DE: „Vereinigung der bayerischen Pflege“ ist Mühlstein um den Hals der bayerischen Pflegenden

11. April 2017 | News Deutschland, Pflegende Angehörige | 0 Kommentare

Die in der vergangenen Woche vom bayerischen Landtag beschlossene Gründung der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ stößt unverändert auf das Unverständnis seitens der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer. „Die Mehrheitsentscheidung im Münchener Landtag ist  ein Schlag ins  Gesicht für alle diejenigen, die sich für eine starke, unabhängige Selbstverwaltung in der Pflege eingesetzt haben und eine deutliche Abfuhr für die Pflegenden vor Ort“ kritisiert Dr. Markus Mai, Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer, die Entscheidung scharf.

Die im Gesetz enthaltenen  Regelungen schränken insbesondere die an sich durch eine Kammergründung beabsichtigte Autonomie, Eigenverantwortung und Selbstverwaltung der Berufsgruppe ein. Das Gesetz reduziert maßgeblich die Teilhabe- und Mitwirkungsrechte der Pflegeberufe, insbesondere im Hinblick auf die ihnen zustehenden demokratischen Partizipationsrechte an Entscheidungen im Gesundheitswesen, die Auswirkungen auf die Pflege in Deutschland haben. Dadurch können die beruflich Pflegenden auch weniger gut an der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung mitwirken.

„Die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen weiter klein zu halten ist ein Bärendienst für alle diejenigen, die pflegerisch versorgt werden müssen. Die Expertise der Pflegenden bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens nicht stärker einzubeziehen, ist altes Denken“, zeigt sich Mai enttäuscht.

Das Konstrukt einer „Vereinigung der bayerischen Pflege“ widerspricht der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflegeberufe – anders als in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, wo der Gesetzgeber mit echten Pflegekammern genau das Gegenteil auf den Weg gebracht hat.

„Schon die unklare Frage nach der Mitgliedschaft von Verbänden schwächt die Pflegenden, die so vehement nach einer funktionierenden Interessenvertretung rufen. Neben den Berufsverbänden können auch Gewerkschaften und solche Verbände, die „die beruflichen Interessen der Angehörigen der Pflegeberufe in Bayern vertreten“, Mitglieder mit vollumfänglichen Rechten werden. Zu befürchten ist, dass bei einer derart schwammigen Formulierung auch Verbände, die in erster Linie die Interessen der Arbeitgeber vertreten, Zugang in die“ Vereinigung der bayerischen Pflege“ finden. Damit würde die Interessenwahrung der Berufsangehörigen verwässert“, betont Mai.

Finanzierung der Vereinigung der bayerischen Pflege kontraproduktiv

Auch die Finanzierung der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ wirft Fragen auf. Die Finanzstruktur der Vereinigung ist nach Kassenlage des Landes Bayern ausgestattet und damit einer relativ willkürlichen Finanzplanung ausgesetzt. Da die Interessenvertretung der beruflich Pflegenden auch gegenüber politischen Entscheidungsträgern und staatlichen Stellen gewähr-leistet sein muss, kann eine Finanzierung der Arbeit der Vereinigung der bayerischen Pflege über den bayerischen Landes-haushalt nicht zielführend sein. Die von der bayrischen Staatsregierung dabei angedachten Summen sind derart niedrig, dass mit großer Sicherheit ein wirksames Arbeiten gar nicht möglich sein wird. Gerade vor dem Hintergrund der einzuhaltenden Schuldenbremse ist damit eine effektive finanzielle Ausstattung nicht sichergestellt. Nur die Finanzierung über Mitgliedsbeiträge bietet  die Möglichkeit einer finanziell unabhängigen Interessenvertretung.

Das Fazit der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer fällt daher nach wie vor kritisch aus:

„Die „Vereinigung der bayerischen Pflege“ ist eine Chimäre mit der den Pflegenden von Seiten der dort verantwortlichen Politikern Einfluss vorgetäuscht wird. Die bayerischen Pflegenden brauchen aber eine echte Interessenvertretung, die ihre mehr als berechtigten Anliegen aufgreift und umsetzen kann. Mit Blick auf die Staatsregierung in München betone ich: die Kolleginnen und Kollegen in Bayern verdienen diese Interessenvertretung auch“, so Mai.

Spätestens mit Arbeitsaufnahme der Bundespflegekammer, in der die „Vereinigung der bayerischen Pflege“ mit ihren Strukturen und ihrem Aufbau nach Mai „keine Mitwirkungsmöglichkeiten haben kann“, setzt der Kammerpräsident auf ein Umdenken im Freistaat. „Die Hoffnung stirbt zuletzt und wir werden den bayerischen Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Wunsch nach Mitbestimmung selbstverständlich weiterhin zur Seite stehen.“

 

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)