„Die Arbeitsbelastung in der stationären Pflege ist bereits jetzt schon sehr hoch. Dies wird längerfristig zu einer Gefährdung der Patientensicherheit führen. Konzentrationsdefizite und Ermüdungserscheinungen müssen insbesondere in der pflegerischen Versorgung eingedämmt werden. Zur Sicherung der Pflegeversorgung und der Gesundheit der Pflegefachpersonen appellieren wir an die Arbeitgeber im Land, die gesetzlich erlaubten Ausnahmen bei der Arbeitszeit nur in Notsituationen umzusetzen. Pflegefachpersonen sind keine Roboter. Sollten sie nicht in der Lage sein, die extrem langen Arbeitszeiten zu bewältigen, so dürfen ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Die Mitglieder der Landespflegekammer sind sich gerade in der jetzigen Situation ihrer besonderen Rolle bewusst. Momentan gehen sie ihrer Tätigkeit weiter nach, während andere längst aufgrund der Quarantänebestimmungen oder Arbeitsunfähigkeitsregelungen nicht mehr arbeitsfähig sind“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
„Mein Appell gilt hier insbesondere den Arbeitgebern, die Situation nicht auszunutzen und jeweils mit den betroffenen Mitarbeitenden zu einvernehmlichen Regelungen zu kommen und diese ebenfalls für die Flexibilität entsprechend zu belohnen. Es muss vermieden werden, dass in Betrieben, in denen Pflegefachpersonen von Kurzarbeiterregelungen betroffen sind, die ursprünglichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ausgehebelt werden und die verbleibenden Mitarbeiter darunter leiden. Insbesondere in Hinblick auf die 12-Stunden-Regelung sollte das ausgeschlossen sein. Die Landespflegekammer wird sich dafür einsetzen, dass die Bundespflegekammer dies in einer Stellungahme an die Bundesregierung deutlich macht“, so Mai.
„Jetzt rächt sich, dass vor der Coronakrise in den Krankhäusern Tausende Pflegestellen abgebaut und die Personalschlüssel in den Pflegeeinrichtungen viel zu niedrig waren. Wir erwarten, dass die Bundesregierung Konsequenzen aus der Krise zieht und endlich für eine bessere Personalausstattung in der Pflege sorgt. Eine entsprechende Selbstverpflichtung muss in die Rechtsverordnung“, betont Mai.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will eine Rechtsverordnung unterzeichnen, die eine Lockerung der Arbeitszeit vorsieht. Bis Ende Juli kann der Arbeitgeber so etwa die tägliche Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, in begründeten Ausnahmen sogar darüber hinaus erhöhen und die gesetzliche Mindestruhezeit zwischen Arbeitsende und –beginn von elf auf neun Stunden verringern. Voraussetzung sei, dass dies unter anderem zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung beitrage. Die Länder können darüber hinaus weitere Ausweitungen der täglichen Arbeitszeit bestimmen.
Hintergrund: Mittlerweile wurden in allen Bundesländern umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Verlangsamung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus getroffen. Die Zahl der in Rheinland-Pfalz bestätigten Fälle ist mittlerweile auf 4.336 (Stand: 09.04.) gestiegen.
Die Landespflegekammer steht in engem und ständigen Austausch mit sämtlichen relevanten Stellen und Behörden zur aktuellen Lage. Das gemeinsame Ziel aller Anstrengungen ist es, die aktuelle Lage laufend zu bewerten und Maßnahmen zu treffen, die die adäquate Versorgung im Gesundheitswesen kurz-, mittel- und langfristig sicherstellen.
Als Pflegekammer Rheinland-Pfalz haben wir eine Task-Force einberufen, die insbesondere die Situation in den Pflegesettings laufend analysiert und Maßnahmen mit den Partnern in Rheinland-Pfalz und auf der Bundesebene abstimmt. Schwerpunkte sind derzeit die Versorgungslage innerhalb des Gesundheitswesens, Sonder-Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegefachpersonen und die Sicherstellung der personellen Ressourcen in der pflegerischen Versorgung.