DE: VKD zur geplanten Reform der ambulanten Notfallversorgung

28. Juli 2019 | News Deutschland | 0 Kommentare

Berlin, d. 23. Juli 2019. Eine Reform der ambulanten Notfallversorgung wird vom Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) seit langem gefordert. Sie ist überfällig. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versucht nun, dieses Problem mit seinem aktuellen Gesetzentwurf zu lösen. „Der Minister erkennt gleichzeitig damit an, dass der größte Teil der Notfallversorgung von den Krankenhäusern geleistet wird. Das ist eine wichtige Aussage. Diese muss dann aber auch Konsequenzen haben, die sich am Patienteninteresse orientieren. Es darf hier keinen Kompromiss geben, der nur bestimmten Verbandsinteressen entgegenkommt“, betont VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.

Die Idee, Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zu etablieren, ist aus Sicht des Krankenhausmanagements allenfalls eine Übergangslösung. Patienten sehen das Krankenhaus im Notfall als erste Anlaufstelle und werden dort auch behandelt. Die Krankenhäuser haben seit jeher funktionsfähige Bereitschaftsdienste für schwerkranke stationäre Patienten sowie Intensivpatienten. Dann werden sie Bereitschaftsdienste wohl auch noch für ambulante Notfallpatienten organisieren können, wenn die gesetzlichen Vorgaben dazu stimmen.

Statt neue Doppelstrukturen am Krankenhaus aufzubauen wäre es besser, alte nicht funktionsfähige Strukturen im niedergelassenen Bereich abzubauen. Soweit es Integrierte Notfallzentren nur an ausgewählten Krankenhäusern gibt, wird es keine Entlastung der Krankenhäuser von Bagatellfällen geben. Die Patienten werden ohne Anwahl der Notfallnummern weiterhin direkt in die Notaufnahmen der nächstgelegenen Krankenhäuser gehen. Das zeigen Beispiele, die es in der Praxis in ähnlicher Form bereits gibt. Die flächendeckende Einrichtung Integrierter Notfallzentren an allen Krankenhäusern dürfte kaum zu finanzieren sein. Zudem dürften diese durch Kassenärzte auch personell kaum besetzt werden können. Schon jetzt ist es so, dass sich Assistenzärzte aus den Kliniken an den KV-Notdiensten beteiligen, weil sich die meisten niedergelassenen Ärzte von ihrer eigentlichen Dienstpflicht durch Zahlung einer Gebühr entbinden lassen.

Die Krankenhäuser sind durchaus bereit, künftig mehr ambulante Patienten zu behandeln. Sie sind auch bereit, dies kooperativ mit den niedergelassenen Ärzten zu tun. Die Federführung für die Organisation dieser Dienste muss aber bei den Krankenhäusern liegen.

Die Forderung des VKD ist daher seit langem, den Sicherstellungsauftrag sowie die Vereinbarungskompetenz für die ambulante Notfallversorgung jenen zu übertragen, die ihn – nun auch ministeriell bestätigt – erfüllen können. Dazu gehört als ein Kernpunkt auch, die Finanzierung neu zu ordnen. Die Finanzierung ambulanter Notfälle darf künftig auf keinen Fall über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgewickelt werden. Die Krankenhäuser sind technisch deutlich besser ausgestattet als die meisten Arztpraxen. Sie verfügen über große fachliche Expertise von Ärzten und Pflegenden, werden für die Leistungen in der ambulanten Notfallversorgung aber bezahlt wie Aushilfsdienstleister. Das ist bei seit Jahren ansteigenden Notfällen ein Grund für die hohen Verluste in diesem Segment.

Deshalb ist es eine ganz klare Forderung des VKD: Mit der geplanten Reform muss festgelegt werden, dass nicht mehr die Kassenärzte über die Finanzierung entscheiden, sondern die Krankenhäuser und dass die Leistungen direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. „Die KVen bestimmen mit den Krankenkassen über die Vergütung, und die Krankenhäuser machen die Arbeit. Das geht nicht“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.

Positiv ist, dass der Reformentwurf auch die Weiterentwicklung der Rettungsdienste in den Blick nimmt. Sinnvoll wäre neben einer guten technischen Ausstattungnatürlich auch deren digitale Vernetzung. Ob das wirklich bundesweit erfolgen muss, ist allerdings zu hinterfragen. Denn die Rettungswagen werden Patienten vermutlich eher in regionale Kliniken bringen und nicht irgendwohin ins weite Bundesgebiet.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements. http://www.vkd-online.de/

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)