(Berlin, 27. November 2018) Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK·VBU) fordert anlässlich der morgigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu Anträgen von Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE, die künstliche Befruchtung nicht mehr nur für Verheiratete zuzulassen.
„Im Jahr 2018 sollte ein Trauschein für die Entscheidung einer Krankenkasse in keinem Fall maßgeblich sein“, sagt die Vorständin der BKK·VBU, Andrea Galle. Deshalb sei es gut, wenn der Bundestag sich mit der Frage auseinandersetze, welchen Personengruppen zukünftig die Finanzierung der künstlichen Befruchtung über Krankenkassen offenstehen solle. „Wir wollen schon seit Jahren auch Unverheirateten diesen Weg ermöglichen und sind deshalb bis zum Bundessozialgericht gezogen“, ergänzt Galle. „Der Zugang zu Krankenkassenleistungen sollte ausschließlich nach medizinischer Indikation erfolgen. Eine Entscheidung nach gesellschaftlichem Status oder anderen Merkmalen wie sexueller Orientierung ist nicht zeitgemäß.“
Als erste Krankenkasse überhaupt hatte sich die BKK·VBU seit 2014 dafür eingesetzt, unverheirateten Paaren einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zahlen zu dürfen. Im Rahmen einer freiwillig geschaffenen Zusatzleistung ging sie ebenfalls voran, als sie den Kostenzuschuss zur künstlichen Befruchtung von 50 auf 75 Prozent erhöhte. Zusätzlich wollte die BKK·VBU auch Paaren ohne Trauschein finanziell unter die Arme greifen. Dafür ist sie sogar bis vor das Bundesozialgericht gezogen. Mit Blick auf das Gesetz (§ 27 a SGB V) lehnten die Richter die Ausweitung der Zusatzleistung auf Unverheiratete seinerzeit jedoch ab.
Die Anträge und weitere Informationen zur Anhörung im Bundestag finden Sie unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw48-pa-gesundheit-befruchtung/578598
Über die BKK·VBU
Die BKK·VBU ist mit einer halben Million Kundinnen und Kunden sowie 90.000 Firmenkunden die mitgliederstärkste Betriebskrankenkasse mit Hauptsitz in Berlin. Sie gehört zu den 30 größten Krankenkassen Deutschlands und ist bundesweit an über 40 Standorten vertreten.