Das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz hat zwar Qualität zum Maßstab und Ziel der Krankenhausversorgung erklärt, ist in der Umsetzung allerdings bisher im Ansatz steckengeblieben. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert die künftigen Koalitionäre im Bundestag auf, endlich dafür zu sorgen, dass Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern die Pflege erhalten, die sie benötigen und auf die sie einen Anspruch haben. „Wer erreichen will, dass statt der heutigen Über-Ökonomisierung gute Versorgungsqualität Ziel des Handelns in den Kliniken wird, darf nicht bei Lippenbekenntnissen stehenbleiben. Der Fokus auf Patientenorientierung und Patientensicherheit muss in den kommenden vier Jahren mit aller Konsequenz um- und durchgesetzt werden. Die Sicherstellung guter und fachgerechter Pflege ist dazu der wichtigste Schlüssel“, sagte heute DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein in Berlin. „Noch ist die ‚Stärkung der Pflege im Krankenhaus‘ ein leeres Versprechen geblieben. Das Pflegeförderprogramm kommt bei den professionell Pflegenden nicht an, für Pflege vorgesehene Anteile der DRG-Erlöse werden weiterhin für bauliche Investitionen oder andere Zwecke abgezweigt. Und gleichzeitig treten Tag für Tag erfahrene Pflegefachpersonen resigniert und erschöpft den Rückzug aus ihrem Beruf an, weil der Arbeitsalltag unerträglich geworden ist. Weil sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, wie er eigentlich gedacht ist. Weil sie den Patientinnen und Patienten vieles schuldig bleiben müssen, worauf diese ein Anrecht gehabt hätten. Weil Pflege einfach keine Fließbandarbeit sein kann, sondern die Antwort auf individuelle und komplexe Bedarfe schwerkranker Menschen sein muss. Dass sich unter solchen Bedingungen kaum noch Bewerberinnen für freie Stellen in der Krankenhauspflege finden lassen, ist kein Wunder“, so die DBfK-Präsidentin.
Seit Aussetzen der Pflegepersonalregelung (PPR) 1995 gibt es für die Kliniken keine verbindlichen Vorgaben mehr, wie viel Pflegepersonal mit welcher Qualifikation vorgehalten werden muss. Die durch Einführung der DRG-Finanzierung gesetzten Anreize haben ein Übriges dazu getan, Pflege in den Krankenhäusern Jahr für Jahr weiter abzuwerten und buchstäblich „ausbluten“ zu lassen. Die Folgen: Pflegemängel, Hygienedefizite, Medikationsfehler, unzureichende Anleitung von Pflegeschülerinnen und –schülern, von den stressbedingten Gesundheitsrisiken für die Pflegefachpersonen ganz abgesehen. Der DBfK fordert seit langem, gesetzliche Pflegepersonalmindeststandards (nurse to patient ratios) in den Krankenhäusern zu erlassen, um die Abwärtsspirale aufzuhalten. Dass das geht und wie sehr damit Versorgungsqualität verbessert werden kann, ist international längst erwiesen. Ein erster politischer Schritt ist auch in Deutschland zwar getan – für wenige „pflegesensitive Bereiche“ sind Personalvorgaben in Zukunft vorgesehen, allerdings kommt er viel zu spät und zu halbherzig. Den Krankenhausträgern, die auf den leergefegten Bewerbermarkt verweisen und auf ihre unternehmerische Freiheit beim Personaleinsatz pochen wollen, ist zu sagen: Wer über Jahre beweist, dass er mit der Verantwortung für die eigenen Beschäftigten verantwortungslos umgeht, muss es hinnehmen, dass die Gesetzgebung ihm die Richtung vorschreibt.
Freie Stellen können mit Pflegefachpersonen besetzt werden, wenn
– Dienstpläne stabil, verlässlich und mit Augenmaß gestaltet sind,
– die Relation zwischen Arbeitsanfall und Pflegekapazität auf ein normales Maß zurückgeführt wird,
– Pflegeschülerinnen und –schüler eine gute und motivierende praktische Ausbildung erleben,
– neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genügend Zeit für Einarbeitung und Ankommen am neuen Arbeitsplatz erhalten,
– Vorgesetzte und Krankenhausträger wieder ernsthaft und glaubwürdig um das Vertrauen der eigenen Beschäftigten werben.
Die Politik muss beweisen, dass sie den Weg zu mehr Versorgungsqualität im Krankenhaus beharrlich weiterverfolgt. Pflegende im Krankenhaus können erwarten, künftig besser vor Ausbeutung geschützt zu werden.