muchitsch: Ein wichtiger Punkt ist, dass die Gesundheitsförderung in der Schule nachhaltig verankert wird. Hier arbeiten Bildungs- und das Gesundheitsressorts sowie das Österreichische Jugendrotkreuz bereits seit vielen Jahren eng zusammen und bieten Schulen praxistaugliche Informationen und Materialen für die Umsetzung von gesundheitsfördernden Maßnahmen. Ein weiteres wichtiges Projekt ist „Frühe Hilfen“, ein kostenloses, freiwilliges Angebot für Schwangere und Familien in belastenden Situationen, welches im Jahr 2015 gestartet ist und mittlerweile in allen Bundesländern umgesetzt wird. Auch zusätzliche Aktivitäten vor Ort durch Schulbetreiber, Lehrer und Elternvereine sind zu begrüßen. Aktuell bestehen 23 regionale Frühe Hilfen-Netzwerke, der weitere Ausbau wurde kürzlich beschlossen.

Pflege Professionell: Österreich verfügt über eine bundesweit verhandelte und sehr gute Demenz-Strategie. Es fehlen die Mittel, diese umzusetzen. Wie werden Sie das lösen?

Josef Muchitsch: Zur Umsetzung der Demenzstrategie „Gut leben mit Demenz“ und zur Erreichung der 7 Wirkungsziele werden bereits eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, gemeinsam von Bund, Ländern, Gemeinden und Städten, der Sozialversicherung und Einrichtungen, wie Krankenhäuser, mobile Dienste oder Pflegeheime. Die dafür angefallenen bzw. anfallenden Mittel werden ebenfalls von unterschiedlichen Trägern finanziert. Der Bund leistet mit der Finanzierung des Pflegegeldes bzw. den Mitteln aus dem Pflegefonds einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Demenzstrategie. Das BMGF und das BMASK fördern unterschiedliche Projekte zur Verbesserung der Versorgung, insbesondere auch über den Fonds Gesundes Österreich (FGÖ). Weiters ist auf Initiative dieser beiden Ministerien eine Plattform Demenzstrategie eingerichtet, welche die zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung abgestimmte Umsetzung der Demenzstrategie fördern soll.

Pflege Professionell: Das österreichische Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt und gleichzeitig ein extrem ungerechtes. Sogar Studien belegen, dass zusatzversicherte PatientInnen bei OP-Terminen vorgezogen werden. Wie kann diese extreme Versorgungsschere in den nächstenJahren beseitigt werden?

Josef Muchitsch: Wartezeiten, die von der Geldbörse abhängig gemacht werden, sind nicht akzeptabel. Daher hat sich die Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner auch gleich zu Beginn der Verkürzung der Wartezeiten bei CT und MRT gewidmet. Die Vertragspartner arbeiten derzeit schon an Verbesserungen. Ziel sind maximal 2 Wochen Wartezeitbei CT und 4 Wochen bei MRT – und diese Verbesserungen sollen natürlich so rasch als möglich bei den PatientInnen ankommen.

Pflege Professionell: Warum ist die Pflegekarenz noch nicht über einen Rechtsanspruch abgesichert?

Josef Muchitsch: Die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit waren Folge einer Empfehlung der Ergebnisse der Reformarbeitsgruppe Pflege vom Dezember 2012. Es wurden danach gleich Sozialpartnergespräche im Frühjahr 2013 geführt, wobei der Widerstand seitens der Wirtschaft hinsichtlich eines Rechtsanspruches zu groß war. Im Gegenzug wurde jedoch ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld normiert.

Pflege Professionell: Durch die unbezahlte Pflege- und Betreuungsleistung pflegender Angehöriger und Zugehöriger werden jährlich Leistungen im Wert von 3 Milliarden Euro erbracht, die damit nicht als Ausgaben in der öffentlichen Hand anfallen. Ohne ihre Leistung, die nicht mit einer Freiwilligenarbeit zu verwechseln ist, würde die informelle Pflege und Betreuung nicht gesichert sein. Welche finanzielle Unterstützung neben der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung oder der Ersatzpflege der Betroffenen kann geschaffen werden, um ihre oft entstehende prekäre Lebenssituation abzuwenden? Ist die Schaffung eines eigenen, regelmäßigen Betreuungsgeldes mit Rechtsanspruch ein Ansatz, den Sie unterstützen?

Josef Muchitsch: In Österreich werden von den rund 455.000 PflegegeldbezieherInnen rund 40 % von ihren Angehörigen ohne Zuhilfenahme von Pflegediensten versorgt. Bei Entwicklung der Pflegevorsorge in der bestehenden Form wurde bewusst dem Pflegegeld Vorrang vor einem System basierend auf Dienstleistungsgutscheinen gegeben. Ein großer Vorteil hiervon ist, dass PflegegeldbezieherInnen dadurch nicht zu „BittstellerInnen“ degradiert werden, sondern Angehörige für die Erbringung von Betreuung und Unterstützung entlohnen können. Es hat sich herausgestellt, dass das Pflegegeld, insbesondere bei den niedrigeren und mittleren Einkommen – sowohl bei den PflegegeldbezieherInnen als auch bei ihren Angehörigen – ,zu einer massiven finanziellen Entlastung führt. Dies wird auch von den betroffenen Personen subjektiv so wahrgenommen. Im Hinblick auf die zukünftigen zu erwartenden Entwicklungen – auch in Anbetracht der sozialen Entwicklungen (mehr Single-Haushalte, steigende Berufstätigkeit bei Frauen, …) – wäre es wichtig, insbesondere in den Ausbau leistbarer und qualitativ hochwertiger Pflegedienste zu investieren. Um die Versorgung zu sichern, hat der Bund bereits in der Vergangenheit Verantwortung für den Zuständigkeitsbereich der Länder übernommen und über den Pflegefonds den Ausbau von Dienstleistungen massiv unterstützt und ermöglicht. Auch Konzepte wie das Projekt „Selbständig Leben Daheim“ müssen in Zukunft verstärkt forciert werden. Unser Ziel muss die bestmögliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen durch professionelle Dienste sein, sodass diese Aufgabe nicht an den – zumeist weiblichen – Angehörigen hängen bleibt.

Pflege Professionell: Bei der Begutachtung zur Einstufung des Pflegegeldes haben pflegende Angehörige und Zugehörige keinen Parteienstatus. Trotz der Aufforderung, eine Art Tagebuch zu schreiben, werden sie in den meisten Fällen der Begutachtung vor Ort nicht einbezogen oder haben keine Einspruchsmöglichkeit, wenn die betroffenen Pflegebedürftigen nicht in der Lage sind, ihre tatsächliche Situation zu schildern oder zu begründen. Pflegende Angehörige Zugehörige sind die ExpertInnen vor Ort. Wie können sie im Begutachtungsverfahren eine rechtsgültige Position als Partei erlangen? Womit rechtfertigen Sie gegebenenfalls die Ablehnung der rechtsgültigen Parteistellung?

Josef Muchitsch: Gemäß § 25a Bundespflegegeldgesetz gibt es einen Anspruch auf Beiziehung einer Vertrauensperson bei der Begutachtung („Auf Wunsch des Pflegebedürftigen, seines gesetzlichen Vertreters oder Sachwalters ist bei der Untersuchung die Anwesenheit und Anhörung einer Person seines Vertrauens zu ermöglichen.“). Auch eine sonstige Vertretung (Antragstellung, gerichtlich, …) ist unkompliziert möglich. Sollte das in Einzelfällen in der Praxis nicht ermöglicht werden, so wäre dies dem Sozialministerium mitzuteilen, das sämtlichen Vorwürfen umgehend nachgeht.

Pflege Professionell: Das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ ist sowohl in Unternehmen als auch in der Politik ein Diskussionsthema. In Österreich wird der Großteil der hilfs- und pflegebedürftigen Menschen zuhause gepflegt und betreut. Meistens wird diese Aufgabe von den Frauen erbracht. Welche Unterstützungsm.glichkeiten können Sie den pflegenden Angehörigen (vor allem Frauen) bieten? Was planen Sie darüber hinaus zur besseren Unterstützung der pflegenden Angehörigen?

Josef Muchitsch: Neben dem Pflegegeld und den sozialen Diensten stellen pflegende und betreuende Angehörige eine wesentliche Säule des Pflegevorsorgesystems dar. Aus diesem Grund ist uns eine an den jeweiligen Bedürfnissen orientierte Unterstützung ein dringendes Anliegen. Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde mit Wirksamkeit ab Jänner 2014 die Möglichkeit einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld eingeführt. Dieses gebührt auch Personen, die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen und führt daher auch bei dieser Gruppe zu massiven finanziellen Verbesserungen. Um im Falle der Verhinderung der Hauptbetreuungsperson (z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder einfach um Urlaub zu nehmen) die Versorgung der pflegebedürftigen Person zu sichern, werden vom Sozialministeriumservice für bis zu 4 Wochen Verhinderung im Jahr bis zu € 2.500 Zuschuss zu den im Zeitraum der Verhinderung entstehenden Kosten für eine Ersatzpflege gewährt. Diese Unterstützung gebührt neben dem Pflegegeld und stellt somit eine maßgebliche zusätzliche finanzielle Unterstützung pflegender Angehöriger dar. Mit Wirkung 1. Jänner 2017 wurden von Sozialminister Stöger die finanziellen Zuwendungen für Angehörige von Minderjährigen oder an Demenz erkrankten Personen um € 300 erhöht. Sollten Personen aufgrund der Pflegebedürftigkeit einer/eines Angehörigen ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können oder nicht wollen, um sich der Betreuung der/ des Angehörigen zu kümmern, so werden vom Bund die anfallenden Kosten für eine kranken- und pensionsrechtliche Absicherung übernommen. Dadurch wird eine Armut im Alter – insbesondere von Frauen – aktiv verhindert. Neben den finanziellen Unterstützungen werden vom Sozialministerium im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege jährlich rund 20.000 Hausbesuche mit intensiven Beratungen durch diplomiertes Pflegepersonal sowie kostenlose Angehörigengespräche zur Unterstützung im Falle von psychischen Belastungen angeboten. Zur besseren Unterstützung von pflegebedürftigen Personen und insbesondere auch ihrer Angehörigen wurde von Sozialminister Stöger im Juni 2017 im Rahmen des Pflegegipfels ein Paket präsentiert. Dieses sieht vor, extrem hohe Erbschaften (€ 1 Million je erbender Person, das würde rund 2-3 % in Österreich betreffen) zu besteuern und mit den daraus resultierenden Einnahmen Folgendes zu ermöglichen:

  • Die Abschaffung des Pflegeregressesdie nach jahrelangem Widerstand der ÖVP auf Druck der SPÖ umgesetzt werden konnte, zur Gänze auszufinanzieren. Dadurch müssen pflegebedürftige Personen nunmehr keine Angst mehr davor haben, ihr gesamtes Lebenswerk zu verlieren, wenn sie in einem Pflegeheim stationär untergebracht werden.
  • 50 % der mobilen Kostenbeiträge übernehmen Wenn man einen mobilen Dienst wie z.B. eine Heimhilfe in Anspruch nimmt, bezahlt man je nach Bundesland, Pflegegeldstufe und Nettoeinkommen einen gewissen Kostenbeitrag.

Beispiel: Ein Pensionist mit einer Pension von € 1.100 und Pflegegeldstufe 2 zahlt in NÖ für 20 Stunden mobilen Dienst € 320/Monat. Das sind 30 % seiner Pension. Bei Einführung einer Erbschaftssteuer würde dieselbe Person ab 2018 nur mehr € 160 für denselben Dienst im selben Umfang aus der eigenen Tasche bezahlen.

Anders gesagt: Konnte sich derselbe Pensionist von seinem Pflegegeld (€ 290) bisher 18 Stunden/Monat professionelle Pflege kaufen, bekommt er für das selbe Geld in Zukunft doppelt so viele Stunden! Dadurch werden Arbeitsplätze geschaffen, für die Menschen professionelle Pflege sichergestellt, das Pflegegeld massiv aufgewertet und Angehörige entlastet!

  • Ungekürztes Pflegegeld für erheblich behinderte Kinder Derzeit werden vom Pflegegeld € 60 einbehalten, wenn die Person eine erhöhte Familienbeihilfe bezieht. Das Konzept von Sozialminister Stöger sieht die Abschaffung dieser Bestimmung vor, wodurch die betroffenen Familien jährlich € 720 mehr zur Verfügung haben.
  • In den Jahren 2018 bis inklusive 2021 sollen zusätzlich jährlich rund € 250 Mio. aus den Einnahmen in der Erbschaftssteuer und somit in Summe € 1 Milliarde zusätzlich in diejenigen investiert werden, die sich Tag und Nacht aufopfernd um unsere Liebsten kümmern – nämlich die Pflegerinnen und Pfleger in diesem Land – und ihnen damit der Respekt und die Anerkennung zukommen, den sie sich verdienen.

Selbständig Leben Daheim

Wie bereits im Plan A von HBK Kern vorgesehen, wurde vom Sozialministerium in Zusammenarbeit mit den größten Anbietern mobiler Dienste ein Konzept für eine neue Betreuungsform erarbeitet. Hierbei sollen Personen eine Heimhilfeausbildung und anschließend mehrstündige Alltagsbegleitung bei betreuungsbedürftigen Personen übernehmen. Dieses Projekt startet schrittweise im Sommer 2017 und soll ab Jänner 2018 österreichweit flächendeckend zur Verfügung stehen. Dadurch kommt es zu einer massiven zeitlichen Entlastung pflegender Angehöriger.

Pflege Professionell: Die Finanzierung des Pflegesystems ist bis 2021 gesichert. Dennoch fehlt eine strukturelle Lösung für den Finanzierungsbedarf. Wie sehen dazu Ihre Vorschläge aus?

Josef Muchitsch: Generell muss man bei allen Vorschlägen berücksichtigen, dass von den Betroffen die häusliche Pflege der Heimpflege nach wie vor vorgezogen wird. Wir fordern daher, die Einführung einer Erbschaftssteuer und damit die Finanzierung der Abschaffung des Regresses, die Übernahme von 50 % der mobilen Kostenbeiträge, ein ungekürztes Pflegegeld für erheblich behinderte Kinder und € 1 Milliarde zusätzlich für PflegerInnen. Außerdem: Bis zum Jahr 2022 Schaffung eines Pflegegarantiefonds, gespeist aus Bundesmitteln, Landesmitteln und Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer, Übernahme einer Ausfallshaftung durch den Bund und damit Sicherstellung der Pflege der Menschen. Über Pflegegarantiefonds (qualitative) Steuerung der Pflege und Betreuung – selbstverständlich individuell je nach Bundesland, da die Art der benötigten Versorgung in den Bundesländern variiert. Dadurch wäre eine

  • solidarische und faire Kostenbeteiligung zwischen Bund und Ländern,
  • eine verwaltungsschonende Finanzierung aus einem Topf und besonders wichtig die bestmögliche Pflege für alle, unabhängig von der Größe ihrer Brieftasche und damit keine 2-Klassen-Pflege, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen der Menschen sichergestellt.

Pflege Professionell: Was werden Sie beitragen, damit man in Österreich je nach Bundesland nicht unterschiedlich hohe Kostenbeträge für ein und dieselbe Leistung entrichten muss?

Josef Muchitsch: Durch das vorgeschlagene Konzept eines Pflegegarantiefonds sollen sowohl bundesweit spezifische wie auch österreichweit einheitliche (Mindest-) Kriterien festgelegt werden. Das umfasst selbstverständlich ebenso eine schrittweise Harmonisierung und damit Gleichbehandlung aller pflegebedürftigen Personen in Österreich.

Pflege Professionell: Im letzten Finanzausgleich ist es gelungen, bis zum Jahre 2021 eine jährliche Finanzierung von € 18 Mio. für Hospiz und Palliative Care bereitzustellen. Das ist ein großer Erfolg. Gleichzeitig kommt das Geld aus drei verschiedenen Quellen, nämlich der Sozialversicherung, dem Pflegefonds und aus Landesmitteln. Was werden Sie tun, dass die Mittel bei den Menschen auch rasch ankommen? Welche Lösung schlagen Sie vor, damit nicht Anbieter von Leistungen vor Ort mit den drei verschiedenen Geldgebern nach drei verschiedenen Vorschriften abrechnen müssen?

Josef Muchitsch: Die für den Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung gestellten Mittel sollen über das bewährte System des Pflegefonds zwischen Bund und Ländern abgewickelt werden. Es ist – ebenso wie bereits in der Vergangenheit – im Bereich der Dienstleistungen der finanzielle Mehrbedarf für Hospiz und Palliativversorgung durch das Bundesland dem Bund zu melden. Dadurch kommt es auch zu keinem unnötigen Verwaltungsaufwand für die AnbieterInnen vor Ort.

Pflege Professionell: In Städten werden mehr Menschen in Institutionen versorgt als auf dem Land. Dies ist vor allem auf räumliche Unterschiede der Infrastruktur und der angebotenen Pflegeleistungen zurückzuführen. Die Bundesländer erhalten über den Pflegefonds für Pflegeleistungen finanzielle Unterstützung, setzen diese aber nicht immer ein. Würden Sie die Bundesländer auffordern, mehr in Pflegeleistungen zu investieren?

Josef Muchitsch: Das stimmt so nicht. Bei Einführung des Pflegefonds im Jahr 2011 wurde die Pflegedienstleistungsstatistikdatenbank eingeführt. In diese müssen die Bundesländer dem Bund jährlich ihre Aufwendungen für die Pflegedienstleistungen einspeisen. Basierend auf diesen Rückmeldungen erfolgt die Auszahlung der Mittel aus dem Pflegefonds. Der Aufwand der Länder für die Pflegedienstleistungen wird im jährlich erscheinenden Pflegevorsorgebericht veröffentlicht. Auch anzumerken ist, dass im Pflegefondsgesetz ein sogenannter Richtversorgungsgrad normiert ist. Dieser sieht vor, dass die Länder den Versorgungsgrad in ihrem jeweiligen Bundesland konstant ausbauen müssen (und damit mehr Dienstleistungen für mehr Menschen zur Verfügung stellen müssen), um die Mittel aus dem Pflegefonds zu bekommen.

Pflege Professionell: Der Bericht der Volksanwaltschaft hat so einige Wellen geschlagen. Handelt es sich Ihrer Meinung hierbei um Einzelfälle und wie wollen Sie diese Situationen ändern? In den letzten Wochen wurden sehr medienwirksam Missstände in Pflegeeinrichtungen aufgezeigt. Mit welcher Strategie wollen Sie solchen Mängeln in Zukunft begegnen? Beschäftigte in den österreichischen Alten- und Pflegeheimen klagen, dass die Arbeit immer dichter wird und ständig neue Aufgaben dazu kommen. Letztlich bleibt immer weniger Zeit für die Auseinandersetzung mit den BewohnerInnen und die Gestaltungsmöglichkeiten der TrägerInnen sind begrenzt. Faktum ist, dass die Pflege „mehr Zeit“ benötigt. Welche Lösungsansätze haben Sie hierfür?

Josef Muchitsch: Es hat sich bestätigt, dass es richtig war, dass wir der Volksanwaltschaft als Einrichtung des Bundes die Kontrollmöglichkeit über soziale Einrichtungen gegeben haben. Die Qualität der Pflege in Österreich ist grundsätzlich sehr gut. 98% der PflegerInnen leisten hervorragende Arbeit und kümmern sich aufopfernd mit vollstem Einsatz um unsere Angehörigen. Es gibt sehr viele Heime, die eine ausgezeichnete Qualität der Pflege sicherstellen. Aber – und das hat der Bericht gezeigt – es gibt in manchen Bundesländern auch Heime, in denen die Strukturen nicht gut sind, das nötige Arbeitsumfeld für PflegerInnen nicht vorhanden ist und dann – und das ist menschlich – Fehler passieren. Es ist wichtig, diese Diskussion sachlich zu führen. Es gibt immer wieder den Versuch, auf den Rücken der PflegerInnen Politik zu machen. Damit führt man weder Lösungen herbei, noch hilft man den Menschen. Was passiert ist, ist, dass ein ganzer Berufsstand, der das nicht verdient hat, diskreditiert wird. Deswegen ist es so wichtig, zu betonen: Die Pflegerinnen und Pfleger in Österreich leisten dort, wo man sie lässt, hervorragende Arbeit. Wo strukturelle Defizite bestehen, ist das jeweilige Bundesland aufgerufen, diese umgehend zu beseitigen und eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung sowie ein Arbeitsumfeld, in dem man arbeiten kann, herzustellen. Aus diesem Grund wurde vom Sozialminister umgehend ein Pflegegipfel einberufen, bei welchem die Länder Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Missstände präsentiert haben. Auch die mit Wirksamkeit ab Jänner 2017 beschlossenen Maßnahmen im Pflegefondsgesetz (Ausstattung von mindestens 50 % der Heime mit Qualitätszertifikaten) werden zu einer Steigerung der Qualität und besseren Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal führen. Auch sieht das von Sozialminister Stöger präsentierte Konzept die Investition von in Summe € 1 Milliarde in die Pflegeberufe (gegenfinanziert durch die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Superreiche) und damit auch in die Qualität vor.

Pflege Professionell: In anderen europäischen Ländern übernimmt die akademisierte Pflege zunehmend Tätigkeiten von der Medizin. Auch im niedergelassenen Bereich. Dies hat sowohl qualitative als auch wirtschaftliche Vorteile. Welches Konzept legen Sie diesbezüglich vor?

Josef Muchitsch: Wie bei der vorherigen Frage bereits ausgeführt, besteht größte Hochachtung und Respekt vor dem Berufsbild der PflegerInnen – und zwar in sämtlichen ausgebildeten Graden. Von Seiten des Sozialministeriums wurden bereits in der Vergangenheit diplomiertem Pflegepersonal Tätigkeiten übertragen, die bisher ausschließlich von MedizinerInnen durchgeführt wurden. So sind nunmehr seit einigen Jahren Begutachtungen nach dem Bundespflegegeldgesetz bei Erhöhungsanträgen ab der Stufe 3 grundsätzlich bei Vorhandensein von diplomierten PflegerInnen durchzuführen, da sich gezeigt hat, dass deren pflegerische Expertise, insbesondere in den höheren Pflegegeldstufen, bei der Begutachtung von enormer Bedeutung sind. Auch die Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege, rund 20.000 jährlich, werden ausschließlich von diplomiertem Pflegepersonal durchgeführt und erfreuen sich aufgrund der hochprofessionellen, umfassenden und einfühlsamen Beratung größter Beliebtheit bei den besuchten Personen. Es gibt aber leider auch Fälle, bei denen mit ausländischen PflegerInnen über fragwürdige Agenturen ein „nicht seriöses Geschäft“ betrieben wird – um es freundlich auszudrücken. Über diese Agenturen werden Frauen aus dem Ausland in der 24-Stunden- Betreuung vermittelt und ausgebeutet. Auch hier gilt es, verstärkt das Augenmerk darauf zu richten. Gefragt ist hier in erster Linie der Wirtschaftsminister, dem die Kontrolle dieser Agenturen unterliegt.

LeserInnenfrage: Wie werden Sie ganz allgemein mit den steigenden Kosten im Gesundheitswesen umgehen? Kommt für Sie eine Limitierung von Gesundheitsleistungen in Frage ( z.B. ab einem gewissen Alter keine Knie-Op)?

Josef Muchitsch: Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass Behandlungen, die die Menschen benötigen, von der sozialen Krankenversicherung übernommen werden – auch im hohen Alter. Österreich darf keinesfalls dem englischen Beispiel folgen, bei dem ab einem gewissen Alter keine kostenintensiven Operationen mehr geleistet werden. Im Gegenteil, wir investieren Jahr für Jahr mehr in die öffentliche Gesundheitsversorgung. Mit dem Kostendämpfungspfad, der vorsieht, dass die Ausgaben für die öffentliche Gesundheitsversorgung stufenweise von 3,6 Prozent im Jahr 2017 bis nur mehr 3,2 Prozent im Jahr 2021 steigen dürfen, tragen wir Sorge dafür, dass unser Gesundheitssystem langfristig abgesichert ist.

LeserInnenfrage: Finden Sie es notwendig, dass Pharmastudien von Medikamenten von unabhängigen Forschern geprüft werden?

Josef Muchitsch: Von der Pharmaindustrie unabhängige Forscherinnen und Forscher tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass eine objektive Beurteilung von Pharmastudien möglich ist.

LeserInnenfrage: Kommt für Sie eine Kompetenzerweiterung ähnlich wie in den nordischen Ländern in Frage?

Josef Muchitsch: Der Bedarf an hochqualifizierten Pflegekräften wird in Zukunft weiterhin steigen. Mit der GuKG Novelle 2016 haben wir mit der Überführung der Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in den tertiären Bereich eine wichtige Maßnahme gesetzt, um die Professionalisierung des Berufs weiter voranzutreiben. Langfristig werden wir uns auch mit der Frage einer Ausweitung der Kompetenzen beschäftigen müssen.

LeserInnenfrage: Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz ist zeitlich sehr eng. Die Verantwortung ähnlich wie die der Diplomierten. Was ist Ihre Meinung zu dieser Ausbildung?

Josef Muchitsch: Wir haben mit der Schaffung des dritten Pflegeberufs, der Pflegefachassistenz, auf den Bedarf, mit dem wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten konfrontiert sein werden, reagiert. Die GuKG-Novelle 2016 stellt sicher, dass die Pflegenden ihren Qualifikationen entsprechend eingesetzt werden. Gerade der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege war oft mit Tätigkeiten überfrachtet, die nicht der hohen Qualifikation entsprachen.

LeserInnenfrage: Österreich hat im Vergleich zu anderen Ländern viele Spitalsbetten. Was werden Sie tun, um die Primärversorgung voranzutreiben?

Josef Muchitsch: Wir haben mit dem Beschluss des Primärversorgungsgesetzes im Nationalrat einen wichtigen Schritt gesetzt, um den Ausbau von regionalen Gesundheitszentren voranzutreiben. Jetzt geht es an die Umsetzung – wir wissen übrigens von vielen Ärztinnen und Ärzten, dass das Interesse an der Arbeit in einem regionalen Gesundheitszentrum sehr groß ist.

LeserInnenfrage: Wie wollen Sie alle Stakeholder im Gesundheitswesen einbinden, um eine effektive und effiziente Versorgung der Menschen zu gewährleisten?

Josef Muchitsch: Eine multidisziplinäre Zusammenarbeit ist das Um und Auf bei der optimalen Versorgung der PatientInnen. Diese Zusammenarbeit wird in den regionalen Gesundheitszentren explizit gefördert – ganz im Sinne der Patientinnen und Patienten.

LeserInnenfrage: Von wem lassen Sie sich über das Gesundheitswesen beraten?

Josef Muchitsch: Ich greife auf die Expertise zahlreicher Menschen zurück, das beginnt bei den Menschen, die jeden Tag in unserem Gesundheitswesen tätig sind bis hin zu Expertinnen und Experten, die sich auf wissenschaftlicher Ebene mit Fragen der optimalen Gesundheitsversorgung beschäftigen. Ergänzend dazu sind mir die in der Realität nahe gebrachten praxisbezogenen Beispiele in persönlichen Gesprächen sehr wichtig.

LeserInnenfrage: Warum gibt es in Österreich das Berufsbild der School Nurse nicht. Obgleich scheinbar immer mehr Kinder übergewichtig sind, sich nicht sinnvoll ernähren und bewegen. Sind Sie der Meinung, dass Schulärzte die Situation unter Kontrolle haben?

Josef Muchitsch: Die gesunden Kinder von heute sind die gesunden Erwachsenen von morgen. Daher gilt es, mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention sehr früh anzusetzen. Die Schule spielt hier sicherlich eine wichtige Rolle, aber ich bin der Meinung, dass damit schon viel früher begonnen werden muss. Wir haben österreichweit viele gute Programme und Initiativen, wie zum Beispiel die Frühen Hilfen.

LeserInnenfrage: Wie ist Ihre Meinung zu Gesundheitserziehung und Schulungen von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern?

Josef Muchitsch: Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, begonnen bei Kindern bis zu den Erwachsenen, gehört auf jeden Fall gefördert. Gesunde Kinder von heute werden zu gesunden Erwachsenen von morgen.

LeserInnenfrage: Warum entscheidet die GKK, welche Produkte in den Wundkoffer kommen, obwohl nicht mal die eigenen Ambulanzen an der GKK mit gewissen Wundspühllösungen oder Verbandsstoffen arbeiten, da es Studien gibt? (Beispiel Prontosan, das zu basisch ist, um Keime abzutöten.)

Josef Muchitsch: Die Produkte des Verbandstoffkatalogs werden im Normalfall nicht von der GKK alleine ausgesucht. In Wien gibt es dazu beispielsweise eine Arbeitsgruppe aus ExpertInnen aus dem Bereich der medizinischen Hauskrankenpflege, dem Spitalsbereich und der Ärztekammer. Diese wählen die Produkte nach medizinischen und pflegerischen Kriterien und es gibt für jedes Produkt auch Alternativen.

LeserInnenfrage: Warum wird von Seiten der Politik nicht mehr Förderung in die Prävention und Wissensvermittlung von Gesundheits- und Krankheitswissen gesteckt, um Überforderung auf diesem Sektor zu minimieren?!

Josef Muchitsch: In den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung werden in Österreich seit Jahren verschiedene Maßnahmen gesetzt und laufend ausgebaut. Das beginnt damit, dass wir allen Kinder gleiche Chancen auf ein gesundes Leben ermöglichen wollen – etwa mit Projekten wie „Frühe Hilfen“, die Familien in belastenden Situationen unterstützen. Auch Gesundheitskompetenz spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung der Gesundheit: So hilft etwa die neue telefonische Gesundheitsberatung 1450 Menschen dabei, rasch die richtige Anlaufstelle für gesundheitliche Probleme zu finden.

 

Die komplette Ausgabe zum Thema „Das Gesundheitswesen hat die Wahl…“ können Sie sich kostenfrei unter https://pflege-professionell.at/fachmagazin herunterladen.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)