„Mit der gesetzlichen Verordnung zur Finanzierung von Corona-Sonderprämien in der Langzeitpflege hat die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt getan. Allerdings ist es nach den Lippenbekenntnissen aus der Corona-Hochzeit nun erforderlich, dieses Zeichen der echten WERTschätzung auf weitere Bereiche der beruflichen Pflege auszuweiten. Denn nicht nur in der Altenpflege, sondern auch in vielen anderen Settings sind Pflegefachpersonen durch das Virus besonders belastet und damit auch deutlich gefährdet. Dies sollte dementsprechend auch mit einer Ausweitung der Sonderprämien honoriert werden. Überall dort, wo professionell Pflegende tagtäglich zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung beitragen und gleichzeitig einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, wie beispielsweise in Stationen, in denen Corona-Patienten versorgt wurden oder in Notaufnahmen, müssen die Prämien als Selbstverständlichkeit betrachtet werden“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat die Bundesregierung die Auszahlung von Corona-Sonderprämien für berufliche Pflegende auf den Weg gebracht. Beschäftigte in der Altenpflege erhalten 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung. Die Bundesländer und die Arbeitgeber in der Pflege können den Bonus auf 1.500 Euro aufstocken. Einige Länder, wie Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eine Aufstockung zugesagt. Der Bonus soll mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt werden. Die Corona-Prämie ist bis 1.500 Euro steuerfrei.
„Zu behaupten, die berufliche Betroffenheit einer Pflegefachperson sei mit Ausnahme der ambulanten und stationären Langzeitpflege nicht konkret abbildbar und daher eine Zahlung nicht steuerbar, werden wir nicht akzeptieren! An die Arbeitgeber, insbesondere die Deutsche Krankenhausgesellschaft gerichtet, fordern wir auf der Bundesebene ein entsprechendes gemeinsames Engagement zur Erreichung des Ziels, eine öffentlich finanzierte Corona-Prämie für betroffene Pflegefachpersonen zu erreichen. Ob nun durch eine übertarifliche Bezahlung mit anschließender Refinanzierung oder durch andere Wege – das Engagement jeder betroffenen Pflegefachperson muss honoriert werden!“, sagt Mai.
Hintergrund: Mittlerweile wurden in allen Bundesländern umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Verlangsamung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus getroffen. Die Zahl der in Rheinland-Pfalz bestätigten Fälle ist mittlerweile auf 6.883 (Stand: 19.06.) gestiegen.
Die Landespflegekammer steht in engem und ständigen Austausch mit sämtlichen relevanten Stellen und Behörden zur aktuellen Lage. Das gemeinsame Ziel aller Anstrengungen ist es, die aktuelle Lage laufend zu bewerten und Maßnahmen zu treffen, die die adäquate Versorgung im Gesundheitswesen kurz-, mittel- und langfristig sicherstellen.
Als Pflegekammer Rheinland-Pfalz haben wir eine Task-Force einberufen, die insbesondere die Situation in den Pflegesettings laufend analysiert und Maßnahmen mit den Partnern in Rheinland-Pfalz und auf der Bundesebene abstimmt. Schwerpunkte sind derzeit die Versorgungslage innerhalb des Gesundheitswesens, Sonder-Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegefachpersonen und die Sicherstellung der personellen Ressourcen in der pflegerischen Versorgung.