Dem Lebensbegleitendem Lernen und die damit verbundene Entwicklung von Konzepten, die eine Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung an Hochschulen unterstützen, kamen in den Jahren 2011 bis 2020 eine vermehrte Aufmerksamkeit zu, da in diesem Zeitraum im Rahmen des Bund-Länder-Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ vielfältige Projekte gefördert wurden, die diesen Ansatz verfolgten (BMBF 2021). Zudem wurde durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.06.2002 eine zentrale Regelung im Hinblick auf die Entwicklung von Anrechnungsverfahren geschaffen. So sieht es der Beschluss vor, dass bis zu 50 Prozent eines Hochschulstudiums durch außerhochschulisch erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten ersetzt werden können, sofern ein Nachweis der Gleichwertigkeit erbracht wird (KMK 2002).
Vor diesem Hintergrund wurde auch an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) das Projektvorhaben „MainCareer – Offene Hochschule“ initiiert, welches von 2011 bis 2017 vom BMBF sowie in der ersten Förderphase zusätzlich durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde. Im Rahmen des Projektes wurde ein attraktiver Zugangsweg für Absolvent*innen der Weiterbildung zur/zum Fachpfleger*in für Psychiatrische Pflege in den Bachelor-Studiengang Pflege- und Case Management (B.Sc.) in Form eines pauschalen Anrechnungsverfahrens geschaffen, welches an der Frankfurt UAS zu diesem Zeitpunkt für den Bereich der psychiatrischen Pflege als ein innovativer Ansatz etabliert und somit von Grund auf neu zu konzipieren und zu erproben war. Als ein ausschlaggebender Vorteil der pauschalen Anrechnung ist im Vergleich zu den bereits praktizierten individuellen Verfahrensweisen hervorzuheben, dass der Prozess der Antragstellung für die Weiterbildungsabsolvent*innen maßgeblich vereinfacht wird, da die Prüfung der Gleichwertigkeit für das gesamte Weiterbildungsangebot durchgeführt wird und somit die individuelle Darlegung und Überprüfung von Kompetenzen auf Ebene der Einzelpersonen nicht mehr erforderlich ist. So ist eine erneute Prüfung des Verfahrens lediglich notwendig, wenn beispielsweise Änderungen am Weiterbildungs- oder Studiengangskonzept vorgenommen werden. Als eine Voraussetzung zur pauschalen Anrechnung wurde festgelegt, dass der Weiterbildungsabschluss an der Frankfurt UAS erworben sein muss und im Hinblick auf die Aktualität der erworbenen Kompetenzen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf (Schädle-Deininger et al. 2016a, S. 46 f.).
Die Etablierung des pauschalen Anrechnungsverfahrens war außerdem mit dem Anliegen verknüpft, insbesondere vor dem Hintergrund der internationalen Bildungssituation einen weiteren Schritt hin zur Förderung der Akademisierung in der Pflege zu leisten, obgleich es hierbei keinesfalls vordergründig war, den Absolvent*innen auf einem möglichst schnellen Weg den akademischen Abschluss zu ermöglichen, sondern es war vielmehr ein zentrales Bestreben, gerade aufgrund dieser verkürzten Bildungswege sicherzustellen, dass die für die pflegerische Praxis erforderlichen zentralen Kompetenzen nicht nur voll umfänglich, sondern vor allem auf akademischem Niveau erworben werden und die Übergänge zielgruppengerecht ausgestaltet bzw. an die Bedürfnisse und Bedarfe der Weiterbildungsabsolvent*innen angepasst werden (Schädle-Deininger 2020, S. 44). Demensprechend war neben einer qualitätsgesicherten Vorgehensweise auch der enge Austausch mit den Anrechnungsstudierenden bedeutsam, in den u.a. eine Befragung zu den Erfahrungen mit dem verkürzten Studium eingebettet wurde, auf Basis dessen Unterstützungsbedarfe frühzeitig erhoben und entsprechende Angebote bereits für die ersten Anrechnungsstudierenden entwickelt und bereitgestellt werden konnten. So wurden neben regelmäßigen Terminen zum Erfahrungsaustausch mit kleineren Schulungs- und Beratungseinheiten auch ein Beratungskonzept sowie Informationsmaterialien entwickelt, die nach Projektende in den Download- sowie Publikationsbereich von MainCareer auf die Homepage der Frankfurt UAS eingestellt wurden. Somit stand die Qualitätssicherung im gesamten Prozess sehr stark im Fokus, was zugleich dazu führte, dass das pauschale Anrechnungsverfahren seit dem Jahre 2016 in der nexus good practice Datenbank als ein gutes Beispiel ausgewiesen ist (HRK 2016). Außerdem ist hervorzuheben, dass die Teilnehmenden mit Abschluss der staatlich anerkannten Weiterbildung gemäß § 1 (1) Punkt 5 der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 16. Dezember 2015 eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten, die zur Aufnahme eines Studiums berechtigt, was ebenfalls dazu beitrug, dass die Wege in das Studium vereinfacht wurden.
Nach Abschluss des Projektes „MainCareer – Offene Hochschule“ sind nun fast vier Jahre vergangen. Das Angebot der Weiterbildung zur/zum Fachpfleger*in für Psychiatrische Pflege musste an der Frankfurt UAS aufgrund einer anderen Schwerpunktsetzung sowie organisatorischer Umstrukturierungsmaßnahmen zwischenzeitlich eingestellt werden, sodass für Absolvent*innen, deren Abschluss weiter zurückliegt, vor dem Hintergrund von Empfehlungen, die auf Basis des qualitätsbasierten pauschalen Anrechnungsverfahrens abgeleitet wurden, ein individuelles Verfahren ermöglicht wurde.
Auch im Hinblick auf den heutigen Entwicklungsstand haben die Erkenntnisse sowie Empfehlungen, die in den folgenden Abschnitten rückblickend dargelegt sind, nicht an Relevanz verloren. So wurde die Eröffnung von Anrechnungsmöglichkeiten von Anteilen der beruflichen Ausbildungen auf die hochschulische Pflegeausbildung beispielsweise auch in § 38 (5) des Gesetzes über die Pflegeberufe – Pflegeberufegesetz (PflBG) aufgegriffen, das 2020 verabschiedet wurde.
Zentrale Elemente und Eckpfeiler für ein qualitätsgesichertes Verfahren
Da die Entwicklung des pauschalen Anrechnungsverfahrens aufgrund der qualitätsgesicherten Vorgehensweise mit einem hohen Aufwand verbunden war, wurde im Rahmen einer fragebogengestützten Zielgruppenanalyse zunächst überprüft, ob es für Teilnehmende der Weiterbildung zur/zum Fachpfleger*in für Psychiatrische an der Frankfurt UAS überhaupt einen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums darstellen würde, wenn ihre Kompetenzen durch ein entsprechendes Verfahren angerechnet werden und welche Bedarfe und Bedürfnisse im Falle eines Studiums aufseiten der Weiterbildungsteilnehmenden bestehen würden. Da letztlich 10 der 16 befragten Weiterbildungsteilnehmenden angaben, im Falle einer entsprechenden Anrechnungsmöglichkeit ein Pflegestudium aufzunehmen (Luft et al. 2014, S. 41), wurde das Vorhaben – ein pauschales Anrechnungsverfahren zu entwickeln – auch weiterhin als eine zentrale Projektmaßnahme verfolgt. Als Zielstudiengang wurde hierfür der B.Sc. Pflege- und Case Management gewählt, da dieser an bereits erworbene Grundqualifikationen der Weiterbildungsteilnehmenden anknüpft.
Wie bereits einleitend dargelegt, wurde dem pauschalen Anrechnungsverfahren im ersten Schritt eine Vorgehensweise zur Überprüfung der Gleichwertigkeit – das sogenannte Äquivalenzverfahren – vorgeschaltet, welches mehrere Stufen bzw. Elemente umfasste, um der pauschalen Anrechnung einen möglichst hohen Grad der Qualitätssicherung zu Grunde zu legen (vgl. hierzu vertiefend Abbildung 1). Im Zuge dieser Verfahrensweise nahm neben der Gegenüberstellung sowie dem Abgleich der Kompetenzen auf einer inhaltlichen Ebene (inkl. Abgleich der Inhalte, Lernergebnisse, Literatur, Stundenumfänge sowie Prüfungsformen) auch die Überprüfung des jeweiligen Niveaus der Kompetenzbeschreibungen der Module, die einen inhaltlichen Deckungsgrad von mindestens 75 % aufwiesen, einen zentralen Stellenwert ein (Loroff & Hartmann 2012, S. 12). Hierfür war es initial zunächst jedoch notwendig, das Niveau der Kompetenzbeschreibungen zu bestimmen, welches anhand der Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) (vgl. Deutscher Qualifikationsrahmen, 2011) sowie unter Anwendung des Module Level Indicators (Müskens & Gierke 2009, S. 50 f.) sowohl von Projektmitarbeitenden als auch Modulverantwortlichen eingeschätzt wurde. Um die Ergebnisse des zweistufigen Abgleichs möglichst umfassend zu diskutieren und anhand von Beispielen zu belegen, wurden kollegiale Gespräche mit der Studiengangsleitung und Modulverantwortlichen durchgeführt.
Ein ausschlaggebender Grund für den Einsatz von zwei unterschiedlichen Instrumenten bzw. Referenzrahmen zur Niveaueinschätzung war es, dass der DQR primär die Einordnung gesamter Qualifikationen fokussiert und sich der MLI hierzu ergänzend auf Modulebene als eine erweiternde Perspektive einbeziehen lässt (vgl. Müskens & Eilers-Schoof 2012).
Diesen Prozess unterstützend haben sich die folgenden Instrumente sowie Vorgehensweisen als hilfreiche sowie qualitätssichernde Ergänzungen bewährt, die für ähnliche Vorhaben zu empfehlen sind:
- Lernzieltaxonomie von Bloom et al. (1972) und zugehörige Verbenlisten (vgl. Anderson & Krathwohl 2001): eignen sich als Hilfestellung zur Beschreibung der Lernergebnisse
- Leitfaden für Modulverantwortliche der TH Wildau (vgl. TH Wildau o.J.): eignet sich als Hilfsmittel zur Zuordnung der Lernergebnisse zu den Niveaustufen des DQR
- Einbezug einer kontinuierlichen inhaltlichen, fachdidaktischen sowie juristischen Expertise
- Durchführung eines kollegialen Austauschs mit Modulverantwortlichen sowie der Studiengangsleitung
- Transparente Dokumentation der Vorgehensweise zur Sicherung des qualitätsgesicherten Vorgehens
Quelle: Schädle-Deininger et al. 2016b, S. 5
Der Äquivalenzabgleich ergab, dass Anteile der Weiterbildung in Höhe von bis zu 90 Credit Points auf den Studiengang angerechnet werden können. Da einzelne, als anrechenbar identifizierte Module im Studienverlauf nicht jedes Semester angeboten werden, wurde für die Anrechnungsstudierenden ein alternativer Studienverlaufsplan erstellt, sodass es für diese letztlich möglich war, das Studium von sechs auf fünf Semester zu verkürzen. Die ausführliche Vorgehensweise des Äquivalenzabgleiches, die in den vorherigen Abschnitten stark eingekürzt dargestellt wurde basiert u.a. auf Schädle-Deininger 2016b (S. 5-7) und ist in dieser Publikation ausführlich beschrieben.
Von ersten Anrechnungsstudierenden wurde im Rahmen einer schriftlichen Befragung rückgemeldet, dass die Anrechnung einzelner Module im Studienverlauf im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Studium und beruflicher Tätigkeit als förderlich erlebt wurde, auch wenn ebenfalls eine umfangreichere zeitliche Verkürzung am Stück gewünscht wurde. Auch zum Anrechnungsverfahren wurden positive Rückmeldungen gegeben, obgleich die Ergebnisse aufgrund des Rücklaufs von vier zunächst als erste Tendenzen zu betrachten sind. So wurde von den Anrechnungsstudierenden u.a. angegeben, dass es ihnen durch das Studium möglich war ihr fachliches Wissen aus der Weiterbildung sowie ihre bisherigen (Berufs-)Erfahrungen zu erweitern und mit Studieninhalten zu vernetzen (bspw. wissenschaftliches Arbeiten, Reflexionsfähigkeit sowie das kritische „Hinterfragen“ sowie die Theorie-Praxis-Verknüpfung). Zudem wurde rückgemeldet, dass die richtigen Module angerechnet wurden und dass das Studium bei ihnen etwas verändert und bewirkt hat (bspw. die Weiterentwicklung von persönlicher sowie fachlicher Kompetenz, berufliches Standing). Häufig wurde von den Anrechnungsstudierenden außerdem geäußert, dass sie sich durch das Studium einen umfangreicheren beruflichen Einfluss erhoffen, um bspw. das pflegerische Berufsbild zu stärken, sich aktiv in unterschiedlichen Arbeitsbereichen fachlich einzusetzen oder um bei der Professionalisierung und Akademisierung des Berufes mitzuwirken. Positiv wurde auch die kontinuierliche Begleitung während des Studiums bewertet (Schädle-Deininger & Behrens 2018, S. 178).
Fazit
Die dargelegten Ergebnisse sowie Rückmeldungen der ersten Anrechnungsstudierenden weisen darauf hin, dass das pauschale Anrechnungsverfahren sowie der damit verbundene vereinfachte Zugangsweg in ein Studium im Sinne des Lebensbegleitenden Lernens perspektivisch zur Akademisierung sowie Professionalisierung der Pflege beitragen könnte. Zugleich gilt es, aufgebaute Strukturen, die einen ersten Beitrag zur Bildungsdurchlässigkeit leisten, zu festigen und durch eine qualitätsgesicherte Vorgehensweise zu gewährleisten, dass trotz Verkürzung des Studiums alle erforderlichen Kompetenzen in einem vollen Umfang sowie auf einem akademischen Niveau erworben werden und auch die Studierbarkeit sichergestellt ist, indem die Studierenden bspw. durch Beratungsangebote kontinuierlich begleitet werden.
Literatur
Anderson, L. W.; Krathwohl D. R. (2001): A Taxonomy for Learning, Teaching, and Assessing: A Revision of Bloom’s Taxonomy of Educational Objectives. New York: Longman.
Bloom, B. S.; Engelhardt, M. D.; Furst, E. J.; Hill, W. H.; Krathwohl, D. R. (1972): Taxonomie von Lernzielen im kognitiven Bereich. Weinheim u.a.
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