„Nach wie vor vertreten wir die Auffassung, dass die Verabschiedung von Personaluntergrenzen per Rechtsverordnung als erster richtiger jedoch absolut unzulänglicher Schritt zu betrachten ist. Die in der Verordnung vorgesehene Regelung, bei Nichteinhaltung dieser Untergrenzen selbst über die notwendigen Sanktionen entscheiden zu lassen, lehnen wir jedoch konsequent ab“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Mai befürwortet den von CDU/CSU und SPD eingereichten Änderungsantrag im Bundestag, der bei der Überschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen ein Mindestmaß an Sanktionen vorsieht. Diese sollen dem Antrag zufolge in Form von angemessenen Vergütungsabschlägen und einer Verringerung von Fallzahlen festgehalten werden. Der Änderungsantrag bezieht sich dabei auf jenen Absatz im SGB V, der die „Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern“ regelt. Paragraph § 137i Absatz 5 sieht in seiner jetzigen Form lediglich vor, dass bei Nichteinhaltung der Grenzen ein bestimmter Vergütungsabschlag von den Selbstverwaltungspartnern zu vereinbaren ist. Mit dem Änderungsantrag wollen die beiden Regierungsfraktionen bewirken, dass sowohl die Fallzahl als auch der Vergütungsabschlag bei einer Überschreitung der Grenzen angepasst werden.
„Bei der Nichteinhaltung der Grenzen muss ein wirksamer Sanktionsmechanismus greifen. Ansonsten ist das gesamte Konzept der Pflegepersonaluntergrenzen völlig sinnlos“, betont Mai. „Die Umsetzung des Änderungsantrages ist daher elementar, wenn die Politik nicht ihre Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die Motive der Pflegestärkung verlieren will. Selbstverwaltung ist gut und wichtig. Dennoch darf die Politik die Selbstverwaltungspartner nicht zu sehr in Versuchung führen und sich komplett aus der Verantwortung ziehen“, so Mai weiter.
Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des
Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Nina Benz, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer, Oliver Weidig.