Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Umsetzung eines neuen Prüfsystems in der stationären Langzeitpflege ausdrücklich. Seit Jahren wird von einer neuen Qualitätsprüfung gesprochen. Nun hat der erweiterte Qualitätsausschuss das letzte Puzzleteil für die Umsetzung – die
Qualitätsdarstellungsvereinbarungen – beschlossen. Letzte strittige Punkte konnten unter den Vertragspartnern geeint werden. Der DBfK hat sich in der Sitzung aktiv für die Belange der Pflegenden eingesetzt. „Das neue Prüfsystem dient der Transparenz für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Es sollte für die Weiterentwicklung der Pflegequalität genutzt werden und keinen zusätzlichen Druck auf die Pflegenden in den Einrichtungen ausüben,“ sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.
Grundlage für das neue Verfahren ist ein pflegewissenschaftliches Gutachten. Anders als im bisherigen System wird es zukünftig keine Gesamtnote geben. In den einzelnen Einrichtungen werden die Qualitätsergebnisse zu 10 Themen gemessen und dargestellt. Hierzu müssen die Pflegenden geschult und es müssen Zeitfenster für die Erhebung der Daten geschaffen werden. Einrichtungsträger sollten die Ergebnisse der neuen Prüfungen im Sinne einer lernenden Organisation nutzen. Im Ergebnis wird transparent, wo die Einrichtungen durchschnittlich, besser oder schlechter sind. Es wird weiterhin Prüfungen durch den MDK/PKV geben, die aber auch ihren Charakter verändern. Im Sinne einer Qualitätsverbesserung soll der Qualitätsdialog
zwischen den Einrichtungen und dem MDK/PKV intensiver geführt werden. Das verlangt von allen Beteiligten einen Kulturwandel. In der Summe wird auf diese Weise eine aussagekräftige und wissenschaftlich fundierte Darstellung der Qualität in Pflegeheimen erreicht. Sie bildet zusammen mit anderen Informationen der Einrichtungen und dem persönlichen Eindruck, den Interessierte vor Ort gewinnen können, eine gute Grundlage bei der Entscheidung für eine Einrichtung.