DE: Mehr Personal für bessere Pflege – jetzt!

29. Oktober 2017 | News Deutschland | 0 Kommentare

Gute personelle Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für hohe Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen und die Unterstützung pflegender Angehöriger. Eine quantitativ und qualitativ angemessene Personalausstattung steigert darüber hinaus die Attraktivität der beruflichen Tätigkeit in der Altenpflege. Beschäftigte bleiben länger im Beruf und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können gewonnen werden. Auch für die konzeptionelle Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird mehr und gut qualifiziertes Pflegepersonal benötigt. Ein Personalbemessungsinstrument bis 2020 zu entwickeln, reicht dazu bei weitem nicht aus und greift in der Praxis viel zu spät.

Deshalb müssen bereits jetzt die Weichen für mehr Personal für eine bessere Pflege gestellt werden!

Dazu bitten wir Sie, sich für die Umsetzung der folgenden Maßnahmen in den Sondierungs- und Koalitionsgesprächen, im Sinne der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen sowie der beruflich Pflegenden einzusetzen:

  1. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen regelmäßig und automatisch dynamisiert werden, damit notwendige Preissteigerungen nicht zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen gehen.
  2. Die Umsetzung des bis 2020 zu entwickelnden Personalbemessungsinstruments ist gesetzlich verbindlich festzuschreiben.
  3. Bis das neue Personalbemessungsinstrument greift, ist mindestens der gegenwärtig höchste Personalrichtwert in den Bundesländern für ganz Deutschland festzuschreiben, und auch für die ambulante Pflege ist eine adäquate Zwischenlösung festzuschreiben.
  4. Es ist ein Sonderprogramm für Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenpflege für zusätzliche Pflegefachkraftstellen aufzulegen, wobei die Stellen nach Anzahl der Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegradmix und außerhalb des Pflegesatzverfahrens (anlog der Regelung zu § 43b SGB XI) berechnet werden. Zur Finanzierung bietet sich z. B. eine teilweise Umwidmung des Pflegevorsorgefonds an, durch welchen bei der derzeitigen Zinslage heute dringend benötigte Finanzmittel sukzessive reduziert werden.
  5. Die Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbesserte Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen der Altenpflege, u. a. eben durch

    a. eine verbesserte personelle Ausstattung,
    b. die Nicht-Anrechnung von Auszubildenden auf die Personalschlüssel,
    c. eine flächendeckende tarifliche Entlohnung aller Beschäftigten in der Altenpflege mit einer bundesweiten Angleichung auf dem Niveau der Krankenpflege.

  6. Eine dem Bedarf angemessene Finanzausstattung der Pflegeversicherung und eine Anhebung des Anteils der öffentlichen Ausgaben für Pflege, einschließlich der Leistungen der Pflegeversicherung, gemessen am Bruttosozialprodukt. Dies kann erreicht werden durch

    a. eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung,
    b. eine Erweiterung der Einnahmebasis der Pflegeversicherung im Umlagesystem,
    c. die Übernahme der Kosten der Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die Krankenversicherung,
    d. die Auflösung des Pflegevorsorgefonds.

  7. Die vorrangige Prämisse der Pflegeversicherung, die Steuerung des Pflegeangebots allein an den Prinzipien von Markt, Wettbewerb und Renditeorientierung auszurichten, gilt es im Sinne der Betroffenen und dem Einsatz der knappen Mittel allein zu deren Nutzen zu hinterfragen.

 

Bündnis für Gute Pflege – www.buendnis-fuer-gute-pflege.de

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)