„Wir freuen uns grundsätzlich über den neuen Beschluss der Pflegekommission, der einen Anstieg der Löhne für Beschäftigte in der Altenpflege vorsieht. Auch für Pflegefachpersonen wird ein überschaubarer Mindestlohn festgelegt, der teilweise deutlich über den derzeit gezahlten Löhnen liegt. Mit dieser Initiative nähert man sich der von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz schon 2017 gesetzten Forderung nach einem Gehalt von mindestens 4.000 Euro im Monat für eine vollzeitbeschäftigte Pflegefachperson. Um dieses Ziel zu erreichen, fehlen jedoch vom Mindestlohn ausgehend noch 1.400 Euro. Weiterhin begrüßen wir, dass die Ost-West-Angleichung nach vorne gebracht wird und qualifizierte Pflegehilfskräfte ebenfalls von den Regelungen profitieren. Auch bei der Anzahl der Urlaubstage wurde richtig nachjustiert, die sechs weiteren Tage für 2021 und 2022 sind ein durchaus gutes Ergebnis. Ein erster kleiner Schritt, um die jahrzehntelangen Versäumnisse in der beruflichen Pflege zu korrigieren“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Für mehr als eine Million Beschäftigte in der Altenpflege sollen künftig höhere Mindestlöhne gelten. Im Juli 2021 wird erstmals ein Mindestlohn für Pflegefachpersonen ab 15 Euro in Kraft treten. Ab April 2022 soll dieser auf 15,40 Euro steigen. Für Pflegehilfskräfte gibt es eine Steigerung in vier Schritten bis zum 1. April 2022 auf 12,55 Euro. Die Ost-West-Angleichung soll zum 1. September 2021 wirksam werden und beläuft sich auf einheitlich zwölf Euro. Weiterhin wird erstmals ein Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte durchgesetzt, der bis April 2022 auf einheitlich 13,20 Euro steigen soll.
„In anderen Ländern ist es selbstverständlich, dass Pflegefachpersonen für die von ihnen geleistete Arbeit nicht einen Mindestlohn, sondern einen fairen Lohn erhalten. Sowohl in dieser Frage als auch bei den Arbeitsbedingungen hinken wir in Deutschland noch hinterher. Die Einigung der Pflegekommission macht jedoch deutlich, dass man zwar auf dem Weg ist, aber offensichtlich nicht die Dramatik der derzeitigen Lage in der Pflege begriffen hat. Nun ist zu hoffen, dass der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geforderte Branchentarifvertrag bessere Ergebnisse ans Licht bringt und ins Leben gerufen wird. Dieser muss allgemeinverbindlich gelten, um den größtmöglichen Radius an Beschäftigen in der professionellen Pflege abzudecken. Es darf keine Ausnahmen geben, hierfür werden wir uns nach wie vor einsetzen“, betont Mai.
Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer, Oliver Weidig und Nina Benz.