Die Digitalisierung und Technisierung in der pflegerischen Versorgung wird, unter anderem vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft und der damit einhergehenden steigenden Zahl Pflegebedürftiger sowie dem zunehmenden Mangel an Fachpersonen in der Gesundheitsversorgung, als ein wichtiger Beitrag zur Lösung aktueller und künftiger Herausforderungen erachtet. Ebenso soll sie zur Erhaltung und Verbesserung der Versorgungsqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen beitragen. Zudem hofft die Politik darauf, dass die verstärkte Digitalisierung und Technisierung im gesamten Gesundheitssektor zur Steigerung der Effizienz und der Effektivität im Versorgungsprozess sowie zur Reduzierung der Kosten im Gesundheitssystem beitragen.
Interessanterweise finden in Deutschland vor allem Medienberichte über den Einsatz von Pflegerobotern ein breites Interesse. Die darin angeführten Versorgungsszenarien der Robotertechnologie sind zwar von der Umsetzung im Alltag noch entfernt, dennoch werden aktuell vor allem der Einsatz von IT-gestützten Dokumentationssystemen, die Entwicklung zum Einsatz von Sensortechnik und Robotik immens vorangetrieben. Zudem gewinnen vernetzte Hilfs- und Monitoringsysteme verstärkt an Relevanz.
All diese Systeme werden in den kommenden Jahren die pflegerische Versorgung sowohl für die professionellen Akteure als auch für die Betroffenen und ihre Angehörigen verändern. Allerdings gibt es bislang kaum evidenzbasierte Aussagen dazu, inwiefern Digitalisierung und Technisierung in der Versorgung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen die Arbeit der Pflege- und Therapieberufe verändern werden und welche Folgewirkungen dies für die professionellen Akteure, deren Arbeitsorganisation und deren erforderliche Qualifikationen bzw. Kompetenzen haben wird. Hinzu kommt, dass personenbezogene Interventionen, wie sie die Pflege- bzw. Therapieberufe erbringen, von sozialer Interaktion und zwischenmenschlicher Fürsorgearbeit geprägt sind.
Aktueller Stand und Entwicklungen zur Digitalisierung und Technisierung in der pflegerischen Versorgung national und international
Grundsätzlich ist die Technisierung in der Pflege keine neue Entwicklung, diese gibt es bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Wie bereits eingangs angeführt, erfordern jedoch die aktuellen und künftigen Entwicklungen in Deutschland eine weiterführende Auseinandersetzung mit dem Einsatz von neuen Technologien in der Versorgung von hilfe- bzw. pflegebedürftigen Personen und ihren Familien. Als wesentliche Herausforderungen sind hier vor allem die demografische und epidemiologische Entwicklung der Gesellschaft, der Mangel an Fachpersonen in allen Settings der Gesundheitsversorgung, die Erhaltung und Verbesserung der Versorgungsqualität trotz zunehmendem ökonomischem Druck im Gesundheitswesen und die Veränderung der familiären Versorgungsstrukturen anzuführen. Des Weiteren muss auch die Entwicklung einer neuen „Patientengeneration“ berücksichtigt werden, die bereits jetzt schon vorhandene Informations- und Kommunikationstechnologien nutzt.
Hinzu kommt die Ausweitung der Technisierung in der Medizin, die diese auch in der Pflege erfordert bzw. zur Folge hat. Denn „High-Tech-Medizin braucht auch High-Tech-Pflege“ und diese in allen Versorgungssettings, akutstationär, im langzeitstationären Bereich und in der häuslichen Versorgung. So hat laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Strategie Medizin 4.0 die Digitalisierung und Technisierung auch den ärztlichen Bereich erreicht. Diese Entwicklung kann laut BMBF „das heutige Gesundheitssystem grundlegend verändern, so dass jede Patientin und jeder Patient von besseren Diagnosen und individuelleren Behandlungen profitiert“ (BMBF o.J.). Mittlerweile gibt es ähnliche Entwicklungen bzw. Strategien auch für weitere professionelle Akteure im Gesundheitswesen wie Pflege 4.0 (u.a. Gesellschaft für Informatik 2017), Physiotherapie 4.0 (Landesgruppe Thüringen 2017) und Hebamme 4.0 (Kinderheldin 2017). Ebenso verfolgt das BMBF mit den „Pflegeinnovationen 2020“ eine neue Hightech-Strategie, (BMBF 2018).
Resultierend aus den vorab formulierten Anforderungen und Bestrebungen sind mittlerweile folgende digitalen Systeme und Technologien in den jeweiligen Versorgungssettings entweder bereits im Einsatz oder in der Entwicklung bzw. Erprobung:
- Intelligente und vernetzte Robotik, wie z.B. die Service- und Transportrobotik
- Einsatz mobiler Endgeräte, wie z.B. Tablets, Datenbrillen, Smart-clothing
- Pflegenahe Robotik u.a. zur physischen Unterstützung, zur direkten Interaktion mit den Betroffenen oder zur Orientierungshilfe
- Emotionsrobotik
- Rehabilitationsrobotik
- Vernetzte Hilfs- und Monitoringsysteme, wie z.B. Sensortechniken, Telemonitoring, Telemedizin und Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben (AAL)
Anforderungen für den Einsatz von IT-gestützten Systemen aus Sicht der verschiedenen Zielgruppen, der komplexen Versorgungssituationen und –settings
Hierbei sind die Anforderungen insbesondere aus Sicht der Betroffenen und ihrer Familien sowie der professionellen Akteure aus den jeweiligen Versorgungssettings näher zu beleuchten. Für die Bearbeitung dieses Themas sind vor allem Kriterien wie die Komplexität der jeweiligen Pflegesituationen und -settings, aber auch die Wirtschaftlichkeit wichtig.
Für die Anwender von IT-gestützten Systemen steht vor allem der Nutzen im Vordergrund. Dieser ist wichtig für die Akzeptanz der Systeme in der alltäglichen Anwendung. Hierbei sind neben der erforderlichen Kompetenz auch die Sicherheit im Umgang mit den Systemen, die Erhaltung bzw. die Erhöhung der Autonomie und das Verständnis bzw. die Haltung der Akteure gegenüber den Inhalten und der technischen Umsetzung grundlegend. Für die angemessene Anwendung IT-gestützter Systeme ist zudem wichtig, dass diese die menschliche Arbeit unterstützen und ergänzen sollen. Somit muss im Verständnis der Entwickler die Umstellung vom „Technologie-Push“ auf eine bedürfnis- und nachfrageorientierte Perspektive erfolgen, bei der die Pflegesettings als „komplexe sozio-technische Figuration“ (Krings et al. 2012:35) verstanden werden. Die digitale Transformation im Gesundheitswesen erfordert aber auch einen Paradigmenwechsel bei den professionellen Akteuren, der auch ein neues Rollenverständnis und die Ausbildung neuer Berufsbilder mit sich bringt. Zudem sind die Implementierung von offenen, agilen Netzwerken und die Sicherstellung technischer Interoperabilität wichtig. Letztere erfordert auch eine (Weiter)Entwicklung von kultureller Interoperabilität, die eine mentale und kulturelle Anschlussfähigkeit der individuellen Person, der Organisation und des gesamten Gesundheitswesens nach innen und außen ermöglicht.
Zu beachten ist auch, dass inhaltliche Anforderungen im Vordergrund stehen müssen und die Technik keinem Selbstzweck dienen darf (Huffziger 2015). Deshalb müssen die Technologien kontinuierlich an den jeweiligen Kontext angepasst werden. Dabei sollte sich die Bewertung an den Bedürfnissen und den individuellen Vorstellungen aller Beteiligten von angemessenen Pflegebedingungen orientieren (Krings et al. 2012). Des Weiteren darf die technische Innovation in der Pflege nicht auf die Systeme selbst reduziert werden. Sie soll darauf ausgerichtet sein, soziale Innovationen und Dienstleistungsinnovationen anzuregen und zu unterstützen (Hülsken-Giesler 2011). Eine weitere Voraussetzung für die angemessene Nutzung und die Akzeptanz von IT-Systemen bei den Anwendern stellt die Vermittlung von digitaler (Gesundheits)Kompetenz dar. Sie sollte künftig als zentrales Handlungsfeld der Akteure verstanden werden (DAA-Stiftung Bildung und Beruf 2017).
Forderungen an die Systeme zum Nutzen, zur Akzeptanz, zur Kompetenz und dem zugrunde liegenden (Pflege)Verständnis der Zielgruppen
Für eine angemessene Nutzung IT-gestützter Systeme durch die professionellen Akteure auf Mikro- bzw. Mesoebene sollten in den jeweiligen Institutionen zuerst die Rahmenbedingungen abgeklärt werden. Hierzu zählen neben den Anforderungen zur Hard- und Software auch die strategischen Vereinbarungen der Institution sowie die Implementierung entsprechender Informations- und Kommunikationsstrukturen. Bei der Klärung der Rahmenbedingungen sollte u.a. die Haltung bzw. der Habitus der jeweiligen Professionen berücksichtigt werden. Exemplarisch für Pflegpersonen prägen diese u.a. der pflegetheoretische Hintergrund, dass daraus resultierende Pflegeverständnis, die Fachsprache und das jeweilige Pflegesystem bzw. die Arbeitsorganisation in den verschiedenen Pflegesettings. Des Weiteren ist der Skill- und Grademix in den Teams in den Blick zu nehmen. Ebenso müssen vor der Implementierung von IT-Systemen in der Institution durch Einbezug aller professionellen Akteure (u.a. Medizin, Pflege, Controlling, Informatik) folgende Frage geklärt werden:
- Welche Daten müssen erfasst werden bzw. welche sind sinnvoll?
- Sind die erfassten Daten valide und reliabel?
Für welche Akteure und in welcher Form müssen die Daten aufbereitet werden?
- Besteht eine Kompatibilität zwischen den verschiedenen IT-Systemen?
Auf der Makroebene sollten ebenso grundlegende Anforderungen geklärt werden. So wurden zur Umsetzung von Digitalisierung und Technisierung in der Pflege 4.0 von der Gesellschaft für Informatik e.V. (2017) Handlungsempfehlungen zur Entwicklung digitaler Kompetenz aufgeführt. So ist es z.B. wichtig, die Eigen- und Mitverantwortung aller Nutzer zu stärken. Entsprechend sind Qualitätsstandards zum Einsatz und zur Anwendung von IT-Systemen zu entwickeln, die auch in die gesetzlich vorgegebenen E-Health-Maßnahmen (BMG 2018) eingebunden werden müssen. Ebenso sollen die Themen wie Digitalisierung und Technisierung in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Akteure aufgenommen werden, um die digitale Kompetenz der Anwender zu stärken. Dies erfordert auch eine Qualifizierung der Lehrenden in diesen Bereichen. Des Weiteren müssen spezifische Kompetenzprofile der Anwender mit Orientierung an der jeweiligen Versorgungspraxis entwickelt werden. Hierbei sind auch wesentliche Bereiche wie ethische, datenschutzrechtliche und haftungsrechtliche Anforderungen der jeweiligen Gegebenheiten bzw. Settings wichtig. Wichtig ist zudem, dass die Kooperation und Partizipation auf allen Ebenen, wie z.B. den Anwendern in der Praxis, den jeweiligen wissenschaftlichen Bereichen, u.a. Pflegewissenschaft und Medizin, sowie der Informatik gefördert werden (Gesellschaft für Informatik e.V. 2017, Becker et al. 2013).
Grundlegende ethische, datenschutzrechtliche und rechtliche Gegebenheiten zum Einsatz von IT-gestützten Systemen im Versorgungsprozess der verschiedenen Pflegesettings
- Beim Einsatz von IT-gestützten Systemen ist zu bedenken, dass bei allen Gesundheits- und Sozialberufen die Interaktion mit den Betroffenen und ihren Familien immer auch Komponenten wie Empathie, Fürsorge und Zuwendung eine grundlegende Rolle spielen. Diese dürfen durch den Einsatz der Systeme nicht vernachlässigt werden. Des Weiteren bringt der Einsatz von IT-gestützten Systemen eine Standardisierung und Automatisierung von Abläufen mit sich. Hier stellt sich die Frage, inwieweit dies bei komplexen Interventionen, wie z.B. pflegerischem Handeln, möglich ist, ohne die individuellen Bedarfe der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren. Die Anwendung von IT-Systemen erfordert auch eine Abwägung zwischen dem Bewahren der Autonomie der hilfebedürftigen Personen und dem Schutz bzw. der Fürsorge durch die professionellen Akteure. Beispielsweise kann eine Sensormatte zum Schutz der Betroffenen vor Stürzen eingesetzt werden, dennoch soll sie die Bewegungsfreiheit der hilfe- bzw. pflegebedürftigen Personen nicht einschränken. Des Weiteren darf der Einsatz von technischen Systemen bei den Betroffenen nicht zu einer Herabwürdigung ihrer Person führen. Zu bedenken ist auch, dass IT-gestützte Systeme vor allem auch bei vulnerablen Gruppen, wie z.B. Patienten mit eingeschränkter Wahrnehmung, eingesetzt werden, die evtl. nicht selbst der Anwendung zustimmen können. Hier ist u.a. die Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen bzw. der Angehörigen zu berücksichtigen.
- Dies gilt auch für die datenschutzrechtlichen Aspekte, da je nach IT-System z.B. Gesundheitsdaten und/oder personenbezogene Daten wie z.B. Ernährungsgewohnheiten oder Bewegungsprofile übertragen sollen. Entsprechend muss eine Sicherung der digitalen Kommunikation (BMG 2018) gewährleistet sein und in die Datenschutz-Grundverordnung (Ehmann, Selmayr 2018) aufgenommen werden. Hierbei sind z.B. die Regelungen für Assistenzsysteme noch unzureichend ausgeführt.
- Bei den haftungsrechtlichen Anforderungen ist zu bedenken, dass es sich um komplexe technische Systeme mit wachsender Autonomie handelt, die regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen unterliegen müssen. Des Weiteren sind vor allem Kriterien wie Zulassung, Sicherheit und Klärung des Verschuldens bei Funktionsstörung (Hersteller oder Anwender) zu regeln. Hierbei sind vornehmlich das Produktsicherheitsgesetz, das Medizinproduktegesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und technische Normen relevante Grundlagen.
Möglichkeiten zur Einbindung der Zielgruppen in die Forschung und (Weiter)Entwicklung der IT-gestützten Systeme
Im Rahmen der Forschung und der (Weiter)Entwicklung sind u.a. Kriterien wie Dokumentations- und Datenqualität, Nutzen, Akzeptanz, Interoperabilität, Datensicherheit, ethische Anforderungen aber auch Praktikabilität und Machbarkeit relevant.
Wichtig ist, dass die professionellen Akteure sowie die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen von Anfang an in die Entwicklung der IT-gestützten Systeme eingebunden sind. Hierbei sollen auch Kriterien wie Nutzer- und Bedarfsorientierung leitend sein. Des Weiteren müssen auf nationaler Ebene interprofessionelle Leitlinien zum Einsatz der Technologien verfasst werden, die regelmäßig revidiert und an die Anforderungen der jeweiligen Bedarfe der Akteure und den Versorgungssettings angepasst werden.
Bei der Implementierung von IT-gestützten Systemen ist anhand von Interventionsstudien vor allem der Einsatz der Technik im Rahmen von quantitativen und qualitativen Methoden zu untersuchen. Dabei sind nicht nur Fragen nach der Art der Interventionen und ihre Adaption an die jeweiligen Spezifitäten bzw. Anforderungen, sondern auch das Erleben der Anwender und der Personen, bei denen die technischen Systeme eingesetzt werden, relevant. Ebenso müssen die Fragestellungen auf die Anforderung von pflegerischem Handeln als komplexe Intervention und die Einflüsse der Aspekte von Beziehung, Empathie und Berührung ausgerichtet sein. Vor der Implementierung sollte jeweils eine Erprobungsphase angesetzt werden, damit man entsprechende Anpassungen zu einer angemessenen Anwendung vornehmen kann. Hierbei ist wichtig, dass die Erprobung und die spätere Implementierung jeweils formativ und summativ evaluiert werden.
In entsprechenden Outcomestudien ist zu eruieren, welche Effekte die technische Intervention bzw. der Einsatz der IT-gestützten Systeme für alle Beteiligten (professionelle Akteure, hilfe- bzw. pflegebedürftige Person, pflegende Angehörige) hat. Hierbei sind quantitative Daten, wie z.B. Auswirkung auf die körperliche Belastung, und qualitative Daten, welche die Erfahrungen und das Erleben der Beteiligten erfassen, wichtig. Zudem muss anhand der Studien herausgearbeitet werden, welche Kompetenzen die Anwender haben müssen und welche Auswirkungen der Einsatz der IT-gestützten Systeme auf die Aufgabenbereiche der Nutzer und deren jeweilige Arbeitsabläufe hat.
Fazit
- Wenn man sich mit dem Einsatz von IT-gestützten Systemen auseinandersetzt, sollten die Anforderungen an die Systeme sowie die jeweiligen Perspektiven, die Erwartungen, Sorgen und Ängste aller Beteiligten (u.a. professionelle Akteure, hilfe- bzw. pflegebedürftige Personen, pflegende Angehörige, Entwickler) abgeklärt werden. Wichtig ist, dass trotz bzw. mit dem Einsatz der IT-gestützten Systeme die Autonomie der professionellen Akteure, der hilfebedürftigen Personen und der pflegenden Angehörigen erhalten bleibt bzw. erhöht wird. Des Weiteren ist es wichtig, dass technische Systeme Innovationen in der Versorgung ermöglichen, die zur Unterstützung und Substitution von menschlicher Arbeit in den jeweiligen Pflege- bzw. Versorgungssettings beitragen. Als Forderungen bzw. erwartete Effekte gelten hier z.B. die Entlastung und Minderung der körperlichen Belastung (u.a. für Pflege- und Therapieberufe, für pflegende Angehörige), mehr Freiraum für (soziale) Interaktionen, eine Optimierung der Dokumentationsqualität sowie die orts- und zeitunabhängige Erfassung und Weiterleitung der Daten. Damit verbunden sollen auch Arbeitsabläufe und –inhalte hinterfragt und optimiert sowie erforderliche Kompetenzen und Aufgabenfelder der Nutzer herausgearbeitet werden.
In der Auseinandersetzung mit der Digitalisierung und Technisierung in der pflegerischen Versorgung sind in der Gesellschaft aber auch Themen zu klären, die sich nicht nur mit den IT-gestützten Systemen selbst und ihrem Einsatz beschäftigen. Ebenso erforderlich ist ein kritischer Diskurs zu folgenden Fragestellungen:
- Welche Art der Pflege wollen wir uns in Zukunft leisten?
- Wie kann die Technisierung finanziert werden?
- Was ist das Ziel der Digitalisierung/Technisierung in der Pflege?
- Was sind die Grenzen beim Einsatz IT-gestützter Systeme?
- Wie entwickeln sich IT-gestützte Systeme und was bedeutet „lernendes System“, „lernende Intelligenz“?
Literatur
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Ehmann, E.; Selmayr, M. (2018): Datenschutz-Grundverordnung: DS-GVO. Verlag C.H.BECK oHG, München
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Huffziger, A. (2015): Technische Assistenzsysteme implementieren und anwenden. In: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA (Hrsg.): Intelligente Technik in der beruflichen Pflege. Von den Chancen und Risiken einer Pflege 4.0. S. 32-34. https://www.wegweiser-demenz.de/fileadmin/de.wegweiser-demenz/content.de/downloads/10_informationen_fuer_Fachkraefte/intelligente-technik-in-der-beruflichen-pflege.pdf (03.02.2018)
Hülsken-Giesler, M. (2010). Technikkompetenzen in der Pflege – Anforderungen im Kontext der Etablierung neuer Technologien in der Gesundheitsversorgung. Pflege & Gesellschaft; 15 (4):330-352
Kinderheldin (2017): Die Hebamme aus dem Internet: Kinderheldin startet Online-Beratung zur Mutter-Kind-Gesundheit. http://www.healthcaremarketing.eu/unternehmen/detailprint.php?nr=51806 (15.02.2019)
Krings, B.; Böhle, K.; Decker, M.; Nierling, L; Schneider, C. (2012): ITA-Monitoring. „Serviceroboter in Pflegearrangements“. http://www.itas.kit.edu/pub/v/2012/epp/krua12-pre01.pdf (11.01.2018)
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