Medikamente sind ein wichtiger Baustein einer sicheren Therapie. Doch Verordnungen sind anfällig für Fehler. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit für Patienten und medizinisches Personal zu erhöhen, hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) eine Handlungsempfehlung „Gute Verordnungspraxis“ herausgegeben.
Jede ärztliche Verordnung soll dokumentiert werden, heißt es vonseiten des APS – zum Beispiel als Verordnung auf einem Rezept oder durch eine Anordnung in einer Patientenakte im Krankenhaus. Weiterbehandelnde Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte, aber auch die Patienten sollen der Verordnung entnehmen können, welches Medikament wie lange, in welcher Dosierung und auf welche Weise angewendet werden soll. Das setzt voraus, dass die Dokumentation lesbar und unmissverständlich ist sowie alle für die Interpretation notwendigen Informationen enthält. Bereits kleinste Ungenauigkeiten können zu Missverständnissen führen und dafür sorgen, dass eine Arzneimittelverordnung versehentlich unkorrekt ausgeführt wird.
Die „Arbeitsgruppe AMTS“ des APS hat eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die sektorenübergreifend allgemeingültige Standards für die Dokumentation einer Arzneimittelverordnung zusammenführt und so dazu beitragen soll, die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland weiter zu verbessern.
Eine Kurzfassung, Langfassung und einen Kitteltaschenflyer der Handlungsempfehlung finden Sie auf der Website des APS.