Kommentar zum Bericht „Liebevolle Zuwendung zu jedem Menschen, gegenseitige Wertschätzung und Achtung?“

23. Januar 2021 | Erleben, Gastkommentare | 0 Kommentare

Der Erfahrungsbericht von Frau Marth macht betroffen. Es drängt sich unweigerlich die Frage auf, wie es dem Patienten ergangen wäre, wenn er keine Angehörigen hätte, die seine Interessen vertreten können.

Eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus bedeutet für die Patient*innen,  und meist auch für ihre Angehörigen eine beträchtliche emotionale Belastung und immer auch eine Ausnahmesituation. Inzwischen ist es hinlänglich bekannt, dass die Aufnahme-Situation eine Art Schlüsselsituation darstellt und daher entsprechende Sorgfalt erfordert.

Mit der Gestaltung der Aufnahme besteht die erste Möglichkeit, eine Vertrauens- und Beziehungsbasis zwischen den Patient*innen, Pflegepersonen, Ärzt*innen und Angehörigen zu schaffen. Bereits bei der Aufnahme werden die Weichen für das Gelingen einer Betreuung gestellt.

Es geht also um weit mehr, als um die Sammlung von Informationen und das Abarbeiten von Checklisten. Daher ist es bemerkenswert, dass die Aufnahme in diesem Fall einer Kollegin in Ausbildung alleine überlassen wurde. Wenn dabei bedeutsame Faktoren, wie eine bestehende Macula-Degeneration oder eine Gehbehinderung nicht erfasst werden, kann sich das für die Patient*innen fatal auswirken.

Dass ein hochaltriger Patient in einer fremden Umgebung, noch dazu mit Schmerzen aufgrund einer Serienrippenfraktur, zeitweise  „verwirrt“ oder apathisch reagiert, ist nicht überraschend. Wenn ihn aber Pflegepersonen und Ärzt*innen, deshalb kurzerhand als „dement“ einstufen, zeugt das von erschreckendem Mangel an Fachwissen, Empathie und Sorgfalt.

Die Entlassung des Patienten in diesem Bericht mutet wie ein Lehrbeispiel an,-  ein Beispiel dafür, wie Entlassungen nicht erfolgen dürfen. Ein gelingendes Entlassungsmanagement soll die weitere Versorgung der Patient*innen im häuslichen Bereich sicherstellen. Dem Bericht nach wurde der alte Mann (nach mehrmaligem Verschieben des Entlassungs-termines) nach Hause entlassen, ohne Rezepte für die benötigten Medikamente, ohne Arztbrief, ohne seine Toilettentasche. Es entsteht der Eindruck, das Entlassungsmanagement bestand nur aus der Organisation des Transportes.

Mit der Annahme, „die Angehörigen werden’s schon richten“ wird übersehen, dass bereits solche organisatorischen Versäumnisse zu einer Überforderung des häuslichen Betreuungssystems führen können.

Die erneute stationäre Aufnahme des Patienten innerhalb kurzer Zeit ist die logische Konsequenz einer solchen „ungeschützten“ Entlassung.

Der Vater von Frau Marth hat den Vorteil, dass sich seine Tochter als  Pflegeexpertin für ihn einsetzen und die erlebten organisatorischen Defizite ausgleichen kann. Andere Patient*innen und Angehörige sind der unzureichenden Organisation und der wenig achtsamen Haltung dieses Teams schlicht ausgeliefert.

Im Bericht von Frau Marth geht es aber nicht um Schuldzuweisungen, es geht vielmehr um einen Impuls zur Reflektion, darum aus Fehlern (anderer) zu lernen und vielleicht auch um die Frage: „Wären solche Erfahrungen auch an unserer Station möglich?“

Bericht von Ingrid Marth

Autor

  • Angelika Feichtner

    MSc (Palliative Care), diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, langjährige Pflege- und Lehrtätigkeit im Bereich von Palliative Care und Hospizarbeit, Fachbuch-Autorin, Mitglied der Ethik-Gruppe der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG).