DE: Pflegekammer sieht Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen als gefährdet an

22. Februar 2017 | News Deutschland | 0 Kommentare

Mögliche Absenkung der Fachkraftquote im Rahmen der Anpassung der Durchführungsverordnung zum Landeswohnform- und Teilhabegesetz birgt Versorgungsrisiken für Bewohnerinnen und Bewohner

Nach der Novellierung des rheinland-pfälzischen Wohnform- und Teilhabegesetz (LWTG), im Jahr 2016, ist die Frage nach einer Anpassung der entsprechenden Durchführungsverordnung (LWTGDVO) noch offen. Das zuständige Gesundheitsministerium erörtert diese Frage mit Akteuren aus der Pflege. Die dabei von Arbeitgeberseite geforderte Lockerung beim vorgeschriebenen Mindestanteil ausgebildeter Fachkräfte an der Belegschaft von Einrichtungen, in denen Pflege angeboten wird, stößt auf Kritik beim Präsidenten der Landespflegekammer, Dr. Markus Mai.

„Immer wieder lesen und hören wir von untragbaren Situationen in Altenheimen, in denen menschenwürdige Pflege nicht mehr gewährleistet ist. Wir dürfen die Pflegequalität in den Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz auf keinen Fall durch eine unbedachte Absenkung der Fachkraftquote gefährden! Die gute pflegerische Versorgung muss absoluten Vorrang vor renditeorientierten Interessen haben“, macht Mai deutlich.

Gemäß § 14 Abs. 2 LWTGDVO ist für die entsprechenden Einrichtungen eine Fachkraftquote von 50% vorgesehen. Unter die Fachkraftquote fallen schon jetzt neben den professionellen Angehörigen des Pflegeberufes auch andere dreijährig ausgebildete Berufe wie Handwerker, Hauswirtschafterinnen und Angehörige weiterer sozialpflegerischer und sozialpädagogischer Berufe. Daneben sieht die Verordnung schon jetzt vor, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit eine ausreichende Zahl von ausgebildeten professionellen Pflegefachkräften anwesend sein muss.  „Diese Mindestvorhaltung ist unabdingbar für die Erbringung einer angemessenen Versorgungsqualität“ findet Mai.  Eine Senkung der Fachkraftquote und damit ein stärkerer Einsatz von Personen mit nicht angemessener Qualifikation wird als sehr kritisch betrachtet.

„Es stellt sich dabei grundsätzlich die Frage, ob eine Fachkraftquote von 50% nach heutigem Kenntnisstand eine adäquate Messgröße darstellt. Die Debatte müsste in eine ganz andere Richtung laufen“, argumentiert Mai, der in einer Absenkung der Fachkraftquote eine massive Mehrbelastung der dann verbleibenden Fachkräfte, insbesondere der Pflegefachkräfte sieht. „Eine derartige Mehrbelastung kann nur zu einer schlechteren Versorgungslage führen. Daher ist die Forderung der Arbeitgeberseite strikt abzulehnen. Bei allem Verständnis für die Suche nach schnellen Lösungen wird die Absenkung der Fachkraftquote die Probleme des Personalnotstandes nicht lösen.“

Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber begründen ihre Forderung nach Absenkung der Fachkraftquote mit dem gestiegenen Fachkräftebedarf und einem Mangel an verfügbaren Fachkräften.  Das kann jedoch kein Argument sein, die Qualität der Versorgung der pflegebedürftigen weiter herab zu setzen. „Wir brauchen dringend die klare Positionierung der Politik im Hinblick auf qualitative Mindeststandards in der Versorgung“, fordert Mai. Dies könne nicht den Selbstverwaltungspartnern bestehend aus Pflegekassen und Arbeitgeberverbänden überlassen werden, die jeweils eigene Interessen verfolgen würden. „Daneben muss es pflegewissenschaftlich fundierte Personalbemessungsinstrumente und vor allem bessere Rahmenbedingungen für die Pflegenden sowie mit der Generalistik eine moderne Pflegeausbildung geben. Dafür setzen wir uns ein. Eine vermeintlich schnelle Lösung mit der Senkung der Fachkraftquote ist mit uns hingegen nicht zu machen“, betont Mai.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)