DE: Personaluntergrenzen – als Zwischenlösung einigermaßen akzeptabel

27. August 2018 | News Deutschland | 0 Kommentare

„Mit gemischten Gefühlen haben wir den Referentenentwurf zur Einführung von Personaluntergrenzen durch das Ministerium zur Kenntnis genommen“, erklärt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. „Grundsätzlich ist es ein richtiger Schritt, Personaluntergrenzen per Rechtsverordnung durchzusetzen. Fachlich sehen wir jedoch an wesentlichen Stellen des Entwurfs deutlichen Verbesserungsbedarf“.

Im vergangenen Jahr waren die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband vom Gesetzgeber damit beauftragt worden, bis zum 30. Juni 2018 Pflegepersonaluntergrenzen in pflege­sensitiven Abteilungen zu bestimmen. Nach langen und kontroversen Diskussionen lag am Ende der Vorschlag auf dem Tisch, dass die Grenze zwischen einem ausreichenden und einem nicht mehr ausreichenden Pflegepersonalbestand bei den unteren 25 Prozent der deutschen Krankenhäuser gezogen werden sollte. Demnach hätten die 25 Prozent der Krankenhäuser, die am wenigsten Pflegepersonal beschäftigen, unterhalb der Untergrenzen gelegen. Diesem Vorschlag wollte der DKG-Vorstand nicht zustimmen. Nun legt das Bundesgesundheitsministerium Personaluntergrenzen per Rechtsverordnung fest.

Mai machte in Bezug auf die geplanten Personaluntergrenzen deutlich: „Selbstverständlich sind alle Bereiche eines Krankenhauses ‚pflegesensitiv‘. Bestimmte Bereiche hiervon auszunehmen ist willkürlich und fachlich nicht begründbar. Auch sind die Bemessungszahlen eher willkürlich festgelegt und führen so zu einem Personalausstattungsniveau, mit dem wir im europäischen Vergleich leider Schlusslicht bleiben. Wir sehen sogar teilweise die Gefahr einer Absenkung des Niveaus. Es muss unbedingt vermieden werden, dass hier ein Versorgungsrisiko gesetzlich legitimiert wird“.

„Die Personalausstattung ist ein wichtiger Faktor für die Pflegequalität. An dieser müssen sich zwangsläufig auch personelle Mindeststandards orientieren. Wir können den jetzigen Verordnungsentwurf deshalb nur als ersten und sehr problembehafteten Schritt des Ministeriums sehen, im Bereich der professionellen Pflege grundsätzliche Änderungen herbei zu führen. Es ist unabdingbar, jetzt Personalbemessungsinstrumente und Personaluntergrenzen auf den Weg zu bringen, die auf breitangelegten, pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und auf den tatsächlichen Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen ausgerichtet sind. Wir stehen dafür mit unserer fachlichen Expertise bereit und bieten ausdrücklich unsere Unterstützung an. Denn jeder Mensch hat das Recht auf eine gute pflegerische Versorgung bei Krankheit und im Alter“, so Mai abschließend.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Oliver Weidig.

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)