DE: Vorschlag der Krankenkassen gefährdet Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik

10. September 2019 | News Deutschland | 0 Kommentare

Landespflegekammer lehnt Überführung der Psychiatrie-Personalverordnung in Personaluntergrenzen ab – Personalausstattung muss quantitativ angepasst werden

„Mit seiner eindeutigen Positionierung hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich gemacht, dass er im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik keineswegs auf Fortschritt setzt. Wir lehnen den Vorschlag der GKV konsequent ab, die 30 Jahre alte Personalverordnung in eine Personaluntergrenze zu überführen. Mit dieser Maßnahme macht man lediglich einen Schritt nach vorne und gleich zwei zurück, daher sollten viel eher effiziente Personalbemessungsinstrumente eingeführt werden. Für die Entwicklung dieser Instrumente ist ein verbindlicher Zeitplan notwendig, da die Richtlinie aus unserer Sicht nur als Übergangslösung dienen kann. Das von den Kostenträgern gewünschte System aus Personaluntergrenzen und Sanktionen wäre nicht zukunftsfähig. Wir plädieren daher für Personalmindestvorgaben sowie eine quantitative Anpassung der Personalausstattung“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will am 19. September eine grundlegende Entscheidung zur Personalausstattung in Psychiatrien fällen. Dabei geht es um die seit 1990 bestehende Psychiatrie-Personalverordnung. Diese ist veraltet, sodass der Bundestag vor knapp drei Jahren den G-BA damit beauftragte, verbindliche Personalmindestvorgaben zu entwickeln. Für Mai ist der gesetzliche Auftrag erst dann richtig erfüllt, wenn die Personalausstattung in Zukunft durch bedarfsgerechte Bemessungsinstrumente definiert und angepasst wird.

„Wie auch in anderen Settings der beruflichen Pflege haben wir hier das Problem, dass der Einfluss der Kostenträger bei den wirklich wichtigen Fragen zu groß ist. Selbstverwaltungsorgane können nur dann funktionieren, wenn diese durch die richtigen Vertreter besetzt werden. Ansonsten wird die pflegerische Versorgung auch weiterhin an ökonomische Interessen geknüpft sein. Die Folge ist eine Überlastung in Einrichtungen und Kliniken, da Personaluntergrenzen ihren Zweck nicht erfüllen. Daher freut es mich, dass sich unser Vorstandsmitglied Frau Prof. Dr. Anderl-Doliwa konsequent für eine bessere Personalausstattung in der Psychiatrie einsetzt und wir gemeinsam die Interessen der Pflegefachkräfte vertreten können. Statt Regeln festzulegen, die bei einer Nichteinhaltung zu Sanktionen führen, brauchen wir zukunftsorientierte Bemessungsinstrumente, um die flächendeckende Krankenhausversorgung in Psychiatrie und Psychosomatik zu stärken“, so Mai.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer, Oliver Weidig und Nina Benz.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)