Berlin, 06.12.2017 – Ab heute tagen die Arbeits- und Sozialminister in Potsdam, auf ihrer Agenda steht u.a. das Thema „Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege.“ Zu Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten hat sich der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bereits wiederholt geäußert und weist heute noch einmal auf den dringenden Handlungsbedarf hin. „Abrechnungsbetrug ist ein Sumpf, der schnellstens trockengelegt werden muss. Durch einzelne schwarze Schafe gerät eine ganze Branche in Misskredit und unter Generalverdacht. Das schadet allen, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tausenden von Pflegediensten in Deutschland, die äußerst kompetent, engagiert und selbstverständlich korrekt abrechnend zum Wohle der Bevölkerung im täglichen Einsatz sind. Es macht mich wütend zu erleben, dass Betrüger ohne Unrechtsbewusstsein Millionen in die Tasche stecken, ohne entsprechende Leistungen erbracht zu haben. Geld, das im System so dringend gebraucht wird“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Pflegefachpersonen anzuwerben und an das eigene Unternehmen zu binden ist für ambulante Dienste heutzutage schon schwer genug. Wenn in der Bevölkerung generell der Verdacht entsteht, dass in der Pflegebranche gemauschelt wird, müssen künftig noch mehr Pflegebedürftige unversorgt bleiben, weil in der ambulanten Pflege Fachkräfte fehlen. Bewusst falsch abzurechnen ist Betrug, kein Kavaliersdelikt. Wer das tut – und das gilt für alle Branchen – muss die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.“
Wenn skrupellose Betrüger dem ohnehin chronisch unterfinanzierten solidarischen Sozialversicherungssystem Millionen entziehen, ohne dementsprechende Leistungen erbracht zu haben, ist das nicht hinnehmbar. Durch Beseitigen gesetzlicher Schlupflöcher und Fehlanreize sowie effiziente Kontrollmaßnahmen und Vorgaben muss kriminellen Machenschaften der Boden entzogen werden. Es empfiehlt sich, dies vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Sonderermittlungsgruppe zu gestalten, in denen die gängigsten Tricks und Vorgehensweisen beschrieben sind. Die Ermittler von Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hatten in diesem Frühjahr ihren Abschlussbericht vorgelegt, die Strafverfahren gegen erste Beschuldigte laufen. Zudem sind die Gerichte gefragt und sollten ihre Spielräume für empfindliche Strafen voll ausschöpfen, um abschreckende Wirkung zu erzielen.