DE: Psychiatrie funktioniert nur mit Pflege

5. November 2020 | News Deutschland | 0 Kommentare

Pflegepersonal begleitet Menschen, die in einer Psychiatrie behandelt bzw. vielleicht sogar untergebracht werden rund um die Uhr und sieben Tage die Woche. Pflegepersonen sorgen für das therapeutische Milieu, bauen Beziehungen auf, beobachten und sind wichtige Ansprechpartner. Psychiatrie funktioniert nur mit Pflege. Deshalb muss die Personalausstattung in der Psychiatrie mindestens der Gesetzgebung folgen!

In der heutigen (5. November) Sozialausschusssitzung wird die mündliche Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) durchgeführt. Angehört wird Frank Vilsmeier, Vizepräsident der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein.

Die Pflegeberufekammer weist darauf hin, dass die Personalausstattung in der Psychiatrie auf der Grundlage einer 1988 entwickelten Personalregelung (PsychPV) festgesetzt ist. Eine nach über 30 Jahren Stillstand 2020 in Kraft gesetzte Mindestpersonalausstattung (PPP-RL) hat zu keinerlei Verbesserung geführt. Somit kompensieren Pflegende in der Psychiatrie bereits drei Jahrzehnte lang alle zusätzlichen Anforderungen der Gesetzgebung und vieler neuer fachlicher Aufgaben. Eine Übertretung der „roten Linie“ zur problematischen Versorgung von psychisch kranken Menschen wird derzeit bewusst in Kauf genommen.

„Wir begrüßen jeden Anspruch auf Verbesserungen in der Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen. Daran haben wir selbst ein hohes Interesse. Wenn Pflegende jedoch weiter überfordert werden, indem die notwendigen Stellenanteile dafür nicht gewährt werden, dann schadet auch dieses Gesetz der Patientenversorgung, indem es das Personal von den weniger schwer erkrankten Patienten abzieht“, stellt Frank Vilsmeier, Vizepräsident der Pflegeberufekammer fest.
„Auch wenn das Land keinen unmittelbaren Einfluss auf die Personalausstattung hat, muss anerkannt werden, dass nicht leistbare Anforderungen dazu führen, notwendige Behandlungen nicht mehr leisten zu können, weil andernfalls ein Gesetzesverstoß droht“, so Vilsmeier weiter.

Der Bundesgesetzgeber muss den Krankenkassen klare Vorgaben machen, damit die notwendigen Personalanforderungen vergütet werden. Darauf kann und muss das Land im Bund hinwirken, wenn die gesetzlichen Vorgaben verlässlich umgesetzt werden sollen.

Hintergrund:

Nach einer Unterbringung mit Einweisung zur psychiatrischen Behandlung ist die fachliche und personelle Ausstattung der psychiatrischen Pflege ein Prädiktor für die Vermeidung weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen. Die berufliche Pflege begleitet die untergebrachten Menschen ganztägig und ist die wesentliche Gestalterin des therapeutischen Milieus. Um eine Krisensituation möglichst schnell zu beenden, ist die pflegefachlich orientierte und deeskalierende psychiatrische Intensivbetreuung in der Lage, einen präventiven Beitrag zur Verhinderung von Zwangsmaßnahmen zu leisten bzw. frühzeitig zu weniger invasiven Formen der Behandlung überzuleiten.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)