Auf eine Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen verständigten sich die Teilnehmenden eines ersten Arbeitstreffens der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer, der beiden Pflegekammern in Gründung aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie des Deutschen Pflegerats samt seiner Mitgliedsverbände in Mainz. Im konstruktiven Miteinander solle gemeinsam die Autonomie der Pflegenden gestärkt werden ist das hierbei erklärte Ziel aller. Dabei sollen Kompetenzen gebündelt und gezielt auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen kanalisiert werden, um so die Profession künftig effektiver voranzubringen.
Große Einigkeit bei allen Teilnehmenden bestand darin, dass die mehr als berechtigten Forderungen der Berufsgruppe gezielt an die Entscheidungsträger in der Politik herangetragen werden müssen. Gerade zu Beginn des Bundestagswahljahres sollen die bisherigen Rahmenbedingungen in der Pflege in den Fokus der Öffentlichkeit und insbesondere der politischen Entscheidungsträger gestellt werden.
Die Probleme, mit denen sich die Pflegenden seit Langem konfrontiert sehen, sind vielfältig und reichen von schierer Überlastung, über unangemessene Entlohnung bis hin zu nicht ausreichender Unterstützung in eigenen gesundheitlichen Fragen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen in der Diskussionsrunde war die Realisierung der generalistischen Pflegeausbildung mit Schwerpunktsetzung. Wie von Medienberichten kolportiert, sei nunmehr der Koalitionsausschuss mit der Klärung der Frage betraut, nachdem sich die regierungstragenden Fraktionen zunächst nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen konnten.
Ein Scheitern der Reform würde eine irreparable Schädigung der Entwicklung der gesamten Berufsgruppe und vor allem eine gravierende Verschlechterung im Bereich der Versorgung in der Altenpflege bedeuten, warnen die Experten der Kammern und Berufsverbände.
Dieser erste Gedanken- und Meinungsaustausch soll auch zukünftig regelmäßig fortgesetzt werden, um die gemeinsame und enge Zusammenarbeit weiter voranzubringen.
Hintergrund zum Deutschen Pflegerat e. V.: Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerates.
Hintergrund zur Gründungskonferenz Pflegekammer Niedersachsen: Seit Juli 2015 gibt es die Gründungskonferenz NDS. Die Aufgabe dieses Gremiums ist es, die Arbeit des Errichtungsausschusses vorzubereiten und weitere Informationen an die Pflegekräfte in Niedersachsen zu übermitteln. Das dazugehörige Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege wurde im Dezember 2016 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet. Als nächster Schritt wird der Errichtungsausschuss jetzt innerhalb eines Jahres die erforderlichen Strukturen für die Pflegekammer schaffen und die Wahlen zur Kammerversammlung durchführen. Mit der Errichtung der Pflegekammer in Niedersachsen können Pflegekräfte direkte Verantwortung für ihre beruflichen Belange übernehmen und mit ihrer fachlichen Kompetenz beispielsweise Impulse zur Weiterentwicklung der Pflegepraxis geben. Sie werden einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung leisten können. Damit werden sie nicht nur die Mitglieder, sondern allen Menschen in Niedersachsen profitieren können.
Hintergrund zum Errichtungsausschuss Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein: Der Errichtungsausschuss der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wurde im Jahr 2015 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Der Errichtungsausschuss besteht aus 13 Mitgliedern und 13 Stellvertretern, der – bestehend aus dem Vorstand und drei Ausschüssen (Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und für Registrierung/EDV) – vielfältige Aufgaben wahrnimmt. Dazu zählen der Aufbau einer Geschäftsstelle, die umfangreiche Information der beruflich Pflegenden zur Pflegeberufekammer in öffentlichen Veranstaltungen und Medien sowie die Registrierung der Mitglieder für die Kammerwahl.
Hintergrund zu Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.