DE: „Vereinigung der bayerischen Pflege“ schadet Pflegenden

27. Oktober 2017 | News Deutschland, Pflegende Angehörige | 0 Kommentare

Nach der ersten Sitzung des Gründungsausschusses der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ erneuert der Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer seine grundsätzliche Kritik an dem Konstrukt. „Die Vereinigung der bayerischen Pflege ist ein trojanisches Pferd, das für die Berufsgruppe mehr Risiken als Nutzen in sich birgt. Die suggerierten Mitbestimmungsmöglichkeiten für die professionell Pflegenden stellen sich in Wahrheit aber als Einschränkung von Autonomie, Eigenverantwortung und Selbstverwaltung der Berufsgruppe heraus“, beklagt Mai. „Auch die bayerischen Kolleginnen und Kollegen verdienen eine institutionalisierte Interessenvertretung, die von politischen Entscheidungsträgern gehört wird und mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens auf Augenhöhe über Rahmenbedingungen verhandeln kann.“

Die bayerische Pflege- und Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hatte in einer Mitteilung dargestellt, dass der „Bayerische Weg  bei diesem Thema auch Vorbild für andere Bundesländer in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein“ könne.

Mai weist diese Vorstellung hingegen scharf zurück. „Der von Ministerin Huml favorisierte „bayerische Weg“ ist aus Holz und führt in die Irre. Die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen bewusst weiter klein zu halten ist ein Bärendienst für alle diejenigen, die pflegerisch versorgt werden müssen. Nur wenn pflegerische Expertise im Rahmen einer Interessenvertretung und Selbstverwaltung mit vollumfänglichen Rechten organisiert ist, kann die pflegerische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gesichert werden.“

Pflegekammern sichern Interessen der Berufsangehörigen

Der Aufbau und die Aufgabenzuteilung der „Vereinigung der bayerischen Pflege“, wie sie sich nach Gesetzeslage darstellen, widersprechen der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflegeberufe – anders als in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, wo der Gesetzgeber mit echten Pflegekammern genau das Gegenteil auf den Weg gebracht hat.

„Schon die unklare Festlegung nach der Mitgliedschaft von Verbänden schwächt die professionell Pflegenden, die so vehement nach einer funktionierenden Interessenvertretung rufen. Neben den Berufsverbänden können auch Gewerkschaften und solche Verbände, die „die beruflichen Interessen der Angehörigen der Pflegeberufe in Bayern vertreten“, Mitglieder mit vollumfänglichen Rechten werden. Bei einer derart schwammigen Formulierung finden natürlich auch Verbände, die in erster Linie die Interessen der Arbeitgeber vertreten, Zugang in die“ Vereinigung der bayerischen Pflege“. Damit wird die Interessenwahrung der Berufsangehörigen verwässert“, betont Mai.

Finanzierung der Vereinigung der bayerischen Pflege kontraproduktiv

Auch die Finanzierung der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ wirft Fragen auf. Die Finanzstruktur der Vereinigung ist nach Kassenlage des Landes Bayern ausgestattet und damit einer relativ willkürlichen Finanzplanung ausgesetzt. Da die Interessenvertretung der professionell Pflegenden auch gegenüber politischen Entscheidungsträgern und staatlichen Stellen gewährleistet sein muss, kann eine Finanzierung der Arbeit der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ über den bayerischen Landeshaushalt nicht zielführend sein. Die von der bayrischen Staatsregierung dabei angedachten Summen sind derart niedrig, dass mit großer Sicherheit ein wirksames Arbeiten gar nicht möglich sein wird. Gerade vor dem Hintergrund der einzuhaltenden Schuldenbremse ist damit eine effektive finanzielle Ausstattung nicht sichergestellt. Nur die Finanzierung über Mitgliedsbeiträge bietet  die Möglichkeit einer finanziell unabhängigen Interessenvertretung.

„Die „Vereinigung der bayerischen Pflege“ ist eine Chimäre mit der den Pflegenden von Seiten der dort verantwortlichen Politikern Einfluss vorgetäuscht wird. Die bayerischen Pflegenden brauchen aber eine echte Interessenvertretung nur für sich, die ihre mehr als berechtigten Anliegen aufgreift und umsetzen kann und die gleichzeitig im Rahmen der Selbstverwaltung alle relevanten Fragen der Berufsausübung unabhängig regeln kann. Die Kolleginnen und Kollegen in Bayern verdienen diese Interessenvertretung in Form einer echten, durchsetzungsfähigen Kammer auch“, so Mai.

Spätestens mit Arbeitsaufnahme der Bundespflegekammer, in der die „Vereinigung der bayerischen Pflege“ mit ihren Strukturen und ihrem Aufbau nach Mai „keine Mitwirkungsmöglichkeiten haben kann“, setzt der Kammerpräsident auf ein Umdenken im Freistaat. „Die Hoffnung stirbt zuletzt und wir werden den bayerischen Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Wunsch nach Mitbestimmung selbstverständlich weiterhin zur Seite stehen.“  Er verweist auf die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied bei der Kammer in Rheinland-Pfalz zu werden, um ein starkes Signal zu senden.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)