DE: Mogelpackung oder guter Kompromiss?

20. Mai 2017 | News Deutschland | 0 Kommentare

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am 6. April 2017 über einen Kompromiss zum Pflegeberufereformgesetz geeinigt. Demnach wird die Ausbildung zur Krankenpflege abgeschafft und durch eine generalistische Pflegeausbildung ersetzt. Der Deutsche Pflegerat trägt den Kompromiss konstruktiv mit, hätte sich jedoch mutigere Schritte gewünscht.

Der ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass in allen Pflegeschulen die Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnt. Nach zwei Jahren sollen die Auszubildenden die generalistische Ausbildung fortsetzen oder den bisherigen Abschluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger wählen können. Die Ausbildung zur Alten- oder Kinderkrankenpflege bleibt also erhalten. Der Kompromiss sieht weiter vor, dass die Auszubildenden nach dem zweiten Ausbildungsjahr den Abschluss zur Pflegeassistenz absolvieren können.

Die Finanzierung aller Ausbildungswege soll unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds erfolgen. Nach sechs Jahren soll durch das Bundesgesundheitsministerium eine Evaluation erfolgen. Haben sich, so heißt es weiter, von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege mehr als 50% für den generalistischen Abschluss entschieden, dann sollen die getrennten Abschlüsse abgeschafft werden. Die neue Regelung soll erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2019 gelten.

Keine große Reform der Pflegeausbildung

Der Deutsche Pflegerat bedauert das Scheitern der großen Reform der Pflegeausbildung. Den jetzt gefundenen Kompromiss zum Pflegeberufereformgesetz sieht der DPR als ersten Schritt einer Reform an, auch wenn die drei Berufsabschlüsse erhalten bleiben. Für die Krankenpflege ist es ein größerer, für die Alten- und Kinderkrankenpflege leider aber nur ein kleiner Schritt, um die Pflegeberufe zukunftssicherer zu machen und damit die Patientensicherheit zu gewährleisten. Die generalistische Pflegeausbildung kommt nun zumindest scheibchenweise.

Krankenpflege wird profitieren

In der die Ausbildung zur Krankenpflege ablösenden generalistischen Pflegeausbildung werden künftig die Stärken und Besonderheiten der drei bisherigen Pflegeberufe gebündelt. Das ist der weiterhin richtige Ansatz und gewährleistet, dass unabhängig davon, an welchem Ort der Patient behandelt wird, das nötige pflegerische und medizinisch orientierte Wissen umfassend vorhanden ist. Die hochschulische Ausbildung als zweiter Zugang zum Beruf und die vorbehaltenen Aufgaben sind wichtige Meilensteine. Das wird zu einer enorme Attraktivitätssteigerung dieses Berufsbildes führen. Der längere Verbleib im Beruf wird dadurch gefördert.

Mit Blick auf die Alten- und Kinderkrankenpflege hätte sich der DPR wesentlich mutigere Schritte der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages gewünscht. Hier bleibt der Kompromiss weit hinter dem zurück, was Zielsetzung des Pflegeberufereformgesetzes ist. Es steht zu befürchten, dass es vor allem für die stationäre Altenpflege perspektivisch zu einem Absinken der Ausbildungszahlen kommen wird. Die Verantwortung hierfür tragen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die das Gesetzgebungsverfahren auch unter dem maßgeblichen Einfluss von Arbeitgeberverbänden unverantwortlich seit über einem Jahr blockiert haben.

Altenpflege könnte zu den Verlierern zählen

Es ist zu befürchten, dass der jetzt ausgehandelte Kompromiss dazu führt, dass die Auszubildenden in der Altenpflege zu den Verlierern des neuen Pflegeberufereformgesetzes zählen. Ihre beruflichen Einsatzmöglichkeiten im Gesundheitswesen bleiben begrenzt. Im gravierenden Gegensatz zur Krankenpflege wären die wesentlichen Ziele der Reform der Pflegeausbildung somit insbesondere für den Bereich der Altenpflege unzureichend erreicht. Die jetzt gefundene Kompromisslösung ist angesichts dessen kein starker Magnet für die dringend nötige Fachkräftegewinnung in der Altenpflege.

Detailfragen sind offen

Der Deutsche Pflegerat trägt den Kompromiss zum Pflegeberufereformgesetz konstruktiv mit. Nicht verhandelbar für den DPR ist jedoch, dass gesetzlich anerkannt wird, dass die professionell Pflegenden einen ureigenen Bereich haben, der als sogenannte vorbehaltene Aufgaben definiert wird. Das umfasst die Erhebung des Pflegebedarfs, die Planung der pflegerischen Versorgung sowie die Überprüfung der Pflegequalität. Dadurch wird die Qualität der Pflege gesteigert. Und: Es muss eine hochschulische

Ausbildung als zweiten Zugang zum Beruf geben. Für fachlich, berufspädagogisch und verfassungsrechtlich fragwürdig hält der DPR die geplante Regelung zur Pflegeassistenz.

Der Kompromiss zum Pflegeberufereformgesetz lässt noch zahlreiche Detailfragen offen. Bei der weiteren Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens muss der DPR als maßgebliche Interessenvertretung der beruflich Pflegenden mit am Tisch sitzen. Eine Entscheidung über die Köpfe derer, die es unmittelbar betrifft, sollte der Vergangenheit angehören. Der Deutsche Pflegerat ist davon überzeugt, dass die generalistische Pflegeausbildung sich mittelfristig als das zukunftsfähigere Modell durchsetzen wird.

www.deutscher-pflegerat.de

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)