DE: Petition gegen Kammer gescheitert – Pflegekammer begrüßt Begründung des Petitionsausschusses

3. Oktober 2020 | News Deutschland | 0 Kommentare

Eine Petition gegen die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wurde jüngst vom Petitionsausschuss beendet: Die Petition war erfolglos und nicht rechtens. Nur 17 Personen stimmten der Petition „Auflösung der Pflegkammer Schleswig-Holstein und Rücknahme des dazugehörigen Gesetzes“ zu. Beachtenswert ist die Begründung des Petitionsausschusses. Der Landtag bestätigt das Scheitern am Freitag in der 35. Tagung offiziell.
 
Der Initiator der Petition hatte gefordert, die Pflegeberufekammer in der bestehenden Form aufzulösen. Er wandte sich vor allem gegen die Pflicht zur Mitgliedschaft mit Beitrag. Er bemängelte, dass die Aufgaben und Ausgaben der Pflegeberufekammer nicht nachvollziehbar seien. Die offizielle Petition auf der Homepage des Landtages fand in knapp 14 Monaten nur 17 weitere Unterzeichner. Der Petitionsausschuss hat sich eingehend mit dem Anliegen beschäftigt und eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. (Drucksache 19/2379, Seite 64 ff)
 
Der Petitionsausschuss führt aus, dass bundesweit alle Kammern für die Berufe im Gesundheitswesen verpflichtende Mitgliedschaften vorsehen. Dies sei ein Wesensmerkmal von Kammern und Voraussetzung dafür, dass ihnen im Rahmen der Selbstverwaltung originär staatliche Aufgaben übertragen werden und sie so unabhängig von Partikularinteressen die Gesamtheit der Berufsangehörigen und/oder Berufstätigen vertreten können.
 
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Gesetz zur Einrichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege in der letzten Legislaturperiode am 15. Juni 2015 nach intensiven Debatten beschlossen wurde. Um eine starke und unabhängige Vertretung für die ganze Berufsgruppe sein zu können, wurde die Kammer mit einer Pflichtmitgliedschaft eingerichtet. Die Pflegekammer solle – wie auch die Kammern der anderen Heilberufe – für die Politik ein Ansprechpartner auf Augenhöhe werden und den Kammermitgliedern die Möglichkeit geben, in Zukunft zur Qualitätssicherung fachliche Standards und Qualitätskriterien der Pflege selbst zu definieren. Der Petitionsausschuss betonte auch noch einmal, dass zur Verwirklichung dieses Ziels eine Pflichtmitgliedschaft rechtmäßig sei.
 
„Wir haben als Berufsgruppe die historische Chance, von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung zu gelangen. Die sorgfältige Abwägung und Beleuchtung durch den Petitionsausschuss steht in einem angenehmen Kontrast dazu, wie das Thema z. T. öffentlich diskutiert wird und stärkt das Vertrauen in Demokratie. Die gründlichen Ausführungen und Begründungen des unabhängigen Petitionsausschusses sprechen eine eigene Sprache“, so Patricia Drube, Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein K.d.ö.R.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)