DE: Ziel muss echte generalistische Pflegeausbildung bleiben

22. Juni 2017 | News Deutschland | 0 Kommentare

Altenpflege und Kinderkrankenpflege durch Reform benachteiligt –  Professionalisierung der Pflege wird durch neue Regelung erschwert

Als „verpasste Chance“ bezeichnet der Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer die heute mehrheitlich vom Deutschen Bundestag verabschiedete Kompromisslösung zur künftigen pflegerischen Ausbildung. Aber immerhin bedeute das neue „Pflegeberufegesetz“ den ersten Schritt auf dem Weg zu einer generalistischen Pflegeausbildung.

Das Gesetz sieht vor, die Ausbildung  in allen Pflegeschulen mit einer zunächst  zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung zu beginnen. Nach zwei Jahren entscheiden die Auszubildenden dann, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder im Bereich der Kinderkranken- oder Altenpflege den bisherigen Abschluss  wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben.

„Die generalistische Pflegeausbildung, die die bisherige Ausbildung in der Krankenpflege ablöst, bereitet die künftigen Pflegenden auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vor und erleichtert einen Wechsel zwischen den Pflegebereichen. Diese Chance zur Attraktivitätssteigerung hätten wir uns für alle Auszubildenden in der Pflege gewünscht. Damit wäre, unabhängig davon, an welchem Ort der Patient behandelt wird, das nötige pflegerische und medizinisch orientierte Wissen umfassend vorhanden“, bemängelt Mai.

Größter Wermutstropfen der Reform bleibt die Schlechterstellung der Altenpflege wie der Kinderkrankenpflege. „Die künftigen Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen muss man leider als Verlierer des Kompromisses betrachten. Gerade für diese Bereiche sind die Koalitionsfraktionen zu weit hinter dem Möglichen geblieben“, zeigt sich Mai enttäuscht.

„Bei den aktuellen Rahmenbedingungen sind die Beschäftigten in der Altenpflege im Hinblick auf den Berufsstatus, die Beschäftigungssituation und die Vergütung extrem gegenüber den beiden anderen Pflegeberufen benachteiligt. Die Generalistik bleibt damit  ein Gebot der Gerechtigkeit und der Vernunft, gerade um auch den Bereich der Altenpflege attraktiver zu gestalten“, argumentiert der Kammerpräsident.

Insbesondere die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU- Fraktion, die teilweise unter maßgeblichem Einfluss  der (privaten) Arbeitgeberverbände das Gesetzesverfahren blockiert und erschwert hatten, tragen hierfür die Verantwortung.

Der nun gefundene Weg sei sicher nicht der große Wurf, aber ein erster  wichtiger Schritt hin zu einer generalistischen Ausbildung, die auch für die weitergehende Professionalisierung der Branche essentiell sei. „Als Einstieg in die Generalistik können wir den gefundenen Weg mittragen. Klar muss aber sein, dass dies nur der Anfang sein kann. Bei den zahlreichen noch offenen Fragen und allen weiteren Schritten erwarten wir einen aktiven Einbezug der Pflegenden“, so Mai.

Die hochschulische Ausbildung als weiteren Zugang zum Berufsfeld und die avisierten Vorbehaltsaufgaben, die ebenfalls Teile des Gesetzes darstellen, stoßen auf große Zustimmung. „Damit steigern wir die Attraktivität des gesamten Berufsbildes“, ist sich Mai sicher.

Die gesamte Debatte und der unrühmliche Gesetzgebungsprozess haben aber  sehr deutlich gemacht, wie dringend notwendig eine institutionalisierte Interessenvertretung in der Pflege ist. „Das unwürdige Geschacher der regierungstragenden Bundestagsfraktionen um eine vernünftige Ausbildung im so sensiblen Bereich der Pflege hätte es bei keiner anderen Berufsgruppe in der Form gegeben. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie sinnvoll eine Bundespflegekammer ist, so wurde er hiermit erbracht“, betont Mai abschließend.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.

 

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)