DE: Kein Freifahrtschein für personelle Unterbesetzung im Krankenhaus!

31. Mai 2020 | Covid19, News Deutschland | 0 Kommentare

Während die Kliniken ihren Regelbetrieb langsam wieder hochfahren, sind Personaluntergrenzen und Teile des Arbeitszeitgesetzes weiter außer Kraft gesetzt. Die Pflegeberufekammer SH fordert deshalb ein Zurück zu allen gesetzlichen Vorgaben des Patienten- und Mitarbeiterschutzes. Nur so können eine sichere Patientenversorgung gewährleistet und eine weitere Belastung der beruflich Pflegenden vermieden werden. 

12-Stunden-Schichten für Pflegende und personell unterbesetzte Stationen – das alles ist während der Covid-19-Pandemie rechtlich erlaubt. „Mit Beginn der Pandemie wurden sowohl die seit 2019 geltenden Personaluntergrenzen als auch das Arbeitszeitgesetz teilweise außer Kraft gesetzt“, erläutert Brigitte Kaack, Vorstandsmitglied der Pflegeberufekammer SH. Mit diesen Verordnungen sollten Kliniken bei der Personalplanung flexibel auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren können. „Wir können jetzt, Ende Mai, gut beurteilen, dass das befürchtete Ausmaß der Krise in Deutschland nicht eingetreten ist“, sagt Kaack. „Deshalb müssen nun alle gesetzlichen Vorgaben des Patienten- und Mitarbeiterschutzes zügig und vollumfänglich wieder in Kraft gesetzt werden.“ Das betreffe das Arbeitszeitgesetz und die Pflegepersonaluntergrenzen, aber auch die Qualitätskontrollen dieser Untergrenzen. Denn mittlerweile gehen die Kliniken wieder schrittweise zum Normalbetrieb über. In Schleswig-Holstein seien derzeit 268 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert, 30 davon werden aktuell im Krankenhaus behandelt.1

Die Covid-19-Arbeitszeitverordnung, die noch bis zum 30. Juni gelte, sehe unter anderem eine Ausweitung der Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden und die Verkürzung der Ruhezeiten auf bis zu neun Stunden vor. „Diese Verordnung geht hart an die Grenze der Belastbarkeit der Pflegenden“, betont Kaack. Zwar seien sich die meisten Arbeitgeber ihrer Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten bewusst und würden von den Notfallregeln nur in Ausnahmesituationen Gebrauch machen. Dennoch: „Wir brauchen einen sicheren gesetzlichen Arbeitsschutz für alle Pflegenden.“

Auch die bis auf weiteres geltende Aussetzung der Personaluntergrenzen berge Risiken. „Diese Untergrenzen sind eingeführt worden, damit Patienten in bestimmten, besonders kritischen Bereichen auf eine feste Mindestbesetzung mit Pflegefachpersonen zählen können“, erläutert Kaack. Sie gelten zum Beispiel für Intensivstationen, aber auch für die Kardiologie, Geriatrie, Neurologie und weitere pflegesensitive Bereiche. „Werden nun noch weniger Pflegepersonen eingesetzt, als diese Mindestanforderungen vorgeben, kann von einer sicheren Patientenversorgung nicht mehr die Rede sein“, sagt Kaack. Studien zeigten hier einen eindeutigen Zusammenhang: Je niedriger die Schichtbesetzung, desto höher die Infektionsgefahr und die Gefahr für Komplikationen. „Es darf keinen Freifahrtschein für eine personelle Unterbesetzung im Krankenhaus geben“, betont Kaack. „Sonst brennen die ohnehin belasteten Pflegenden weiter aus, und Kliniken gefährden unnötig die Sicherheit ihrer Patienten.“

1 https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Zahlen/zahlen_node.html

Autor:in

  • Markus Golla

    Studiengangsleiter "GuK" IMC FH Krems, Institutsleiter Institut "Pflegewissenschaft", Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegewissenschaft BScN (Umit/Wien), Pflegewissenschaft MScN (Umit/Hall)