DE: Kommunale Krankenhäuser: ver.di fordert Arbeitgeber auf, die Finanzierungsmöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes konsequent zu nutzen

25. Juni 2019 | News Deutschland | 0 Kommentare

Bei den Tarifverhandlungen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben beide Tarifvertragsparteien am Montag (24. Juni) bekräftigt, die im Jahr 2018 erzielte Einigung über die Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht und die Erhöhung des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit auf 20 Prozent in kommunalen Krankenhäusern umsetzen zu wollen. „Die Beschäftigten in Wechselschichtarbeit in den Krankenhäusern müssen endlich entlastet werden“, fordert Wolfgang Pieper, im ver.di-Bundesvorstand für Tarifpolitik im öffentlichen Dienst zuständig. Bis zur nächsten Verhandlungsrunde im September wollen die Arbeitgeber letzte Unsicherheiten ihrerseits zur Refinanzierung im Zusammenhang mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ausräumen. „Wir sind überzeugt, dass die Refinanzierung der höheren Kosten steht“, ergänzt Pieper.

Als wichtiges Signal sieht ver.di, dass sich die Arbeitgeber beim Zuschlag für die Samstagsarbeit bewegt haben. „Wir begrüßen, dass ab 1. Juli 2019 der Zeitzuschlag für Samstagsarbeit auf 20 Prozent des Stundenlohnes erhöht werden soll“, sagt Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig. Dies bedeute bei examinierten Pflegekräften eine Erhöhung des Zuschlags um mindestens 2,78 Euro pro Stunde. Für diese Einigung haben die Tarifvertragsparteien eine Erklärungsfrist bis 30. September 2019 vereinbart.

ver.di setze darauf, dass durch die Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten attraktiver werden, so Bühler weiter. „Im September muss es dazu eine Einigung geben.“

 

 

Autor

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)