Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe befürwortet die Entscheidung der Bundesregierung hinsichtlich einer finanzielle Anerkennung für Personal in Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege und in ambulanten Pflegediensten sowie die Entscheidung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg, die Finanzierung zu einem Drittel zu übernehmen.
Dennoch – professionell Pflegende in den Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtung bleiben außen vor.
Von einer kurzen Belastungsspitze in diesen Bereichen kann keine Rede sein. Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzpersonen haben in den systemrelevanten Bereichen enorm viel geleistet. Die Vorbereitung der Covid-19-Stationen, die Flexibilität der Mitarbeiter/innen, die ständigen Änderungen des Dienstplanens, die fortlaufenden Schulungen im Umgang mit Intensivpatienten und nun der Wiederaufbau der OP-Kapazitäten bedeuten einen sehr hohen Aufwand.
Wir sprechen uns darum für eine sofortige Nachbesserung des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweiter aus. Wir appellieren an die Verantwortlichen im Ministerium für Soziales und Integration, über die Ausweitung der Sonderprämie in die Bereiche der Akutpflege sowie der Rehabilitationskliniken zeitnah nachzudenken und hier im Sinne der Wertschätzung der Pflegenden zu handeln. So sehr wir die Prämie begrüßen, die kontinuierliche Aufwertung und Weiterentwicklung der Pflegeberufe kann und wird sie nicht ersetzen.