Gesundheitsberuferegister bringt mehr Rechtssicherheit, Qualitätssicherung und Patientenschutz

2. Januar 2017 | Politik | 0 Kommentare

Wir verfügen über genaue Zahlen darüber, wie viele Hebammen in Österreich insgesamt oder in einem bestimmten Bundesland tätig sind. Genauso konkrete Aussagen können darüber getroffen werden, wie viele Menschen in Österreich als Ärztinnen und Ärzte arbeiten, welchem Fachbereich sie angehören und über welche Fort- und Weiterbildungsdiplome sie verfügen.

Ganz anders ist der Informationsstand, wenn es um die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe oder die Angehörigen der gehobenen medizinisch technischen Dienste geht. Bis vor Kurzem war eine Registrierung dieser Gesundheitsberufe rechtlich nicht vorgesehen, in der Vergangenheit erfolgte die Bedarfsplanung daher nicht basierend auf abschließenden Daten, sondern musste durch das Zusammenführen von diversen Statistiken, wie Bilddokumentation und Krankenanstaltenstatistiken, eruiert werden. Ganz anders ist der Informationsstand, wenn es um die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe oder die Angehörigen der gehobenen medizinisch technischen Dienste geht. Bis vor Kurzem war eine Registrierung dieser Gesundheitsberufe rechtlich nicht vorgesehen, in der Vergangenheit erfolgte die Bedarfsplanung daher nicht basierend auf abschließenden Daten, sondern musste durch das Zusammenführen von diversen Statistiken, wie Bilddokumentation und Krankenanstaltenstatistiken, eruiert werden.

Mit dem Register wird sowohl für PatientInnen und DienstgeberInnen als auch für die Berufsangehörigen selbst Rechtssicherheit geschaffen. Der Qualitätssicherung und dem PatientInnenschutz wird mit dem öffentlich einsehbaren Teil des Registers, wie es auch bei anderen Berufsregistern der Fall ist, Rechnung getragen. Berufsangehörige bekommen die Möglichkeit freiwillig zusätzliche Informationen, wie beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse, Arbeitsschwerpunkte, besondere Zielgruppen und Spezialisierungen bis hin zu berufsbezogenen Telefonnummern und E-Mailadressen eintragen zu lassen, um sowohl PatientInnen und KlientInnen als auch Gesundheitseinrichtungen als potentielle ArbeitgeberInnen entsprechend zu informieren.

Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) wurde mit der Führung des Gesundheitsberuferegisters beauftragt, wobei die technische Infrastruktur hierfür vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Verfügung gestellt wird. Bei jenen Angehörigen eines Gesundheitsberufs, die aufgrund der Ausübung ihres Berufes Arbeiterkammermitglieder sind, erfolgt die Registrierung durch die Bundesarbeiterkammer, bei allen anderen fungiert die Gesundheit Österreich GmbH als Registrierungsbehörde. Mit 1. Jänner 2017 ist die Einrichtung des Gesundheitsberuferegisters vorgesehen, ab 2018 haben die Berufsangehörigen ein Jahr Zeit, sich registrieren zu lassen. Personen, die erst 2018 mit ihrer Berufsausübung beginnen, müssen vor Aufnahme der Berufstätigkeit die Registrierung beantragen. Trotz seiner Bedeutung für die Qualitätssicherung, für die PatientInnensicherheit und nicht zuletzt für die Bedarfsplanung im Gesundheitswesen, hat das Gesetzgebungsverfahren viel Zeit in Anspruch genommen. Nach einem Einspruch von zwei Bundesländern im Jahr 2013 konnte das Gesetz, trotz Beschlussfassung im National- und im Bundesrat, nicht kundgemacht werden. Wir freuen uns, dass nach intensiven Gesprächen mit den betroffenen Berufsgruppen, den Interessensvertretungen und den Bundesländern ein Gesetz beschlossen werden konnte, das den Weg zu einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Registrierung der Gesundheitsberufe öffnet.

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