Übertherapie in der Intensivmedizin: Das Medizinproblem dieses Jahrhunderts
Zitat aus dem Artikel: „Viele denken eine Patientenverfügung würde hier zuverlässig schützen“.
Will man das Patientenverfügungsgesetz richtig verstehen, dann könnte die Patientenverfügung tatsächlich zuverlässig schützen. Ich sehe Sinn und Zweck einer Patientenverfügung primär darin, den Bedürfnissen des Verfügers gerecht zu werden und erst sekundär darin, mit der Patientenverfügung Rechtssicherheit für Ärzte zu schaffen.
- Eine Patientenverfügung soll helfen sich eine eigene Meinung zur Betreuung und Behandlung am Lebensende zu bilden, seine Wünsche für sein eignes Lebensende zu erkennen und solche als den Patientenwillen zu formulieren.
- Das in der Folge regelmäßige (das BMJV.de empfiehlt alljährliche) Erneuern einer Patientenverfügung zielt darauf ab, die vom Verfüger getroffene Entscheidung (eine medizinische Maßnahme abzulehnen) zu überdenken und gegebenenfalls zu stärken.
- Nicht zuletzt will eine Patientenverfügung der rote Faden im Gespräch zwischen Verfüger mit seinen Angehörigen sein. Diesen Punkt sehe ich als den wohl wichtigsten Teil einer Patientenverfügung überhaupt. Ja, auch der Inhalt einer Patientenverfügung ist wichtig, aber noch wichtiger ist meines Erachtens, dass und wie dieser kommuniziert wird. Denn fast immer sind es die Angehörigen, die den Patienten auf die Schiene der Medizinmaschinerie setzen, weil sie – vielleicht – nicht wissen, was sich der Patient an seinem Lebensende wirklich wünscht. Der im Artikel zitierte „nicht wackelige Vorsorgebevollmächtigte“ wird auch nur dann gegen ärztlichen Paternalismus „standfest“ sein können, wenn er vom Verfüger mehrmals gehört hat, was dessen tatsächlicher Wunsch ist.
Erst wenn die Patientenverfügung die Bedürfnisse des Verfügers (späteren Patienten) erfüllt hat, macht es eventuell Sinn darüber zu diskutieren, was der Patient (noch) davon haben kann, ob seine Patientenverfügung vor Gericht mehr oder weniger Einfluss hat.