DE: Symptomkontrolle bei Palliativpatientinnen und – patienten neue mögliche Leistung in der häuslichen Krankenpflege

3. Juni 2017 | News Deutschland, Palliativ | 0 Kommentare

Ver­trags­ärzte können künftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, Symptomkontrolle bei Palliativpatientinnen und –patienten verordnen. Einer Vorgabe aus dem Hospiz- und Palliativgesetz folgend hat der G-BA seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege entsprechend angepasst. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nicht beanstandet, so dass die Regelungen damit nun in Kraft gesetzt sind.

„Die Erweiterung der „Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie“ des GBA ist begrüßenswert. Die Symptomkontrolle ist bei Pflegefachpersonen richtig verortet. Aufgrund des direkten Kontakts zu den Patientinnen und Patienten kann so schnell gehandelt werden“, zeigt sich Mai positiv gegenüber der Novellierung der Richtlinie.

Bei der neuen Leistung „Symptomkontrolle“ geht es darum, dass die Pflegekräfte Krank­heitszeichen und mögliche Begleiterscheinungen möglichst schnell erkennen. Dies er­folgt in enger Abstimmung zwischen den Pflegenden und dem verordnenden Arzt. Eine Symptomkontrolle soll insbesondere bei Schmerzsymptomatik, Übelkeit, Erbre­chen, pul­mo­nalen oder kardialen Symptomen und Obstipation sowie bei der Kontrolle und Be­hand­lung von exulzerierenden Wunden durchgeführt werden. Zudem gehört die Krisen­intervention dazu, zum Beispiel bei Krampfanfällen, Blutungen oder akuten Angst­zu­stän­den.

„Gerade im Bereich der Palliativpflege weist dieser Schritt absolut in die richtige Richtung“, so Mai.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)