KAV begrüßt die geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes

7. Juli 2016 | News Österreich | 0 Kommentare

Wien (OTS) – Als größter Gesundheitsdienstleister Österreichs begrüßt der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) die geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ausdrücklich. Damit der Pflegebereich für die steigenden Anforderungen der Zukunft gerüstet ist – älter werdende Patientinnen und Patienten, eine Zunahme chronischer Erkrankungen, immer komplexere Krankheitsbilder – braucht es eine Aufwertung der Ausbildung und eine Differenzierung der Berufsbilder.

Steigender Bedarf an Pflegekräften muss gedeckt werden Für Evelyn Kölldorfer-Leitgeb, Direktorin für Organisationsentwicklung ist die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ein großer Schritt, den Pflegeberufen ein modernes, kompetenzorientiertes Berufsgesetz zu geben und damit nicht nur die PatientInnenversorgung zu verbessern und die PatientInnenensicherheit zu gewährleisten, sondern auch die Berufszufriedenheit zu stärken und zu sichern. „Wir sehen in den letzten Jahren, dass sowohl der Bedarf an Pflegekräften steigt als auch die Anforderungen an den Beruf. Daher müssen wir die Ausbildung attraktiver machen und Entwicklungsperspektiven ermöglichen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir in Zukunft ausreichend Nachwuchs im Pflegebereich bekommen. Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes hakt genau hier ein: Sie hebt die Pflegeausbildung auf akademisches Niveau, macht sie damit vielseitiger und eröffnet Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln. Ebenfalls gelingt mit der Novelle ein durchlässiges Ausbildungsmodell. Die KAV-ExpertInnen konnten sich im Gesetzwerdungsprozess, welcher auf Initiative der Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely gestartet wurde, umfassend einbringen. Wir sind froh, dass Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser das Gesetz nun zum Beschluss dem Nationalrat vorlegt.“

„Die Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren des KAV haben sich seit Beginn der Überlegungen zum GuKG intensive Gedanken gemacht. Das Bekenntnis der Führungskräfte der Pflege ist ganz klar, 3 Berufsgruppen innerhalb der Pflege sind gut in das System zu integrieren und sinnvoll. Der genaue Einsatz vor Ort richtet sich nach der medizinisch-pflegerischen Zielsetzung, Ausrichtung der Abteilung bzw. dem PatientInnenklientel,“ so Günter Dorfmeister, Pflegedirektor des Wilhelminenspitals. Zur Angst, dass zukünftig nur Pflegepersonen mit einer akademischen Ausbildung in die Managementebenen aufsteigen können merkt er an: „Wir leben das moderne Management im KAV – die besten Köpfe optimal eingesetzt, das ist der wichtigste Maßstab.“

„Dem gehobenen Dienst werden künftig zwei Assistenzberufe zur Verfügung stehen, an welche entsprechend der settingsspezifischen Erfordernisse und gesetzlichen Grundlagen delegiert werden kann. Mit der Pflegefachassistenz wird eine neue, qualifizierte Berufsgruppe geschaffen, die im Unternehmen KAV eine fundierte zweijährige Ausbildung erfahren wird. Die Kompetenzen des gehobenen Dienstes wurden darüber hinaus so erweitert, dass er in der direkten PatientInnenversorgung einen wesentlichen, unverzichtbaren Stellenwert einnimmt. Die Berufszufriedenheit wird sich für alle Berufsgruppen verbessern, da der Einsatz der Pflegelevels künftig ausschließlich entsprechend deren Qualifikation sein wird und das Gesetz durch seine zeitgemäße Gestaltung eine Aufwertung des Berufsbildes u.a. durch Entfernung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit sich bringt,“ betont Silvia Riepl, Pflegedirektorin des Kaiser-Franz-Josef-Spitals

Kritik an der GuKG-Novelle nicht nachvollziehbar Die Kritik an der Gesetzesnovelle kann der KAV nicht nachvollziehen. Die Umgestaltung der Ausbildung auch für die Pflegeassistenz und die Pflegefachkräfte sieht der KAV vielmehr als Vorteil, da sie zu einer Steigerung der vorhandenen Kompetenzen führen wird. Dass damit eine Verdrängung vom gehobenen Dienst hin zur Pflegeassistenz oder den Pflegefachkräften vorgenommen werden soll, um Kosten zu sparen, kann der KAV nicht nachvollziehen. Es gibt Aufgabenbereiche für die eine gehobene Ausbildung unabdingbar ist – daran ändert auch eine Gesetzesnovelle nichts. Dementsprechend wird der KAV auch in Zukunft auf den optimalen Mix zwischen Absolventinnen und Absolventen aller Pflegeausbildungen zurückgreifen.

„Die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verankerte Berufsberechtigung ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gehobenen Dienst, unabhängig davon, ob sie einen Bachelorabschluss oder eine Diplomabschluss haben, gleichwertig. Der KAV unterscheidet weder bei der Anstellung noch bei der Bezahlung und selbstverständlich auch nicht bei sämtlichen Fort- und Weiterbildungen zwischen Diplom und BachelorabsolventInnen. Leitend für Fort- und Weiterbildungen, sowie Karrieremöglichkeiten wird, wie bisher, neben dem Unternehmensbedarf der individuelle Karriereplan der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein,“ versichert Evelyn Kölldorfer-Leitgeb.

Mit diesen drei Stufen im Bereich der Pflege wird es auch in Zukunft möglich sein, die optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten zu garantieren. Astrid Engelbrecht, Pflegedirektorin des Krankenhaus Hietzing, mit neurologischem Zentrum Rosenhügel, betont abschließend: „Für die PatientInnen und BewohnerInnen bedeutet dies, dass sie im Unternehmen KAV, wie bisher auf Pflegepersonen treffen, die im Unternehmen hoch qualifiziert ausgebildet und künftig noch mehr entsprechend ihres Qualifikationslevels eingesetzt werden können. Österreich folgt damit internationalen Beispielen.“

 

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)