Entkriminalisierung von assistiertem Suizid soll diskutiert und geprüft werden

30. Juni 2016 | News Österreich, Palliativ | 0 Kommentare

Mit der eindrücklichen Schilderung der Leidensgeschichte von Agnes U., die im Mai an den Folgen einer nicht heilbaren degenerativen Erkrankung des motorischen Nervensystems (amyotropher Lateralsklerose, ALS) gestorben ist, wandte sich Wolfgang Obermüller an die Mitglieder des Petitionsausschusses. Während die 72-jährige Frau am Beginn ihrer Krankheit Sterbehilfe kategorisch abgelehnt hat, stand sie diesem Thema acht Monate später, als sie unbeweglich im Rollstuhl saß und sich das Morphium nicht mehr selbst verabreichen konnte, völlig konträr gegenüber. Sie sei schlimmer dran als ein Hund, meinte sie, denn der werde eingeschläfert, wenn er sterbenskrank ist; sie erlöse aber niemand. „So will ich nicht krepieren“, führte Obermüller in drastischen Worten aus. Aus diesem Grund habe er auf der Online-Plattform „change.org“ eine Initiative gestartet, in der es um einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbehilfe geht. Darauf basierend wurde dem Nationalrat vom Abgeordneten Michael Pock (N) eine Petition (73/PET) zugeleitet, in der die Bundesregierung ersucht wird, die moralisch-ethischen und medizinischen Implikationen einer Entkriminalisierung von assistiertem Suizid zu diskutieren und juristisch prüfen zu lassen. Obermüller wies darauf hin, dass Australien vor zwei Wochen genau diesen Weg beschritten hat. Nun sollte auch im österreichischen Parlament ernsthaft über das Thema Sterbehilfe diskutiert werden, appellierte er abschließend.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) pflichtete Obermüller bei, dass es höchst an der Zeit sei, über ein so wichtiges Thema ideologiefrei zu diskutieren.

FPÖ-Mandatar Christian Höbart räumte ein, dass seine Fraktion noch keine einheitliche Linie in dieser Frage habe. Es gebe viele Pros und auch Contras; der Diskussionsprozess müsse daher weitergeführt werden.

Über die Sterbehilfe wurde bereits vor eineinhalb Jahren im Rahmen der Enquete „Würde am Ende des Lebens“ sehr ausführlich debattiert, erinnerte Abgeordneter Wolfang Gerstl (V). Für ihn stelle sich vor allem die Frage, wie es jenen Personen gehe, die gezwungen werden, jemand anderen zu töten.

Die Bioethikkommission habe sich dafür ausgesprochen, dass in ganz bestimmten Ausnahmefällen ein assistierter Suizid entkriminalisiert werden sollte, erklärte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G); diese Linie tragen die Grünen mit. Auch Abgeordneter Leopold Steinbichler (T) war diesem Ansinnen nicht abgeneigt; allerdings müsste ein Ärztegremium gemeinsam mit der Familie des Betroffenen über so eine schwerwiegende Frage entscheiden.

Wolfgang Obermüller schloss an seine Vorredner an und meinte, es wäre ein erster ganz wichtiger Schritt, wenn diese Position der Bioethikkommission umgesetzt werden könnte. Es sei für ihn auch selbstverständlich, dass kein Arzt dazu gezwungen werden darf, Sterbehilfe zu leisten. – Der Ausschuss beschloss einstimmig, Stellungnahmen des Justiz- und des Gesundheitsministeriums einzuholen.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)