Wien (PK) – Die Registrierung von Angehörigen der Gesundheitsberufe diene der Qualitäts- beziehungsweise Patientensicherheit und man trage damit der EU-Freizügigkeit im Gesundheitsbereich Rechnung. So argumentieren SPÖ und ÖVP die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Gesundheitsberuferegisters, das sie im heutigen Gesundheitsausschuss des Nationalrats gemeinsam mit den Grünen auf den Weg brachten. Verortet wird das Register im Gesundheitsministerium, befüllt wird es von Bundesarbeiterkammer (AK) und Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) – je nachdem, ob jemand unselbständig oder selbständig im Gesundheitsbereich beschäftigt ist. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser schließt Abstimmungsprobleme zwischen den Registrierungsbehörden AK und GÖG grundsätzlich aus.
Vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) bis zur Kennzeichnung von Lebensmitteln reichte heute das übrige Debattenspektrum des Gesundheitsausschusses. Ausgangspunkt dafür waren Anträge von FPÖ und Team Stronach, wobei das Freiheitliche Anliegen, den VKI aufzudotieren, dem Wirtschaftsausschuss zur Debatte empfohlen wurde. Die Vorstöße für eine bessere Konsumenteninformation auf Nahrung schürten zwar eine intensive Debatte, blieben letztlich aber in der Minderheit. Über einen Antrag der Regierungsfraktionen zur Änderung des Tierärztegesetzes wurde zwar weniger diskutiert, der Ausschuss verabschiedete ihn aber einstimmig, weil damit ein EU- Vertragsverletzungsverfahren abgewendet wird.
Kontaktaufnahme zur Registrierung durch AK und GÖG
Im ersten Schritt wird das Gesundheitsberuferegister die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch- technische Dienste umfassen, geht aus den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag hervor. Umgesetzt werden damit EU-Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Ziel ist nicht zuletzt, anhand von Mindestnormen bei Qualifikationen die berufliche Migration im Gesundheitssektor und somit den Informationsaustausch zu erleichtern, worin Johann Hechtl (S) einen großen Mehrwert sieht. Seitens der SPÖ wurde zum Abänderungsantrag erläutert, unselbständig Beschäftigte würden künftig zwecks Registrierung von der Arbeiterkammer kontaktiert, Selbständige von der Gesundheit Österreich GmbH. Dennoch führe das Gesundheitsministerium eine gemeinsame Liste, betonte Bundesministerin Oberhauser: „Für die Betroffenen ändert sich nichts“.
Die Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) und Gerald Loacker (N) stießen sich dennoch an der zweigeteilten Zuständigkeit bei der Registrierung. Die Grünen hießen den Gesetzesvorschlag grundsätzlich gut, Karl Öllinger regte aber einige Verbesserungen bei den Registrierungsdaten sowie beim Datenzugriff im Gesetzestext an, die Ministerin Oberhauser gerne aufnahm.
Gemäß Regierungsprogramm sollen mit dem Gesundheitsberuferegister- Gesetz einheitliche Rechtsgrundlagen für die Registrierung nicht- ärztlicher Gesundheitsberufe, die über keine Standesvertretung verfügen, geschaffen werden. Außerdem werden damit sowohl die Berufsanerkennungs- als auch die Patientenmobilitäts-Richtlinien der EU umgesetzt. Die Erfassung der Angehörigen von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste wird als wichtiger Beitrag zur Bedarfs- und Ressourcenplanung im österreichischen Gesundheitswesen gesehen. Für den Aufbau des Registers 2017 sowie jährliche Folgekosten im Betrieb sind jeweils rund 120.000 € veranschlagt. Tragen werden diese Kosten die Registrierungsbehörden, wobei die Arbeiterkammer für rund 90.000€ aufkommt. Miterledigt wurde mit dem mehrheitlich angenommenen Gesetzesentwurf ein Antrag der Regierungsparteien zur Schaffung eines Registers für medizinisch-technischen Dienste (MTD), um berufsrechtliche Regelungen im MTD-Gesetz rückgängig zu machen (1706/A ).