DE: Landespflegekammer begrüßt Grundkonzeption der aktualisierten Pflegepersonalregelung 2.0

14. Januar 2020 | News Deutschland | 0 Kommentare

„Mit der Grundkonzeption der aktualisierten Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) sind wir im Großen und Ganzen einverstanden. Damit wird ein Ordnungsrahmen geschaffen, der eine wichtige Argumentationsgrundlage für die Personalbemessung in Krankenhäusern darstellt. Die Bemessung der ausreichenden Personalausstattung gehört in der beruflichen Pflege bundesweit zu den größten Baustellen, sodass wir diese überschaubare Zwischenlösung in diesem Bereich begrüßen. Die Letztentscheidung für den Stellenplan der jeweiligen Geschäftsführung zu übertragen ist jedoch unter professionellen Versorgungsgesichtspunkten nicht optimal. Vielmehr hätten wir uns gewünscht, dass die Pflegedienstleitungen bei der Vereinbarungsregelung für die Stellenbesetzung den Ton angeben und verstärkt ihre Kompetenzen miteinbringen können. Mit der jetzigen Regelung ist zu befürchten, dass wirtschaftliche Interessen erneut im Vordergrund stehen und die Diskussion um eine bedarfsgerechte Personalausstattung maßgeblich mitbestimmen. In diesem Bereich muss unbedingt nachgebessert werden. Ansonsten stellt sich die Frage, warum man überhaupt jeden Patienten einstufen soll, wenn die Personalverteilung auch unabhängig von der Einschätzung der Pflegefachpersonen erfolgt“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Mit der neuen Pflegepersonalregelung sollen klarere Personalvorgaben und eine nachhaltige Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern sichergestellt werden. Sie dient als Interimslösung zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs für die unmittelbare Patientenversorgung im stationären Bereich für Erwachsene. Zur Umsetzung wurden in dem Regelungsentwurf einige Eckpunkte aufgeführt, die für eine erfolgreiche Implementierung zu berücksichtigen sind. Grundvoraussetzung hierfür ist die vollständige Refinanzierung der Pflegepersonalkosten auf Grundlage der neuen Regelung. Nach der Etablierung des Instruments gilt es auch, die Sinnhaftigkeit der derzeit eingeführten stationsbezogenen Mindestpersonalvorgaben zu hinterfragen.

„Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass nur mit einem adäquaten Personalbemessungsinstrument eine am Pflegebedarf orientierte Personalausstattung definiert werden kann. Diese müssen sich an anerkannte Standards einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung richten und dem Ganzhausansatz zu Grunde liegen. Erweitert gedacht, ist ein sektorenübergreifender Ansatz erforderlich, der auf Grundlage einer einheitlichen Pflegeterminologie die Weiterentwicklung der Pflegeprofession befördert“, so Mai.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 2. März 2016 erstmals den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind aktuell Prof. Dr. Anderl-Doliwa, Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Esther Ehrenstein, Renate Herzer, Oliver Weidig und Nina Benz.

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)