Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Einführung von Personaluntergrenzen für die Pflege in pflegesensitiven Bereichen als einen wichtigen Schritt, um den allgemeinen Pflegebedarf in Krankenhäusern zukünftig besser gerecht werden zu können.
„Die Rahmenbedingungen sind so auszugestalten, dass Anreize für einen tatsächlichen Pflegepersonalaufbau in den Krankenhäusern gesetzt werden. Personalverlagerungseffekte bis hin zu einem Personalabbau müssen dabei ausgeschlossen sein“, betont Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), in der Stellungnahme des Verbandes zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zum Thema Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhausbereich.
Der Deutsche Pflegerat fordert daher eine ergänzende Formulierung im Gesetzentwurf, die klarstellt, dass sich die Personaluntergrenzen an den Personalausstattungen orientieren sollen, die oberhalb der heutigen mittleren Personalausstattung der Krankenhäuser in der Pflege liegen.
„Es müssen Regelungen zur Festsetzung von Personaluntergrenzen getroffen werden, die einen tatsächlichen Anreiz zum Aufbau von Pflegepersonalstellen schaffen“, heißt es hierzu in der Stellungnahme des DPR. Kritisch sei eine Orientierung an die Angaben zur Personalausstattung der aktuellen Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Diese spiegelten den bekannten Personalabbau und die unzureichende Personalausstattung wider. In vielen Fällen würde eine solche Orientierung zu einer enormen Erhöhung der bereits heute bestehenden Mehrbelastung für die Pflege führen.