DE: Zu hoher Aufwand bei zu geringem Nutzen

8. Februar 2019 | News Deutschland | 0 Kommentare

Pflegepersonaluntergrenzen entpuppen sich als zu bürokratisches Instrument – Refinanzierung der administrativen Kosten erforderlich

„Die Herausforderungen in der Pflege sind zweifelsohne als gesellschaftliches Problem zu betrachten. Auch in Regierungskreisen ist dies mittlerweile angekommen, als Konsequenz hat man völlig zu Recht eine Pflegestärkungsinitiative auf den Weg gebracht. Zu diesem Vorstoß gehören unter anderem die Personaluntergrenzen. Diese wurden jedoch so konzipiert, dass die berufliche Pflege derzeit kaum vom ihnen profitieren kann. Von einer Verbesserung in der Personalausstattung kann absolut nicht die Rede sein. Daher sind weitere Gesetzesvorstöße erforderlich, um gegen den Personalmangel und die Überlastung der Pflegefachkräfte vorzugehen. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen haben sich leider als ein administratives Monstrum entpuppt“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflege-kammer Rheinland-Pfalz.

Seit Januar gelten in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie die vom Ministerium eingeführten Personaluntergrenzen. Diese sollen dafür sorgen, dass es in den vier pflegesensitiven Abteilungen im Krankenhaus zu keiner Unterbesetzung kommt. Dabei werden die Untergrenzen als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegefachperson festgelegt. Einen Unterschied gibt es hierbei zwischen Tag- und Nachtschichten.

„Hinter diesem Vorstoß steckt eindeutig der gute Wille. Allerdings wird nun immer mehr deutlich, dass durch die Verordnung ein erheblicher zusätzlicher administrativer Personalaufwand bei eher geringem Nutzen entsteht. Damit wird das Pareto-Prinzip auf den Kopf gestellt, von Effizienz kann leider keine Rede sein. Weiterhin müssen wir feststellen, dass die Regelung zur Prüfung und Rückmeldung äußerst aufwendig ist. Auch der Steuerungsaufwand ist hoch, wenn man keine Unterschreitung erreichen möchte. Insgesamt fordern wir daher, dass zusätzlich entstehende Kosten im administrativen Bereich ebenfalls vollumfänglich refinanziert werden“, sagt Mai.

Um die Einhaltung der Personaluntergrenzen zu garantieren, müssen die Krankenhäuser für einzelne Monate Durschnittwerte bei der Personalbesetzung als auch tages- und schichtbezogene Unterschreitungen an zentrale Stellen melden. Differenziert wird dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten. Wirtschafts- oder Buchprüfer müssen daraufhin die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen. Bei Nichteinhaltung werden Vergütungsabschläge fällig. Mindestens die tages- und schichtbezogenen Rückmeldungen, bei deren Unterschreitung nach derzeitigem Stand keine Konsequenzen erfolgen, sollten überdacht werden.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer, Oliver Weidig und Nina Benz.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)